Erbt man während man Hartz IV bezieht, gilt es als Einkommen. Dann rechnet das Jobcenter kleinere Geldbeträge auf die Hartz-IV-Leistung an und zieht sie davon ab. Größere Beträge können dazu führen, dass man seine komplette Hartz-IV-Leistung verliert. Dann muss man das Erbe erst aufbrauchen, bevor man erneuten Anspruch auf Hartz IV hat.

In jedem Fall muss man eine Erbschaft beim Jobcenter angeben. Wer sie verheim­licht, riskiert, sanktio­niert zu werden.

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Ihr habt, wenn auch online bestellt, einen Vertrag abgeschlossen und in diesem steht alles drin zwecks Widerrufsfrist. Einfach mal rein sehen, wie lange die ist.

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Du musst dafür einen Antrag stellen und diesen sehr gut begründen am besten mit einem Schreiben vom Arzt deines Vertrauens.

Die Haarentfernung erfolgt ja bei dir dann nicht aus ästhetischen, sondern aus gesundheitlichen Gesichtspunkten. Gab diesbezüglich schon einige Urteile zugunsten der Patienten.

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Da hilft nur, so unangenehm es auch sein mag, anrufen und schildern was falsch gelaufen bzw falsch vermittelt wurde. Einfach das ganze aufklären, die reißen dir deshalb nicht den Kopf ab. Und so kannst du weiteren Problemen und Briefen mit Bitte um Aufklärung gleich vorbeugen.

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Wer ein Paket annimmt, muss sorgfältig damit umgehen!

Klar ist, dass mit der Annahme eines fremden Pakets immer auch gewisse Sorgfaltspflichten einhergehen. Der Ersatzempfänger bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er das Paket erhalten hat und es keine von außen sichtbaren Schäden aufwies. Er muss die Sendung bis zur Abholung sicher verwahren. Rechtlich geht der annehmende Nachbar ein Gefälligkeitsverhältnis mit reduziertem Haftungsanspruch ein.

Heist du kannst deinen Nachbarn zur Verantwortung ziehen. Ein guter Anwalt hilft dir da bestimmt.

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Der Einspruch gegen die Lohnabrechnung unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Das ergibt sich aus § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB)

Kurz, ja er darf das, wenn er noch innerhalb der Verjährungsfrist ist.

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Du kannst einmal im Jahr kostenfrei eine SCHUFA Auskunft einholen, dort siehst du was deine Bonität runter zieht und kannst gegen diese angehen.

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Wenn du keinen Ablagevertrag bei DHL abgeschlossen hast, dann muss DHL haften. Da du nicht der Versender des Paketes bist, müsstest du dich an diesen wenden, denn nur der Versender kann eine Nachforschung beauftragen.

Problematisch wird es aber, wenn du irgendwann mal einen Ablagevertrag bei DHL erteilt hast und diese nie storniert bzw gelöscht hast.

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Mein Freund hat eine ähnliche Erfahrung gemacht, er hatte 200,-€ angezahlt (normal überwiesen damals) und es passierte nix, es kam kein Handy und keine Reaktion mehr. Er hat eine Anzeige bei der Polizei gemacht, welche nach einiger Zeit wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde. Bei mir wurde eine Anzeige wo es um über 1000,-€ ging auch aufgrund von Geringfügigkeit eingestellt. Wir hatten beide jeweils genug Informationen abgegeben ... ein Schelm wer böses denkt...

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