Geschwister können leider keinen Kindergeldantrag stellen, das müßte der leibliche Vater tun evtl. auch ein Stiefvater oder Pflegevater, ansonsten übers Jugendamt nachfragen.

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Beim Bezug von Arbeitslosengeld darf man 160 Euro im Monat ohne Anrechnung dazuverdienen, würde Dir auf jeden Fall raten, die Sache bei der Arbeitsagentur zu melden. Wichtig ist, daß Dich die Studie nicht an der Arbeitsaufnahme hindern würde, sonst wärst Du nicht für den Arbeitsmart verfügbar und würdest kein Alg bekommen.

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Ich seh da kein Problem, aber Du mußt natürlich dann auch tatsächlich zu Deinem Bruder umziehen, Dich auch ummelden, dann kannst ja verdienen was Du willst, aber der Arge solltest Du schon Bescheid geben. Du mußt aber auch dran denken, Dich um Deine Krankenversicherung zu kümmern, wenn Du kein Bafög mehr bekommst, denn wenn Du mehr als 360 Euro im Monat verdienen würdest, wäre (in der gesetzlichen KV) keine Mitversicherung mehr über die Mutter möglich.

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Falls eine Rentenerhöhung käme, dann zum 1. Juli, aber wie die Presse immer berichet, soll es wohl 2010 wieder eine Nullrunde für die Rentner geben. Das kann also kein Grund für die höhere Halbwaisenrente sein, hat sich vielleicht ein angerechnetes Einkommen des Kindes verringert? Ab 18 J der Waise wird ja Einkommen angerechnet. Ansonsten einfach bei der Rentenversicherung nachfragen.

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Meine Freundin hat auch immer Pfennig für ihre Brautschuhe gesammelt (ein alter Brauch bei uns) und die ging einfach zur Sparkasse, der Kassier warf die Pfennige ins Zählgerät und das wars. War überhaupt kein Problem. Einfach kurz an der Kasse Deiner Hausbank fragen oder Du gehtst zu einem Bäcker, die brauchen auch immer Kleingeld.

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Ich würde Dir raten, die Sache bei Deinem Steuerberater abzuklären, ob Du mit Deiner Rente und evtl. Nebenverdiensten (Miete, Pacht, Zins) steuerpflichtig bist, denn wenn ja, dann bist Du verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Auf die Aufforderung vom Finanzamt würde ich nicht warten, da riskierst Du vielleicht eine Strafe.

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Ich habe gelesen, daß alle Versorungsträger (gesetzliche Rentenversicherung, Betriebsrententräger...) die Zahlungen ans Finanzamt melden. Die Rentner sollten lieber vorher noch überprüfen, ob sie nicht steuerpflichtig sind, denn sonst droht noch Nachzahlung und evtl. Ärger mit dem Finanzamt.

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