Eine Gebühr wird in der Regel nur fällig, wenn tatsächlich ein Kredit vermittelt wird. Dazu bedarf es natürlich eines unterschriebenen Vermittlungsvertrages (§ 655a und b BGB). Die Vergütung erfolgt dann gemäß § 655c BGB. Durch viele Vermittlungsgesellschaften wird aber trotzdem eine Pauschale berechnet, diese beträgt meistens zwischen 30,- und 50,- Euro. Diese Pauschale ist jedoch unrechtmäßig. Gemäß §655d BGB darf ein Nebenentgelt nur für tatsächlich erbrachte Leistungen verlangt werden. Das bedeutet, daß Sie eine detaillierte Aufstellung der Vermittlungsgesellschaft über tatsächlich entstandene Kosten erhalten müssen. (z.B. Porto, Telefongebühren usw.) Selbstverständlich kann man Ihnen zum Beispiel kein Porto berechnen, wenn Sie nicht ausdrücklich um die Zusendung von Unterlagen gebeten haben. Also nicht verrückt machen lassen !! Entweder eine detaillierte Rechnung bekommen oder nicht reagieren. Im Zweifelsfall auch eine Rechtsberatung bei einem Rechtsanwalt durchführen.
Das Frühwarnsystem sollte eigentlich genau das verhindern, was im letzten Jahr passiert ist und immer noch passiert. Anhand der gesammelten Daten der einzelnen Institute wollte man Mißstände und negative Markttrends erkennen und gezielt dagegen vorgehen. Das es nicht funktioniert, hat man ja gesehen. Das Problem ist, daß die Daten auf freiwilliger Basis erteilt werden. Wenn also eine Bank der Meinung ist, daß bestimmte Daten nicht mitgeteilt werden sollen, kann man das bisher nicht verhindern. Es wird auch noch eine ganze Weile dauern, bis konkrete Grundlagen geschaffen werden, um ein richtiges System zu installieren.
Eine Restschuldversicherung sichert das Risiko des Kreditnehmers gegen Tod, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit ab. Dabei sind die drei Bausteine einzeln oder in Kombination abschließbar. So benötigt zum Beispiel ein Beamter nur eine Absicherung gegen Tod, da er im Arbeitsunfähigkeitsfall durch seinen Arbeitgeber abgesichert ist und auch kaum arbeitslos werden dürfte.
Eine Restschuldversicherung wird durch fast alle Banken automatisch mit dem Kredit angeboten. In den meisten Fällen wird dem Kreditnehmer erklärt, dass diese Restschuldversicherung Pflicht ist, um den Kredit zu bekommen. Dies ist jedoch nicht so!
Nach neuester Rechtssprechung ist der Kreditnehmer nicht verpflichtet eine Restschuldversicherung abzuschließen, auch wenn es von der Bank gefordert wird.
Das Problem: Schließt er diese Restschuldversicherung nicht mit ab, wird er in vielen Fällen auch den Kredit nicht bekommen.
Unser Tipp: Wenn Sie keine Alternative haben, schließen Sie die Restschuldversicherung mit ab. Wie bei jeder Versicherung haben Sie auch hier ein Widerrufsrecht. Ist der Kredit einmal an Sie ausgezahlt widerrufen Sie einfach die Restschuldversicherung. Wichtig: Immer per Einschreiben mit Rückschein!!!
Ein ganz klares Nein! Als Beamter auf Lebenszeit sind Sie in der Regel unkündbar. Bei Krankheit übernimmt der Arbeitgeber komplett die Weiterzahlung der Bezüge. Es macht aber Sinn, falls es sich um eine höhere Kreditsumme handelt, eine separate Todesfallversicherung abzuschließen. Sollten Sie allerdings Probleme mit den Gesundheitsfragen haben und somit keine Todesfallabsicherung über einen externen Anbieter erhalten, können Sie über eine "eingebaute" Todesfallabsicherung durch die kreditgebende Bank nachdenken, da hier keine Gesundheitsfragen gestellt werden.
Immer wichtig: Der Beitrag zur Restschuldversicherung wird auf den Nettokreditbetrag aufgeschlagen, d.h. Sie zahlen somit auch Zinsen für den Restschuldversicherungsbeitrag, was die monatliche Rate erheblich verteuern kann.
Stellt man nach Abschluß eines Kredites fest, daß man ein noch günstigeres Angebot bekommen könnte, hat man mehrere Möglichkeiten. Als erstes natürlich den Widerruf des teuren Kredites. Dies ist in der Regel innerhalb von 14 Tagen bzw. 4 Wochen bei einigen Kreditanbietern möglich. Selbstverständlich muss man den ausgezahlten Kreditbetrag wieder an die Bank zurücküberweisen. Schwierig gestaltet sich dies, wenn man durch den Kredit bereits andere Kredite abgelöst hat.
Nach Ablauf der Widerrufsfrist muss man in der Regel die ersten 6 Monate die vereinbarten Kreditraten zahlen. Danach bestehen die meisten Banken auf einer 3monatigen Kündigungsfrist. Im ungünstigsten Fall ist man also zur Zahlung von insgesamt 9 Monatsraten verpflichtet, ehe eine Ablösung möglich ist.
In jedem Fall sollte man schon vor Abschluss des ersten Kreditvertrages genau recherchieren, wo man ein günstiges Angebot bekommt. Seriöse Kreditvermittler können hier sehr hilfreich sein, da sie aus einer Vielzahl von Banken und Kreditinstituten das für den Kunden günstigste Angebot heraussuchen können.
Bei der Sicherungsübereignung wird durch den Kreditnehmer das Eigentum an einer beweglichen Sache an den Kreditgeber übertragen. Der Kreditnehmer fungiert dabei als Sicherungsgeber, der Kreditgeber als Sicherungsnehmer. Dabei erfolgt die Übereignung durch Einigung über den Eigentumsübergang und eine Vereinbarung über den Status des Besitzkonstituts (z.B. Verwahrung oder Leihe). Die unmittelbaren Besitzansprüche verbleiben beim Kreditnehmer. Der Kreditgeber besitzt nur treuhänderische Besitzansprüche und darf diese nur nutzen, wenn der Kreditnehmer gegen den bestehenden Vertrag verstößt, beispielweise durch Nichtzahlung der Kreditrate.
Die meisten kennen die Sicherungsübereignung vom Kauf eines Kraftfahrzeuges auf Kredit. Dabei wird der Kraftfahrzeugbrief bei der kreditgebenden Bank als Sicherheit hinterlegt. Während der Laufzeit des Kredites bleibt der Käufer de facto Besitzer des Fahrzeuges. Er darf das Fahrzeug komplett nutzen und auch gegebenenfalls veräußern, wenn dazu die Zustimmung der finanzierenden Bank vorliegt.
Nach kompletter Rückzahlung des Kredites erhält der Kreditnehmer, also der Käufer des Fahrzeuges, den Kfz.-Brief von der Bank zurück.