Mietrecht, rechtliche Absicherung?

2 Antworten

Du hast den Mietvertrag unterschrieben gehe ich von aus ?

Wenn ja gibt es zwei Themen

  1. Stromzähler nicht in Wohnung ( Ich hoffe ich liege richtig damit dass die Wohnung also keinen Strom hat bzw. du keinen Strom geliefert bekommen kannst.)

Bei jedem Mietvertrag ist der Vermieter verpflichtet den zum "vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand" der Mietsache zu gewährleisten. (§535 Abs. 1 Satz 2 BGB). Der gesunde Menschenverstand bringt einem zu dem Schluss dass das ohne Strom in der Wohnung nicht gewährleistet ist.

Demnach würde ich wie in der anderen Antwort gesagt, diesen Mangel definitiv in dem Übergabeprotokoll festhalten. (solltest du die Wohnung tatsächlich nehmen wollen)

Wenn die Verwaltung den Schaden dann nicht behebt (du musst ihnen den Mangel also erst schriftlich oder per Mail Anzeigen), kannst du die Miete gemäß § 536 Abs 1 Satz 1 BGB mindern. ( Und das auf jeden Fall ordentlich da Strom in einer Wohnung ja essentiell ist). Das sollte die dann auch dazu motivieren den Schaden zu beheben. Ich gehe in dem Fall auch nicht davon aus, dass die dann Klagen, weil ja im Protokoll dann ganz klar steht dass der Zähler nicht drin war.

Solltest du auf den Stress keine Lust haben, hast du auch ein außerordentliches Kündigungsrecht nach § 543 Abs. 2 Nummer 1 BGB da wie oben der "vertragsgemäße Gebrauch" der Mietsache nicht gewährleistet ist.

2, Schimmel

So wie sich diese Verwaltung anhört, würde ich auch wie oben definitiv nicht in Vorlage treten.

Die Ursache des Schimmels liegt ja eindeutig nicht bei dir. Desshalb würde ich den Mangel schriftlich bzw. per Mail bei der Verwaltung anzeigen. (bzw bei Übergabe im Protokoll auch mit aufnehmen)

Die Mangelanzeige ist dann nämlich wieder die Vorraussetzung für die Mietmindeurng.

Abschließend will ich noch sagen, dass ich Auszubildender bin und du bitte die Angaben die ich gemacht habe nochmal durchgehst und prüfst bzw. dich vielleicht an einen Anwalt wendest. Ich denke es ist aber schon eine Hilfe zu sehen welche Rechte man in der Theorie hat.

Und so wie sich die Verwaltung anhört, wirst du mit denen noch viel mehr Stress haben, weswegen ich dir (auch wenn du geschrieben hast dass du sowas nicht willst) ernsthaft empfehle den Vertrag zu Kündigen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Wenn man schon vom HM erfährt, dass die Verwaltung gerne alles auf die Mieter abschiebt (Beispiel Steckdosen), dann würde ich ganz bestimmt nicht in Vorleistung treten.

Und wichtig, wenn Du die Wohnung nimmst:

Lasse alles in das Übergabeprotokoll eintragen, also den fehlenden Zähler, Schimmel, ......

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