Was sind 'Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Versicherung ...' auf der Lohnsteuerbescheinigung bei Beamten?
Hallo, (im folgenden der 5te Teil zu meiner Steuererklärung,)
eigentlich habe ich zwei Fragen, die eine betrifft die Lohnsteuerbescheinigung, die andere den Steuerbescheid.
1) Meine Frau ist verbeamtet und auf ihrer Lohnsteuerbescheinigung 2016 steht unter '28. Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Versicherung ...' eine von 1899,96€, die ich aus nichts ableiten kann. Der einzige, der automatisch an das Finanzamt übermitteln, ist meines Wissens die Besoldungsstelle, die meiner die monatlichen Bezügemitteilungen schickt.
Gibt es denn noch jemanden, der irgendwie automatisch an das Finanzamt übermittelt?
2) Auf dem Steuerbescheid für das Jahr 2016 steht bei uns (Zusammenveranlagung) unter 'beschränkt abziehbaren Sonderausgaben' und da unter 'übrigen Vorsorgeaufwendungen' die Summe 2060€. Auch diese Summe kann ich nicht ableiten. Diese Summe ist aus keiner der beiden Lohnsteuerbescheinigungen ableitbar, auch ist keiner von uns selbstständig. Allerdings ist meine Frau als Beamte über die DBV privatversichert. Ich habe eine kleine Krankenzusatzversicherung. Fließt das vielleicht rein? Zu welchem Anteil? Was anderes haben wir in der Steuererklärung nicht angegeben.
Danke im Voraus.
2 Antworten
Eine Information habe ich bereits gefunden
http://www.juraforum.de/forum/t/steuerbescheid-zeile-28-lst-bescheinigung.515245/):
- Der Wert aus Zeile 28 wird nirgendwo in der ESt-Erklärung eingetragen.
- Ein privat Versicherter trägt die Daten seiner privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung mit Aufschlüsselung von Basis- und Wahlanteil entsprechend der von seinem Versichererelektronisch an die Finanzverwaltung übermittelten Daten ein.
- Insbesondere bei jungen Beamten, bei denen die Basisanteile zur PKV niedrig sind, sind prinzipiell Nachzahlungen von ESt möglich, da wie ausgeführt bei der ESt die tatsächlichen Beiträge zählen und durch die Berücksichtigung der Mindestvorsorgepauschale der Lohnsteuerabzug effektiv zu niedrig war.
- Dass beim Lohnsteuerabzug berücksichtigten Vorsorgeaufwendungen höher als die tatsächlichen waren, ist einer der Gründe für eine Pflichtveranlagung.
Dementsprechend gilt nur noch herauszufinden, worauf die 2060€ im Steuerbescheid basieren bzw. woraus sie sich zusammensetzen.
Jede Menge wird "gemeldet" - was hat das mit Deiner "Frage" zu tun?
Weisst Du, welches die verhassteste Berufsgruppe bei Finanzbeamten (und nicht nur bei denen) ist - Lehrer.
Welch unglaubliches Zeug denen einfällt, ist manchmal nicht zu glauben, aber man muss irgendwie darauf eingehen. Auch wenn der Schmarrn noch so gross ist, sie sind immer im Recht und wissen (bzw. nicht) alles besser.
Bist Du auch Lehrer?!
Nein, keiner von uns ist Lehrer.
Aber seitdem ich im letzten Jahr unter anderem vergessen habe die Krippe meines Kindes abzusetzen und 500€ in den Wind geschossen habe, bin ich da jetzt vorsichtiger.
Ich habe gerade entdeckt, dass es bei Elster die Möglichkeit gibt gleichzeitig mit der Steuererklärung die Steuerberechnung zu erstellen - immer und immer wieder. Damit rekonstruiere ich meine Steuererklärung 2016 und sehe welche Veränderungen in der Steuererklärung welche Konsequenzen im Steuerbescheid haben.
Allerdings habe ich immer noch keine Ahnung, wie der Steuerbescheid unter übrigen Vorsorgeaufwendungen auf 2060€ kommt. Mal schauen.
Ausschließen konnte ich schon einmal
- meine private Rentenvers., da die nach 2005 war,
- meine priv. Zusatzkrankenvers., da die zu niedrig ist.
Zudem frage ich mich, wo denn die priv. KV für sie und die Kinder eingetragen wurde.
Hey,
eigentlich habe ich meine Frage 5 Min. später bearbeitet. Die Bearbeitung ist wohl bis dato irgendwie nicht durchgegangen.
In der Bearbeitung habe ich eine zweite Frage hinzugefügt:
Was fällt unter 'übrige Vorsorgeaufwendungen' im Steuerbescheid bzw. woraus erwächst die dortige Summe in Höhe von 2060€?
Ich dachte nämlich zunächst, dass Zeile 28 aus der Lohnsteuerbescheinigung irgendwie ein Teil der 'übrigen Vorsorgeaufwendungen' darstellt.
Und da ich nun weiß - sich ergebend aus der obigen Antwort -, dass Zeile 28 keinerlei Einzug in die Steuererklärung und somit den Steuerbescheid bekommt, bleibt hier die Frage übrig:
2) Was sind 'übrige Vorsorgeaufwendungen' und wie komme ich im Steuerbescheid auf dort aufgeführten 2060€?