Von den Kosten für dich sollte es kein Unterschied sein. Allerdings würde ich im Zweifel davon ausgehen, daß sich die Bausparkasse und deren Vertreter beim Bausparen besser auskennen als die Bank. Mit Blick auf die Gesamtfinanzierung relativiert sich dieser Vorteil wieder - im Sinne deiner Frage würde ich aber zur Bausparkasse gehen.
Da der Bausparvertrag für die Finanzierung scheinbar nicht benötigt wird, habe ich hier nur eine Erklärung: Du mußt für den Bausparvertrag ja eine Abschlußgebühr bezahlen, und die Bank erhält eine Provision dafür. Diese Provision nutzt die Bank nun, um dir gegenüber günstigere Darlehenszinsen gegenzufinanzieren. Unterm Strich gewinnst du wahrscheinlich nicht. - An deiner Stelle würde ich das einfachere Modell wählen und dieses Koppelgeschäft ablehnen und eben die nicht ermäßigten Zinsen bei der Bank zahlen.
Falls der Bausparvertrag für die Finanzierung benötigt würde (zum Beispiel um später das Bankdarlehen abzulösen), dann müßtest du ihn natürlich besparen. Aber das scheint die Bank ja zu verneinen.
Zu deiner Teilfrage bezüglich Pflicht zur Besparung: Es steht in den Vertragsbedingungen, daß du den Vertrag besparen mußt. Im Extremfall kann die Bausparkasse den Vertrag kündigen, wenn du ihn nicht besparst. In der Praxis wird sie es wahrscheinlich nicht tun. Auf jeden Fall aber ist ein nicht besparter Bausparvertrag nicht im Kundeninteresse. Er bringt dir nur Kosten, aber keinen Nutzen. Laß es.
Du solltest den Vertrag teilen, in eine "handliche" Größe, wie du es brauchen kannst, z.B. 30000 EUR, wie volksbanker schon vorgeschlagen hat, und die Restsumme, die du vielleicht später noch brauchen kannst und ggf. später auch noch einmal teilen kannst.
Die Teilung ist der Ermäßigung auf jeden Fall vorzuziehen, weil du bei Ermäßigung den Teil der Abschlußgebühr für den wegfallenden Teil der Bausparsumme definitiv verlieren würdest. Bei Teilung hast du immerhin noch einen "Gegenwert" für die restliche Abschlußgebühr.
Allerdings sollte es durchaus einen Versuch wert sein, dich wegen Falschberatung zu beschweren, evtl. kannst du den Abschluß ohne Kosten noch rückgängig machen. Andernfalls den Vertrag teilen (sprich die Bausparkasse drauf an, nicht die Bank!)
Ansonsten schließe ich mich dem Rat von volksbanker an.
Hallo,
ich nehme mal (im Gegensatz zu anderen Antworten) nicht an, daß der Vertrag bereits voll angespart ist. (Wenn doch - dann brauchst du wirklich einen neuen Vertrag.) Was du möchtest, ist eine Übertragung des Vertrags. Es gibt keinen Grund, warum sich hierdurch die Vertragsbedingungen ändern sollten. Ich vermute, deine Bank wollte dich bei dieser Gelegenheit in einen niedriger verzinlichen Tarif drücken oder dir gar einen Neuvertrag verkaufen, den du ja gar nicht wolltest. Es soll auch Bankmitarbeiter geben, die sich mit Details von Produkten ihrer Partnerinstitute (in diesem Fall der LBS) nicht in der Tiefe auskennen. Mein Rat: Sprich direkt mit der Bausparkasse (z.B. telefonisch) oder vereinbare einen Termin mit einem LBS-Vertreter. Sag ihm, daß ihr den Vertrag zu unveränderten Bedingungen auf dich übertragen wollt. Das soll er dann entweder gleich veranlassen oder dir erklären, warum das nicht gehen soll. Diese Antwort wäre dann für uns im Forum sicher auch interessant.
