Habe vom Gewerbeamt die Antwort erhalten.

Beide Gesellschafter einer GbR können auf der Gewerbeanmeldung nicht 'verschieden tätig' sein; Entweder ist es für beide eine Nebentätigkeit oder für beide Haupttätigkeit.

PS: @wfwbinder: Im Rahmen eines Gründungszuschusses (für meine Frage allerdings irrelevant) geht dieser Unterschied auf dem Papier über die statistische Bedeutung hinaus. Willst du einen Gründungszuschuss beantragen, muss in Zeile 16 der Gewerbeanmeldung Nebentätigkeit ausgeschlossen sein.

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Ok.

Meine andere Überlegung ist, dass ich das Fahrrad allein reisen lasse - eine Stunde vorher oder nachher - falls Platz vorhanden.

Ist das möglich?

Weil dann könnte ich es vorher reintun und ein Freund von mir würde es in Berlin rausholen. Oder umgekehrt.

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Eine Information habe ich bereits gefunden

http://www.juraforum.de/forum/t/steuerbescheid-zeile-28-lst-bescheinigung.515245/):

  • Der Wert aus Zeile 28 wird nirgendwo in der ESt-Erklärung eingetragen.
  • Ein privat Versicherter trägt die Daten seiner privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung mit Aufschlüsselung von Basis- und Wahlanteil entsprechend der von seinem Versichererelektronisch an die Finanzverwaltung übermittelten Daten ein.
  • Insbesondere bei jungen Beamten, bei denen die Basisanteile zur PKV niedrig sind, sind prinzipiell Nachzahlungen von ESt möglich, da wie ausgeführt bei der ESt die tatsächlichen Beiträge zählen und durch die Berücksichtigung der Mindestvorsorgepauschale der Lohnsteuerabzug effektiv zu niedrig war.
  • Dass beim Lohnsteuerabzug berücksichtigten Vorsorgeaufwendungen höher als die tatsächlichen waren, ist einer der Gründe für eine Pflichtveranlagung.
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Was sind 'beschränkt abziehbare Sonderausgaben' auf dem Steuerbescheid?

Hallo,

was den Steuerbescheid angeht, habe ich das Meiste darauf nachvollzogen. Nur noch die beschränkt abziehbaren Sonderausgaben bereiten mir ein wenig Kopfzerbrechen. Woraus bestehen diese?

Meine Vermutung war bisher, dass sich dieser Zahlungen auf meiner Lohnsteuerbescheinigung und der meiner Frau finden müssen. Allerdings komme ich da auf keinen grünen Zweig.

Hier das, was auf dem Steuerbescheid steht (Klammern von mir):
  • a) Summe der Altersvorsorgeaufwendungen: 2.554€
  • b) davon 82%: 2.095€
  • c) ab Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung: 1.277€
  • d) verbleiben: 818€ (2.095-1.277)

  • e) Beiträge zur Krankenversicherung: 2.409€
  • f) Beiträge zur Pflegeversicherung: 288€
  • g) ab Beitragsrückerstattung: 22€

  • h) verbleiben: 2.675€ (2.409+288-22)
  • i) zuzüglich übrige Vorsorgeaufwendungen: 2.060€

  • j) Summe: 4.735€ (2.675+2060)
  • k) davon abziehbar: 3.800€ (von 4.735)

  • l) Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen: 4.618€ (818+3.800)
Nun das, was bei mir und meiner Frau auf der Lohnsteuerbescheinigung steht (erste Zahl von mir, zweite von ihr):
  • 4.Einbehaltene Lohnsteuer: 343,32€ - 13.927€
  • 5.Einbehaltener Solidaritätszuschlag: 0€ - 605,99€
  • 6.Einbehaltene Kirchensteuer des Arbeitnehmers: 1,28€ - 0€
  • 22.Arbeitgeberanteil/-zuschuss a) zur gesetzlichen Rentenversicherung: 1.276,10€ - 0€
  • 23.Arbeitnehmeranteil a) zur gesetzlichen Rentenversicherung: 1.276,10€ - 0€
  • 25.Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung: 1.146,40€ - 0€
  • 26.Arbeitnehmerbeiträge zur sozialen Pflegeversicherung: 160,35€ - 0€
  • 27.Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung: 204,74€ - 0€
  • 28.Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung oder Mindestvorsorgepauschale: 0€ - 1.899,96€

Hat jemand irgendeine Ahnung? Vielen Danke im Voraus!

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Für Antwort siehe meinen letzten Kommentar (30.9.17) zu Sammy760.

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Was sind 'beschränkt abziehbare Sonderausgaben' auf dem Steuerbescheid?

Hallo,

was den Steuerbescheid angeht, habe ich das Meiste darauf nachvollzogen. Nur noch die beschränkt abziehbaren Sonderausgaben bereiten mir ein wenig Kopfzerbrechen. Woraus bestehen diese?

Meine Vermutung war bisher, dass sich dieser Zahlungen auf meiner Lohnsteuerbescheinigung und der meiner Frau finden müssen. Allerdings komme ich da auf keinen grünen Zweig.

Hier das, was auf dem Steuerbescheid steht (Klammern von mir):
  • a) Summe der Altersvorsorgeaufwendungen: 2.554€
  • b) davon 82%: 2.095€
  • c) ab Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung: 1.277€
  • d) verbleiben: 818€ (2.095-1.277)

  • e) Beiträge zur Krankenversicherung: 2.409€
  • f) Beiträge zur Pflegeversicherung: 288€
  • g) ab Beitragsrückerstattung: 22€

  • h) verbleiben: 2.675€ (2.409+288-22)
  • i) zuzüglich übrige Vorsorgeaufwendungen: 2.060€

  • j) Summe: 4.735€ (2.675+2060)
  • k) davon abziehbar: 3.800€ (von 4.735)

  • l) Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen: 4.618€ (818+3.800)
Nun das, was bei mir und meiner Frau auf der Lohnsteuerbescheinigung steht (erste Zahl von mir, zweite von ihr):
  • 4.Einbehaltene Lohnsteuer: 343,32€ - 13.927€
  • 5.Einbehaltener Solidaritätszuschlag: 0€ - 605,99€
  • 6.Einbehaltene Kirchensteuer des Arbeitnehmers: 1,28€ - 0€
  • 22.Arbeitgeberanteil/-zuschuss a) zur gesetzlichen Rentenversicherung: 1.276,10€ - 0€
  • 23.Arbeitnehmeranteil a) zur gesetzlichen Rentenversicherung: 1.276,10€ - 0€
  • 25.Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung: 1.146,40€ - 0€
  • 26.Arbeitnehmerbeiträge zur sozialen Pflegeversicherung: 160,35€ - 0€
  • 27.Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung: 204,74€ - 0€
  • 28.Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung oder Mindestvorsorgepauschale: 0€ - 1.899,96€

Hat jemand irgendeine Ahnung? Vielen Danke im Voraus!

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Einen Lichtblick hatte ich soeben: 

Summe der Altersvorsorgeaufwendungen (Steuerbescheid) ist die Summe aus 22.Arbeitgeber- und 23.Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Ich kam aber nicht darauf, weil ich nicht wusste, dass das Finanzamt nach oben hin voll aufrundet (1.276,10€ -> 1.277€).

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Ein Spiel, das ich inzwischen gefunden habe, und das gut sein soll, ist Prêt-à-Porter.

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