nein hier bist du auf die Kulanz und Großzügigkeit deines Arbeitgebers angewiesen. Ein offizieller Anspruch besteht keineswegs. Bei einer langjährigen Arbeitsbeziehung könntest du aber gute Chancen haben diesen gewährt zu bekommen.

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Wenn man bei starkem Wind oder Sturm einen Blumentopf auf dem Fensterbrett stehen lässt handelt man grob fahrlässig und so muss auch der Topfeigentümer für den Schaden aufkommen der an dem Auto entstanden ist.

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Es handelt sich hierbei um steuerfreien Sachbezug und du musst die Gutscheine nicht versteuern. Dies gilt jedoch nur wenn sie einen bestimmten Rahmen nicht sprengen und einen Wert von 50 Euro im Monat nicht übersteigen sonst könnte es sich um geldwerte Vorteile handeln.

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