In diesem Fall würde ich deinen Bekannten raten, zu ihrer Hausbank zu gehen und dort ein Gespräch suchen. Dort wird erst mal festgestellt, was sie sich überhaupt leisten können. Wenn noch kein Objekt in Aussicht ist, kann man natürlich nur die verschiedenen Möglichkeiten einer Finanzierung vorstellen, wie z.B. ein Darlehen, Finanzierung über eine Bausparkasse, KfW-Darlehen, usw.

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Das ist eine gute Frage. Wenn du eine Vollkaskoversicherung hast, ist dein Auto auch bei selbstverschuldeten Unfällen versichert. Somit muss ich deine Frage mit JA beantworten. Schau aber lieber mal in deiner Police nach.

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Hi otto,

das habe ich auf der INternetseite der HUK 24 gefunden. Ich hoffe das hilf dir weiter.

Bei einem Reiseabbruch kann es grundsätzlich in zwei verschiedenen Bereichen finanzielle Entschädigung durch das Versicherungsunternehmen geben: 1.Finanzielle Entschädigung für entgangene Reiseleistungen 2.Finanzielle Entschädigung für die Mehrkosten einer außerplanmäßigen Rückreise

Eine Entschädigung für beide Fälle wird nur gezahlt, wenn man zusätzlich zur Reiserücktrittskostenversicherung eine Ergänzungsversicherung für den Aufenthalt abgeschlossen hat. Diese Ergänzungsversicherung heißt je nach Versicherer "Reiseabbruchversicherung", "Ersatzreiseversicherung" oder "Feriengarantie".

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hi

nach und während deiner ausbildung bist du gesetzlich versichert. du kannst selbstverständlich einen private zusatzversicherung abschließen. und das solltest du auch. ich z.b. habe eine zahnzusatz und krankenhauszusatz mit chefarztbehandlung und 2-bettzimmer. allerdings spielen die bei einem arztbesuch keine rolle, da gilst du weiterhin als gesetzlich versichert, außer zahnarzt in meinem fall. also, um beim arzt bevorzugt behandelt zu werden, musst du eine koplette private versicherung haben.

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Hallo,

Die Vorlegungsfristen von Schecks betragen:

  • 8 Tage für im Inland ausgestellte Schecks

  • 20 Tage für im europäischen Ausland und Mittelmeerländern ausgestellte Schecks

  • 70 Tage für ausgestellte Schecks in den sonstigen Ländern

Das heisst aber nicht, dass nach den 8 Tagen kein Scheck mehr eingelöst wird. Einfach ausprobieren oder einen neuen Scheck zuschicken lassen.

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Also, die goldenen Karten der Anbieter, egal ob Visa oder MasterCard, haben noch Versicherungen mit dabei. I.d.R. sind das eine Auslandsreisekrankenversicherung,Verkehrsmittel-unfallversicherung oder eine Auslandsreise- rücktrittsversicherung. Und noch mehr Service. Wenn du oft im Ausland unterwegs bist, lohnt sich die goldene Visa, sonst nicht.

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Hi Ralf,

deine Freundin liegt falsch. Niemand kann dich dazu zwingen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Aus eigender Erfahrung kann ich dir sagen, dass diese Versicherung eine sinnvolle ist. Und teuer ist sie auch nicht, 5-8 Euro im Monat, je nach Anbieter.

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