Ich denke das kann jeder Kunde über die Bewertungen selbst entscheiden. Wenn ich sehe dass wie hier die billigsten Anbieter wie hier bei http://goo.gl/cFGF1 Check24.de, die billigsten Anbieter Teldafax und Flexstrom von schlechten Erfahrungbesrichten nur so überhäuft werden, kann ich mir kaum vorstellen dass dies für eine Beeinflussung spricht. Das ist auch in Zeiten des Internets recht schwierig.

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Könnte man als Schenkung deklarieren ( http://de.wikipedia.org/wiki/Schenkung) siehe Freibeträge. Ansonsten evtl. das ganze als Darlehen aufziehen...

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Kann er, denn die Definition von Schadenersatz ist eben der Ausgleich sämtlicher materieller Schäden, die ihm durch den Unfall entstanden sind. Vielleicht mal den kurzen Dienstweg probieren d.h. die Versicherung darauf ansprechen und sich vergleichen, ansonsten ab zum Anwalt damit.

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Das ist ein weites Feld. Wie bereits gesagt wurde ist es wichtig bereits im ersten Jahr einen kompetenten Steuerberater zu finden. Ich persönlich habe es so gehalten, dass ich die ersten 10 im Telefonbuch angerufen habe und die die sich dann (überhaupt) gemeldet haben bzw. der der am schnellsten war hat meinen Zuschlag bekommen. Es gibt da nämlich auch einige Schnecken in diesem Gewerbe und das kann kein Mensch gebrauchen. Nicht schlecht ist es auch einen Steuerberater mit Zusatzqualifikation zu bevorzugen ( z.B. Dipl. Kaufmann )denn das kaufmännische Denken/Verständnis ist oftmals sehr wichtig beim Abfassen der Steuererklärung. Ggf. hat der/die Stuerberater/in ja auch Referenzen vorzuweisen, am besten Firmen in einer ähnlichen Größe. Es nutzt nämlich nichts wenn er ansonsten nur Großkunden hat und man selbst dann schon mal hinten anstehen muss. Last but least sollte man sich selbst in die Materie etwas einlesen, der Rest kommt mit der Zeit von selbst. Hierbei empfehele ich den kleinen Konz für das private Umfeld:

http://tinyurl.com/ykofapc

Die Anlagen selbst auszufüllen halte ich nicht für ratsam ! Wenn man Anfänger ist macht man hier ganz schnell fehler. Das Geld für den berater bekommt man schnell wieder rein - ausserdem ist die Ausgabe ja auch steuerlich absetzbar ;-) Warum also selbst abquälen ?

Viel Erfolg.

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Wichtig ist es auch zu wissen, dass allein der Steuerpflichtige für die Folgen der verspäteten Abgabe gegenüber dem FA haftet. Erhälst du also Säumniszuschläge etc. dann kannst du das nicht auf den SB abschieben ! Daher selbst nachhaken ob die Unterlagen auch wirklich angekommen sind.

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Wer selbständig ist, ist nicht mehr arbeitslos ! D.h. bestimmte Leistungen sind mehr zugänglich. Die Gründung und der Betrieb eines Gewerbes ist im übrigen mit gewissen fixen Kosten verbunden ) IHK Zwangsbeitrag, ggf. Gewerbemüll, Umsatzsteuervorauszahlung an das FA uvm) die sich nur dann rentieren, wenn mehr als nur ein klein bißchen Überschuss erwirtschaftet werden.

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Frage nach Schäden ( Wasser,Schimmel usw. ) und lass dir bestätigen dass da nichts war. Wenn die Wohnung z.B. unter regelmäßiger Überschwemmung im Frühjahr leidet hast du sonst ein Problem... Sollten sich im Nachhinein herausstellen, dass es Haftplicht Schäden gab bzw. das diese nach wie vor eintreten kannst du den Vertrag später einfacher anfechten, da dir zugesagt wurde, das dies nicht der Fall sein würde.

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Es ist unerheblich für die Forderung nach Wiedergutmachung ob der Handwerker über eine Versicherung verfügt oder nicht. Eine Anzeige ist nicht notwendig. Einfach ein Schreiben aufsetzen in dem der verursachte Schaden nebst Belegen für die Nachbesserung (falls vorhanden) aufgeführt wird. Fristsetzung 14 Tage zum bezahlen oder Nachbessern. Erfolgt keine Einigung, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid einreichen. Der Handwerker schuldet ihnen die Wiederinstandsetzung nicht irgendeine Versicherung. Wenn er eine hat - schön für ihn. Wenn er keine hat muss er den Schaden eben selbst tragen. Eine Anzeige ist weder erforderlich noch zielführend.

