Habe vom Gewerbeamt die Antwort erhalten.
Beide Gesellschafter einer GbR können auf der Gewerbeanmeldung nicht 'verschieden tätig' sein; Entweder ist es für beide eine Nebentätigkeit oder für beide Haupttätigkeit.
PS: @wfwbinder: Im Rahmen eines Gründungszuschusses (für meine Frage allerdings irrelevant) geht dieser Unterschied auf dem Papier über die statistische Bedeutung hinaus. Willst du einen Gründungszuschuss beantragen, muss in Zeile 16 der Gewerbeanmeldung Nebentätigkeit ausgeschlossen sein.