Hat man Anspruch auf einen Vorschuss vom Arbeitgeber?

2 Antworten

Vorschüsse sind Vorauszahlungen des Arbeitgebers auf eine noch nicht verdiente Vergütung.

Auf Vorschusszahlungen hat der Arbeitnehmer grds. keinen Rechtsanspruch, außer Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gebietet dies.

Aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers kann sich ausnahmsweise ein Anspruch auf Vorschuss ergeben, wenn der Arbeitnehmer in eine dringende finanzielle Notlage geraten ist, die er nicht auf andere Weise beheben kann und wenn der Vorschuss für den Arbeitgeber zumutbar ist. Beispiele: Erkrankung, Verkehrsunfall usw.

http://www.aok-business.de/fachthemen/pro-personalrecht-online/datenbank/lexikon-ansicht/poc/docid/4463630/

nein hier bist du auf die Kulanz und Großzügigkeit deines Arbeitgebers angewiesen. Ein offizieller Anspruch besteht keineswegs. Bei einer langjährigen Arbeitsbeziehung könntest du aber gute Chancen haben diesen gewährt zu bekommen.