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Abgesehen von den unerklärten 10% , solltest du mal sagen auf welchen Zeitraum du das beziehst. Wenn du von der Finanzkrise sprichst, dann sind es wohl mehrere Jahre. Falls dem so sei, ist meine persönliche Meinung, dass die derzeitige Lage ein "Ausbaden" des Überschwangs der 90er und frühen 2000er Jahre ist ( New Economy & Co.) die zu einem hemmungslosen Investieren in reale und virtuelle Güter geführt haben, gedeckt allein durch den Glauben an "ewiges Wachstum". So gesehen die Zeche für die durchgefeierte und durchgetanzte Nacht... Wir waren aber Ende der 80er sowieso auf dem strammen Marsch in die Rezession ( Man erinnere sich!), bis auf wundersame Weise die Mauer fiel und der gesamte Osten. das hat uns mal knapp 10 Jahre Luft und Aufschwung verschafft. Jetzt sind die Strassen und Brücken gebaut, die Einkaufszentren auf den grünen Wiesen und jetzt kommt der Katzenjammer. Als es die Ost/West Trennung noch gab und Globalisierung und EU-Osterweiterung Fremdworte waren verlief die wirtschaftliche Entwicklung zwar auch Auf und Ab , aber in engeren Grenzen. Mein persönlicher Standpunkt, Analyse über die Jahre ohne empirische Beweise :-)

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Ja, das steht meistens im Vertrag drin. Es gibt aber Gerichtsurteile die eine Verhältnismäßigkeit bei diesem Vorgehen fordern. D.h. wer jahrelang seinen Hauskredit über 250.000,- € brav abbezahlt hat, darf nicht, weil einmal oder zweimal die Abbuchung über 500 €zurückging fällig gestellt werden. Das wäre unverhältnismäßig.

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Es ist bekannte Taktik, bei Großschäden den Geschädigten "auszuhungern" um ihn runterzuhandeln oder zum Verzicht auf seine recht zu bringen. Jeder , der einmal einen großen HP Schaden bei einer Versicherung hatte wird ihnen da ein Lied von singen können. Manche Versicherungen sind darin geradezu Meister. Naiv ist der, der noch an die Gerechtigkeit glaubt, jahrelang seine Beiträge brav zahlt und dann denkt er sei abgesichert. Denkste ! Ihr Recht müssen Sie sich hart erkämpfen, da kommt was auf sie zu ! Hinter der ach so seriösen Fassade der Assekuranzen hocken zuhauf Zocker und seelenlose Abwimmler. LAssen Sie sich nicht davon beirren ! Es gibt ein gutes Buch zum Thema, das konkrete Hilfe bietet, leider seit langem vergriffen "Das böse Buch der Versicherungen". Wenden Sie sich an mich, wenn Sie Interesse haben. Viel Erfolg.

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"Leiden" wird in erster Linie der Steuerzahler ( wenn der Bund sein Geld nicht oder erst viel später wiedersieht), dann die Mitarbeiter, die es kostenmäßig ausbaden dürfen.

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Unabhängig vom vorher gesagten, meine ich, dass der Hauseigentümer nach dem Verursacherprinzip haftet. Jemand anderes kann wohl kaum zur Haftung herangezogen werden.

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Das ist Quatsch. Er darf deine Lohnsteuerkarte nicht einbehalten. EVtl. will er eine Steuererklärung machen und braucht sie dazu. In jedem Fall hast du die alleinige Verfügungsgewalt darüber. Du kannst dir deine Steuerklasse auch selbst aussuchen. Seid ihr denn noch gemeinsam veranlagt steuerlich ? Dann würde ich das ändern. Dann ist die Diskussion vom Tisch.

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Existenzgründungsdarlehen kann nur beantragen wer noch mindestens 3 Monate Anspruch auf Förderung der Arge hat.Die Höhe richtet sich nach den bisherigen Einkünften. Die Unternehmung muss neu, d.h. noch kein Gewerbe angemeldet sein.

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1.) Wohin das führt ist schwer einzuschätzen. Die Inflation kann auch durch große Ereignisse in die eine oder andere Richtung kippen. Nachdem was man derzeit weiss muss man es annehmen, aber wissen tuts keiner. 2a.) Bei einer leichten Inflation sagen Banker dass Aktien, Immobilien und Edelmetall inflationssicher sind, da deren Preise analog zur Inflation steigen.Ob´s stimmt ? 2b.) Wenn das Geld wesentlich weniger wert wird, wiegen auch Schulden weniger. Also könnte man sich viel Geld leihen, eine lange Zinsfestschreibung und hohe Sondertilgungen festlegen und mit diesem Geld z.B. Immobilien o.ä. erwerben. Bei einer (gallopierenden) Inflation zahlt man dann die Kredite aus der Portokasse zurück.

..wenn es allerdings zu dieser gallopierenden Inflation kommen sollte, hat man aber vermutlich ganz andere Probleme. Es gäbe vermutlich Kriege, Unsicherheiten evtl. neue Gesetze usw. Die Frage ist dann eher ob man den Ende des Tunnels überhaupt noch sieht. Daher sollten wir uns lieber wünschen dass es nicht dazu kommt, denn es mag sein das uns an diesem Tag Geld nichts bedeutet.

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Ich gehöre auch zu den maßlos verärgerten Altkunden von Premiere. NIE WIEDER ! Das ist und bleibt ein unseriöser, extrem unkulanter Laden, das Angebot ist schlecht und der Service non-existent. Diese asoziale Bude sieht von mir nie wieder einen Cent, egal wie sie sich umbenennen, es ist und bleibt eine Abzockerbude ( für Aktionäre sowie Kunden)

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Leider ja. Es handelt sich um sogenannte "ersparte Aufwendungen", die schadenbedingt dem Geschädigten aufgrund der Folgen des Schadenereignisses nicht mehr entstehen. Da bleibt nur übrig, andere Positionen aufzubauen, die man dann ggf. dagegen rechnen kann. Das ist übliche, gängige und oftmals erprobte Praxis. Daher würde ich an dieser Stelle keine allzu große Energie aufwenden, sondern nach anderen Kosten suchen die dein Freund stattdessen (schadenbedingt ) hat.

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