Ich kenne es noch von der Rechtschutzversicherung, daß bei Familienversicherung auch unverheiratete Partner eingeschlossen sein können. Ich weiß aber nicht, ob das bei allen Versicherern so gehandhabt wird.
Ein Forwarddarlehen enthält für beide Seiten eine verbindliche Vereinbarung. Die Bank verpflichtet sich, zum vereinbarten Termin ein Darlehen zu bestimmten Konditionen bereitzustellen. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich wiederum, das Forwarddarlehen zum vereinbarten Termin auch abzunehmen.
Die Bank muß ihrerseits dafür sorgen, daß sie das Geld fürs Darlehen refinanziert. Dafür entstehen der Bank Kosten. Zugleich kannst du davon ausgehen, daß die Bank mit dir damals den Vertrag über das Forwarddarlehen abgeschlossen hat, um damit einen Gewinn zu erzielen. (Davon lebt die Bank.) Was die Bank nun von dir haben will, ist ein Teil des entgangenen Gewinns (und natürlich die bereits entstandenen Kosten).
Wenn du dir nicht sicher bist, ob du ein Darlehen in der Zukunft benötigst, darfst du kein Forwarddarlehen abschließen. Klar ändern sich mal die Umstände. Und genau dafür kommt dir die Bank entgegen und nennt dir als Preis dafür die genannten 17600 EUR. Ob die Höhe dieses Betrags angemessen ist, kann ich dir nicht beantworten. Da können vielleicht die Verbraucherzentralen weiterhelfen. Daß grundsätzlich etwas zu zahlen ist (vgl. Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitig zurückgezahlten Darlehen) steht für mich außer Frage.
Die Lösung ist es nicht, den Kaufvertrag von vor 10 Jahren zu ändern. Der Verkäufer von damals hat mit der aktuellen Situation nichts mehr zu tun, der ist durch den Verkauf von damals "raus". Geändert werden müssen die Eigentumsverhältnisse im Grundbuch.
Natürlich kann dein Sohn Miteigentümer werden. Dafür bedarf es eines Vertrags zwischen deiner Frau, dir und deinem Sohn. Macht einen Termin beim Notar, der kann auch beraten, wie die beste Lösung für euch aussehen kann. Das kostet Geld, aber ohne Notar könnt ihr ohnehin keine Eigentumsverhältnisse im Grundbuch ändern.
Das Wohnförderkonto hat kein Guthaben, sondern drückt sozusagen eine künftige Steuerpflicht aus, die bei Renteneintritt fällig wird.
Wenn du es dir dann (bei Renteneintritt) leisten kannst, die Einmalbesteuerung anzuwenden, d.h. du so viel Geld flüssig hast, um die anfallenden Steuern zu bezahlen, dann kann sich das schon lohnen, weil dann nur 70 % des Wohnförderkontos zu versteuern sind.
Andererseits wäre zu überlegen: Wenn dein Einkommen im Rentenalter niedrig ist (so daß du einen geringen Steuersatz hast), könnte die jährliche Versteuerung günstiger sein, weil bei Einmalbesteuerung die Progression zuschlagen dürfte. Das was dem Wohnförderkonto dann "entnommen" wird, wird ja dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet.
Für die richtige Entscheidung würde ich ggf. wenn es soweit ist, einen Steuerberater hinzuziehen...
Das Wohnförderkonto wird erst nach Rentenbeginn besteuert. Wahlweise auf einen Schlag (dann sind 30 % des Wohnförderkontos steuerfrei) oder in jährlichen Raten bis zum 85. Lebensjahr.
Der anzuwendende Steuersatz ist der jeweilige persönliche Steuersatz. D.h. es wird aus dem Wohnförderkonto ein fiktives Einkommen "entnommen", dieses dem Einkommen hinzugerechnet und entsprechend mit der Einkommensteuer besteuert.
