Falsche Angabe KFZ versicherung?
Falsche Angaben KFZ Versicherung
Guten Abend zusammen,
Wir hoffen auf eure Hilfe zu folgendem Problem.
Meine Frau und ich sind seit 2015 über ein und die selbe Versicherung mit unseren Autos versichert.
Wir haben 2015 über Check 24 eine Haftpflicht Versicherung abgeschlossen für unser damaliges Auto.Versicherung lief über meine Frau die keinen Führerschein besitzt und ich der Haupt Fahrer des Autos bin.Leider war uns damals wohl ein Fehler unterlaufen,das wir wohl Angegeben haben,das meine Frau einen Führerschein hätte.
Als wir unser zweites Auto dort versicherten unter den Namen,hatte meine Frau telefonisch angegeben,das Sie kein Führerschein besitzt.Antwort:Kein Problem,dafür braucht man ja keinen.
Heute wollten wir wieder eine neue EVB Nummer beantragen,das wir unser neues Auto morgen anmelden wollten und meine Frau hatte wieder angegeben,das Sie keinen besitzt.Nun aber,wurde uns die EVB Nummer verweigert,da wir ja 2015 angegeben haben,das Sie einen besitzen würde und das eine falsche Angabe währe und der ganze Vorgang jetzt geprüft werden müsse,da ja keine Versicherung hätte bestehen dürfen.
Nachdem ich fragte,was nun passieren könne,habe ich keine genaue Auskunft bekommen,da er mich in den nächsten Tagen zurückrufen wolle,wenn er alles geprüft hat.Nur so viel,ein bezahlter Schaden,können Sie auch zurückfordern.
Was könnte uns jetzt schlimmstenfalls passieren und wie gehe ich jetzt damit weiter vor,das meine Frau ja schon telefonisch angegeben hatte,keinen Führerschein zu besitzen,wo es aber wohl keinerlei Protokolle drüber gibt.
Bitte um Hilfe und Antwort
4 Antworten
Tja schriftliches lässt sich beweisen, wie z. B. eure Falschangabe.
Mündliches lässt sich halt nicht beweisen, auch das hättet ihr besser schriftlich machen sollen.
Aber sorry, wie kann man "ausversehen" angeben, dass eure Frau einen Führerschein hat.
Und:
"Kann man eine KFZ-Versicherung abschließen ohne Führerschein?
Der Führerschein ist keine notwendige Bedingung, wenn es um deine Kfz-Versicherung geht – versichern kannst du nämlich auch ohne Führerschein. Den Führerschein benötigst du natürlich, um ein Auto fahren zu dürfen, denn Fahren ohne Führerschein ist eine Straftat – und wird entsprechend geahndet."
https://www.friday.de/magazin/auto-versichern-ohne-fuehrerschein
Wendet euch an den Makler der den Vertrag betreut und dafür Bestandspflegevergütung bezieht. In diesem Fall Check24.
Ob ein Schaden entstanden ist, wäre zu prüfen, dazu müsste aber der konkrete Anbieter eine Vergünstigung einräumen, wenn der Versicherungsnehmer einen Führerschein hat.
Ist dies nicht der Fall, dann gäbe es auch keine Grundlage für zivil- oder strafrechtliche Ansprüche.
Was dir passieren wird ist die Nachberechnung der Versicherungsbeiträge, die sich deine Frau durch den Besitz des Führerscheins und der damit verbundenen Einstufung der SF-Klasse "ergaunert" hat. Ihr habt nachweislich falsche Angaben gemacht Das nennt man Versicherungsbetrug. Und die falschen Angaben habt ihr nachweislich nie korrigiert. Hoffentlich führt das nicht zusätzlich zu einer Strafanzeige.
Was dir passieren wird ist die Nachberechnung der Versicherungsbeiträge, die sich deine Frau durch den Besitz des Führerscheins und der damit verbundenen Einstufung der SF-Klasse "ergaunert" hat.
Ob der VN einen Führerschein hat ist ziemlich belanglos für die Beitragseinstufung, es sei denn der VN gehört auch zum Fahrerkreis.
Entscheidend ist der Führerscheinstatus des bzw der Fahrer/s
Ihr habt nachweislich falsche Angaben gemacht Das nennt man Versicherungsbetrug.
Diese Folgerung ist inkorrekt. Betrug bedingt als zwingendes Tatmerkmal Täuschungsvorsatz, den müsste der Getäuschte bzw die Staatsanwaltschaft beweisen. Ansonsten bliebe maximal eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung nach § 19 VVG.
Hoffentlich führt das nicht zusätzlich zu einer Strafanzeige.
Nur dass der vermeintliche Taterfolg 2015 eingetreten ist und damit verjährt wäre, so wie auch alle zivilrechtlichen Ansprüche für die Jahre 2018 und davor.
Was euch schlimmstenfalls passieren kann? Dass euch keine Versicherung mehr aufnimmt. Hier wäre es ratsam, eine Agentur vor Ort aufzusuchen. Die hilft euch gewiss
Naja im Normalfall wird davon ausgegangen, dass das gemacht wird, um unverzüglich in 1/2 oder noch besser eingestuft zu werden. Dafür wird bei den meisten Versicherungen eine mindestens 3 Jahre alte Fahrerlaubnis notwendig sein. Man spart aber meist nur im 1. Jahr, da man sowohl aus 0 als auch aus 1/2 im nächsten Jahr in 1 landet.
Ich gehe davon aus, dass die Versicherung nachberechnet und gut ist.
Dass euch keine Versicherung mehr aufnimmt.
Für KFZ Haftpflicht besteht in Deutschland Kontrahierzungszwang. Jedes Unternehmen, bei dem keine Beitragsschulden bestehen, muss auf Antrag die Haftpflicht zum Jahresbeitrag in Vorkasse zugänglich machen.
Ich kann es nicht verstehen,vielleicht haben wir ausversehen,damals mein Datun angegeben mit Führerschein.Aber wenn wir doch die EvB Nummer für unser 2. Auto telefonisch beantragen und damals schon gesagt wurde,wie heute,das Sie keinen Besitzt und es nicht geändert wird,wie auch immer,warum sind wir am Ende die Idioten.Wurde doch,von beiden Seiten Fehler gemacht