Normalerweise hast Du 14 Tage nach Abschluß die Möglichkeit den Vertrag grundlos zu widerrufen. Der Vertrag muss eine Widerrufsklausel enthalten. Schau mal nach. Ansonsten empfehle ich Dir mal eine Verbraucherberatungsstelle aufzusuchen. Die können Dir vielleicht noch sagen, welche Möglichkeiten es gbt.

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  1. Vermutlich musst Du ein Gewerbe anmelden, denn nur für wenige Berufssparten gilt der Begriff "Freiberufler". Google den begriff mal. Wenn Du ein Gewerbe anmeldest, dann schickt Dir normalerweise das Finanzamt eine neue Steuernummer zu.
  2. und 3. Anlage S ist beizugüfen und es ist auch eine E/Ü-Rechnung ist zu erstellen (ist aber formlos möglich).
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Normalerweise bleiben Resturlaub und Überstunden bestehen. Allerdings kann es sein, dass Dein Arbeitgeber eine andere Regelung was die Einbringung von Urlaubstagen angeht getroffen hat. Oft müssen die Resturlaubstage bis März des folgendes Jahres genommen sein. Es empfiehlt sich also, die Resturlaubstage vor Beginn der Elternzeit abzubauen.

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Hallo - wie Tina bin ich der Meinung, dass Ihr wongeld beantragen sollet, dann ALG2 beantragen das muss sein, wenn noch ein Ansrpuch auf grundsicherung besteht, dann wird das ohnehin mit der ALG2-Leistung verrechnet, das sich dieser Betrag dann reduziert oder wegfällt! Ein umfassendes Gespräch bei der ARGE wäre gut.

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Auch die anfallenden Zinsen für diese Konten müssen von beiden Teilen bezahlt werden, d.h. das muss beim Gesamtschuldnerausgleich berücksichtigt werden!

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Hier war kürzlich eine ähnliche Frage dazu! JA, die Bausparkasse darf kündigen, sobald die Bausparsumme erreicht ist!

http://www.finanzfrage.net/frage/darf-eine-bausparkasse-das-guthaben-kuendigen-weil-die-zinsen-jetzt-so-niedrig-sind

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HalloMikkoP, Du wirst damit wohl nicht durch kommen - in den Veröffentlichungen wir immer von einigen Jahren gesprochen, also damitmeine ich, dass nach der Sanierung einer vermietenen Wohnung einige Jahre vergehen müssen, bis zum Selbsteinzug, damit die Kosten anerkannt werden. Finanziell musst Du den Steuervorteil, der Dir entstehen mal gegenrechnen, mit den Mietkosten, die Du ja selbst für Deine Mietwohnung hast. Allerdings solltest Du aus gesundheitlichen gründen das Schimmel-Thema beseitigen, bevor Du einziehst.

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Ist eine Standardleistung jeder Bank! Ich würde entweder bei Deiner oder bei der Hausbank Dener Freundin mal fragen, da ist wenigstens einer von Euch bekannt, dann geht es einfacher hinsichtlich Kartenanträgen etc.

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Dein Mann muss eine Änderungsmitteilung bei der ARGE machen und denen genau mitteilen, wann er sein ersten Geld erhält. Es kann sein, dass er für den monat Dezember noch als bedürftig eingestuft wird, dann bekommt erdie Hartz-4-Leistung auch noch. Er muss angeben, wann er sein erstes Geld erhält. Vermutlich hat ergute Chancen die Leistung noch zu bekommen, wenn das Geld erst Anfang Januar gutgeschrieben wird. Ansonsten bekommt er ggf. für dezember noch ein Hartz4-Darlehen, das müsste er dann zurückzahlen.

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Sprich als erstes mit dem Vermieter, er sollte auf jeden Fall informiert werden, dass Du diesen Monat später dran bist mit der Miete. Das Sozialamt geht vermutlich in Vorleistung, wenn Du völlig mittellos bist. Karten auf den Tisch und schnellstens zum ab zum Spzialamt.

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Bei 25 Euro fährst Du aus meiner Sicht mit geringem Risiko. Nur einmal in den letzten 5 Jahren sank die Aktie noch bis auf ca. 18 Euro ab, innerhalb der letzten 3 Jahre war sie niedrigst mit 25 Euro bewertet. Also aus meiner Sicht kann es sich rentieren. Zur Unternehmensstrategie kann ich nichts sagen, die Unternehmensphilosophie gefällt mir aber: Bei Canon werden Begriffe wie Gleichgewicht und Ausgewogenheit großgeschrieben. Unsere Kyosei-Philosophie bildet dabei das Zentrum unserer Markenwerte und unserer Aktivitäten. Kyosei bedeutet "Zusammen leben und arbeiten für das Allgemeinwohl" und wird in der Vision, den Zielen und der Kultur unseres Unternehmens demonstriert. (Originaltext Canon)

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Also die werben ja mit ihrer Schnelligkeit - vorbehaltlich der positiven Prüfung Deiner Unterlagen . Heute ist ne Woche rum, das müsste mittlerweise durch sein. Banken machen doch das mittlerweile automatisiert, d.h. bei Vollständigkeit der Unterlagen entscheiden die innerhalb von 24 Stunden!

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Seid Ihr beide Kreditnehmer bei der Bank für diese Wohnung? Dann müsst Ihr bei der finanzierenden Bank erst einmal klären, ob die Bank bereit ist, dass Du aus der Haftung entlassen wirst und Dein Mann die gesamte Finanzierung auch stemmen kann! Die Bank stellt sich ja schlechter, weil üblicherweise eine gesamtschuldnerische Haftung vereinbart ist. Das heisst, Ihr haftet derzeit vermutlich beide in voller Höhe für die Darlehenssumme. Sucht also erst die Bank auf und klärt das. Zur Wertbestiimmung der Wohnung empfiehlt es sich, eventuell einen unabhängigen Gutachter heranzuziehen, dann habt Ihr beide ein "offizielles schriftliches Gutachten" und keiner fühlt sich über den Tisch gezogen. Alles weitere, hinsichtlich Kaufabwicklung, Löschung im Grundbuch und Schuldhaftentlassung geht dann über den Notar in Zusammenarbeit mit der Bank.

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Wie hoch der jährliche Mindestbeitrag ist, richtet sich meines Wissens auch bei EU-Rentenbeziehern nach dem Brutto-Vorjahreseinkommen. 4 Prozent davon beträgt der jährliche Mindestsparbetrag inlusive der staatlichen Zulagen. Dieser Artikel müsste Dir weiterhelfen.

http://www.finareo.de/versicherungen/erwerbsminderungsrente-und-riester-vertrag.php

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