ja das geht so i.O.-die Tatsache daß die Bescheinigung der Minijobzentrale beim FA vorgelegt wird, gilt als Nachweis um das als haushaltsnahe DL absetzen zu können, für Dich macht es an sich sowieso kein Problem, wenn Du das Bargeld nimmst.

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wenn das Kind tatsächlich im Betrieb arbeitet, kann ich keine Unterschiede feststellen zum Vergleich mit nichtverwandten Mitarbeitern. Kann sogar gut sein, weil die Eltern dann das Kind unterstützen und es steuerlich unterbringen. das Kind verdient was dazu, ohne selbst Steuern/SV bezahlen zu mssen. Gute Lösung!

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