Vielleicht interessant für alle die vor gleichen oder ähnlichen Problemen stehen: Immobilienkaufverträge vor Unterzeichnung immer fachmännisch prüfen lassen! Es können sich Fallstricke oder Lücken im Vertrag befinden. In meinem Fall war es leider so. Zum Glück habe ich meinen Vertrag vor Unterzeichnung hier von einem Fachanwalt prüfen lassen: https://www.yourxpert.de/immobilienkaufvertrag-pruefen.

Der Anwalt hat meinen Vertrag angepasst und mich kompetent beraten.

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AGB müssen, damit sie wirksam werden

1. dem Kunden (Privatperson) in zumutbarer Weise in Kenntnis gesetzt werden

2. durch den Kunden (Privatperson) ausdrücklich zugestimmt werden

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Für mich stellt sich die Frage, ob überhaupt ein Kaufvertrag zustande kam oder ob es nicht an den übereinstimmenden Willenserklärungen scheiderte!?

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Es stellt sich die Frage, ob ein Kaufvertrag überhaupt zu Stande kam. Meiner Ansicht nach scheidert es an zwei übereinstimmenden Willenserklärungen.

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