das hängt davon ab, ob man als Rentner freiwillig oder pflichtversichert bei der GKV ist. Pflichtversicherte zahlen auf deutlich weniger Zusatz-Einkommen zusätzl. Kassenbeiträge, was viele freiwillig Versicherte ärgern dürfte.

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Also um hier Licht ins Dunkel zu bringen: Ich hab hierzu einen Artikel gelesen-darin steht,Zitat:" Viele Rentner erzeugen umweltfreundlichen Strom, und ahnen nicht, dass die Rentenkasse womöglich Tausende Euro zurückfordern kann-auch rückwirkend!" Betroffen sind, um das zu berichtigen: Frührentner und Rentner wg. Erwerbsminderung. Die Gefahr für die vielen Rentner, die noch nicht 65 sind: Die Rentenversicherung erfährt von den Einnahmen aus der Solaranlage, und kann nachträgl. Teile der Rente zurückfordern. Da die Rentenkassen gezielt nach Rentnern mit Solaranlagen beim FA nachfragen. Hierzu gibts auch keine Verjährungsfrist-denkbar wäre auch die Nachforderung nach zehn Jahren. Die Zitate und Details stammen aus der Zeitung Rente+Co1-2014. So und nun lasst uns feiern weil gammoncrack mal wieder in den Genuß kommt, einen Tipgeber belehren zu können. Ich werde mir künftig sparen, hier Tips einzustellen, da jeder, wirklich jeder bis ins Detail zerlegt wird und das ist mir dann doch zu mühsam!

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doch natürlich darf man-bis max 450 Euro p.M. dazu verdienen-wirds mehr, kriegt man je nach Höhe Zuverdienst nur noch eine Dreiviertel/Halb oder Viertelrente bezahlt. Die Grenzen werden dann aber individuell gerechnet-je nach Wohnort und vorherigem Verdienst.

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natürlich kannst du es liegen lassen, dem Schreiben liegt doch viel Infomaterial bei, da kannst du alles rauslesen. Ist doch nur die Info daß du nun das Darlehen beanspruchen könntest, aber nicht mußt. Du kannst das Geld dort liegen lassen bei der guten Verzinsung eine tolle Sache. Du kannst auch weiter besparen,aber damit verringerst Du deinen späteren Darlehensanspruch. Oder eben ruhen lassen und die Sparrate neu anlegen.

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ähnliche Frage hier: http://www.finanzfrage.net/frage/darf-vermieter-miete-wegen-ernergetischer-gebaeudesanierung-erhoehen

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das findet man im Sozialgesetzbuch VI § 236- da gibts genaue Tabellen, aus denen man entnehmen kann, welcher Jahrgang welches Renteneintrittsalter hat

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das zählt zu waldtypischen Risiken-hier hast Du leider nix zu erwarten. Gute Besserung dem Kind

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