Voraussetzung für die Treueprämie ist ein Verzicht auf das Bauspardarlehen, wie du ganz richtig zitierst. Um auf ein Darlehen verzichten zu können, muß aber auch ein Darlehensanspruch existiert haben. Ab Einzahlung der vollen Bausparsumme existiert dieser nicht mehr, weil der Darlehensanspruch sich aus Bausparsumme minus Guthaben ergibt. Du hättest also so rechtzeitig aufhören müssen einzuzahlen, daß das Guthaben (einschl. Zinsen) noch unter der Bausparsumme bleibt.
Zwar stimme ich den meisten anderen Antworten zu, daß man die Wahl der Bank nicht davon abhängig machen sollte - aber die VR-Bank Schwäbisch Hall-Crailsheim gibt an Mitglieder eine sehr schöne Karte aus: http://www.vrbank-sha.de/homepage/konto___karten/bankkarten/vr_bankcard_plus.html
Zu Szenario 2: Steuerlich bist du besser dran, als du vermutest. Zwar sind Einzahlungen, die die 2100 EUR übersteigen, nicht als Sonderausgaben abzugsfähig. Aber die Erträge daraus sind wie der ganze Riestervertrag während der Ansparphase nicht steuerpflichtig, sie unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Das heißt, du hast zumindest den Vorteil, daß du die Steuern viel später zahlst. Bis dahin profitierst du vom Zinseszinseffekt.
Möglicherweise - muß aber nicht.
Das Gesamtpaket "Bausparvertrag" hast du dann natürlich nicht optimal ausgenützt, du hast den Preis in Form der Abschlussgebühr auch für eine Leistung gezahlt, die du nun doch nicht in Anspruch nimmst.
Bei den aktuell niedrigen Zinsen hätte dir das Bauspardarlehen vielleicht gar keinen so großen Vorteil gebracht. Je nach Bausparkasse und Tarif bekommst du bei Darlehensverzicht evtl. die Abschlussgebühr oder einen Teil davon wieder gutgeschrieben. Oder die Verzinsung wird bei Darlehensverzicht noch um einen Bonus oder eine Treueprämie aufgestockt, wenn du bestimmte Wartezeiten einhältst. So daß unterm Strich vielleicht doch noch eine ganz passable Geldanlage herauskommt, auch wenn du das Darlehen nicht brauchst.
Am besten schaust du die Unterlagen zu deinem Bauspartarif genau durch oder fragst bei deiner Bausparkasse nach, was du bei Darlehensverzicht für Möglichkeiten hast und ob du unter gewissen Umständen da noch ein Plus für dich herausholen kannst.
Wir haben deswegen neulich beim Finanzamt nachgefragt. Die Antwort war: Steuerklassen 4/4 geht automatisch, wenn man etwas anderes will (also z.B. 3/5), dann muß man das beantragen.
Ganz so einfach ist es nicht. Für den Effektivzins wird ein modellhafter Vertragsverlauf (einschl. Kontogebühren) mit komplettem Zahlungsstrom zugrunde gelegt. Aus diesen vielen Zahlungen wird dann die interne Verzinsung dieses Zahlungsstroms ermittelt. Das selber zu rechnen, hast du eigentlich keine Chance, da du ja nicht einmal das interne Modell der Bausparkasse kennst. Du kannst aber auf jeden Fall davon ausgehen, daß der Effektivzins mit Kontogebühren etwas höher ist, als er ohne sie wäre.
Es gibt auch Bausparkassen, die Kontoführungsgebühren abgeschafft haben, um sie nicht in den Effektivzins aufnehmen zu müssen, was aus rechtlichen Gründen sonst notwendig wäre.
Für deinen konkreten Fall: In deinen Vertragsunterlagen müßte der Effektivzins irgendwo stehen. Wenn du das nicht findest, suche den genauen Tarif heraus, den du abgeschlossen hast. Mit dieser Information solltest du auf der Webseite deiner Bausparkasse den Effektivzins herausfinden können.