Mietrecht, rechtliche Absicherung?
Der Fall:
Ich will neue Wohnung mieten. Vormieterin hat kein Strom gezahlt, der Stromzähler wurde ausgebaut, habe ich erst bei der Schlüsselübergabe heute erfahren. Habe die Wohnungübergabe verweigert, da eben nicht bewohnbar. Habe mich bei der Verwaltung gemeldet und das denen gesagt, die meinten die wüssten von nichts, obwohl der Huasmeister mir gesagt hat, dass die das schon seit 8 Wochen wissen und der denen das schon 2mal geschrieben hat.
Er sagte auch, ich solle mich darauf nicht verlassen, dass die sich drum kümmern, weil er noch eine Wohnung übergeben soll, wo in den Wänden nichtmal Stromkabel drin sind und nur "leere" Steckdosen in der Wand sind. DIe Verwaltung hofft, dass man einzieht und dann gezwungen ist sich selber darum zu kümmern, weil wie will man sonst da leben, das Geld wird man aber nicht von denen wiedersehen wenn man sich darum kümmert.
Ich würde trotzdem gerne in die WOhnung rein, aus vielen plausiblen Gründen die ja erstmal egal sind, also bitte kein: such dir was anderes!
Was wenn die sich darum jetzt nicht kümmern, kann ich dann einfach vom Vertrag zurück treten und die Kaution zurückverlangen? Und als 2. Frage:
In der Küche habe ich heute eine Kunsttoffverkleidung von der Wand abgezogen und gesehen, dass dahinter Schimmel ist. Das lag daran, dass die ABlagefläche von der Küche am Eand nicht mit Silikon abgedichtet wurde. Der Hausmeister sagte, das ist kein Problem, das kann man einfach entfernen, das ist nur oberflächig. Dem Hausmeister kann man vertrauen, der hat mir das alles überhaupt erst gezeigt und mir gesagt ich soll die WOhnung nicht annehmen und erstmal mit der Verwaltung reden.
Kann ich anbieten, dass ich den Schimmel selber entferne, der HM meinte ist echt einfach und denen das dann in Rechnung stellen oder darf ich sowas garnicht erst selber machen. Weil ich kann nicht darauf vertrauen, dass die sich darum kümmern und ich muss ja auch mal die Küche einbauen und kann jetzt nicht 4 Wochen warten.
Danke fürs lesen und für die Hilfe!
2 Antworten

Du hast den Mietvertrag unterschrieben gehe ich von aus ?
Wenn ja gibt es zwei Themen
- Stromzähler nicht in Wohnung ( Ich hoffe ich liege richtig damit dass die Wohnung also keinen Strom hat bzw. du keinen Strom geliefert bekommen kannst.)
Bei jedem Mietvertrag ist der Vermieter verpflichtet den zum "vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand" der Mietsache zu gewährleisten. (§535 Abs. 1 Satz 2 BGB). Der gesunde Menschenverstand bringt einem zu dem Schluss dass das ohne Strom in der Wohnung nicht gewährleistet ist.
Demnach würde ich wie in der anderen Antwort gesagt, diesen Mangel definitiv in dem Übergabeprotokoll festhalten. (solltest du die Wohnung tatsächlich nehmen wollen)
Wenn die Verwaltung den Schaden dann nicht behebt (du musst ihnen den Mangel also erst schriftlich oder per Mail Anzeigen), kannst du die Miete gemäß § 536 Abs 1 Satz 1 BGB mindern. ( Und das auf jeden Fall ordentlich da Strom in einer Wohnung ja essentiell ist). Das sollte die dann auch dazu motivieren den Schaden zu beheben. Ich gehe in dem Fall auch nicht davon aus, dass die dann Klagen, weil ja im Protokoll dann ganz klar steht dass der Zähler nicht drin war.
Solltest du auf den Stress keine Lust haben, hast du auch ein außerordentliches Kündigungsrecht nach § 543 Abs. 2 Nummer 1 BGB da wie oben der "vertragsgemäße Gebrauch" der Mietsache nicht gewährleistet ist.
2, Schimmel
So wie sich diese Verwaltung anhört, würde ich auch wie oben definitiv nicht in Vorlage treten.
Die Ursache des Schimmels liegt ja eindeutig nicht bei dir. Desshalb würde ich den Mangel schriftlich bzw. per Mail bei der Verwaltung anzeigen. (bzw bei Übergabe im Protokoll auch mit aufnehmen)
Die Mangelanzeige ist dann nämlich wieder die Vorraussetzung für die Mietmindeurng.
Abschließend will ich noch sagen, dass ich Auszubildender bin und du bitte die Angaben die ich gemacht habe nochmal durchgehst und prüfst bzw. dich vielleicht an einen Anwalt wendest. Ich denke es ist aber schon eine Hilfe zu sehen welche Rechte man in der Theorie hat.
Und so wie sich die Verwaltung anhört, wirst du mit denen noch viel mehr Stress haben, weswegen ich dir (auch wenn du geschrieben hast dass du sowas nicht willst) ernsthaft empfehle den Vertrag zu Kündigen.

Wenn man schon vom HM erfährt, dass die Verwaltung gerne alles auf die Mieter abschiebt (Beispiel Steckdosen), dann würde ich ganz bestimmt nicht in Vorleistung treten.
Und wichtig, wenn Du die Wohnung nimmst:
Lasse alles in das Übergabeprotokoll eintragen, also den fehlenden Zähler, Schimmel, ......