Ihre Fragestellung ist unpräzise!

Sie haben eine Bürgschaft für Ihre Tochter in Höhe von 100.000 € übernommen und auf Ihr Eigentum "Haus" zur Eintragung gebracht!

Zu den Kosten schließe ich mich wjgmuc an, wobei hier zu beachten ist.

Sie kennen das Sprichwort "Bürgen sollten man wirken"

Die Kosten der Löschung Ihrer Pfandsicherheit in Ihren alten Grundbuch gehen selbstredend zu Ihren Lasten beim Verkauf.

  1. Variante Sie lösen aus den Kaufpreis die Sicherheit / Bürgschaft ab oder hinterlegen als Kapitalanlage beim Gläubiger, günstigere Variante
  2. mit Übertragung geht eventuell der ganze Prozess neu los und die Bank rechnet Ihnen neue Kosten auf. Ihr zwingend in die Verhandlungen mit dem Gläubiger und die eventuell geänderte die Rangfolge in Grundbuch beachten.

Die jetzige Bürgschaft ist im 1. Rang eingestellt und vermerkt, dann wenig Spielraum. Sie haben selbst noch Belastungen vor der Sicherheit und somit Bürgschaft, somit etwas größerer Spielraum.

Viel Erfolg

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Antwort

Schon ganz wunderlich was so Leute Schreiben!

von EnnoWarMal

Reverse-Charge

Sorry "Enno" kennst Du überhaupt Reverse-Charge!

Was hat eine Rechnung vorerst mit Gewerbesteuer zu tun!

Zum Thema; warum diese Frage hast Du keinen Steuerberater?

  1. Möglichkeit bespreche das mit Deinem Steuerberater
  2. Möglichkeit lege den Vorgang Deinen zuständigen Finanzamt zur Entscheidung vor

Ohne Zustimmung keine Vorsteuer buchen bzw. melden.

Rechnungen für Dich sind nur zulässig, wenn diese auf Dich mit voller Benennung der gewerblich gemeldeten Geschäftsanschrift ausgestellt wurden. "Dieses Geld zahle ich über mein Paypal-Konto" das sollte auf Deine gewerbliche Tätigkeit zur Einrichtung und Abrechnung kommen!!!

Notfalls private Ausgaben und geschäftliche trennen

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Erbschaft und Streit, immer das Gleiche.

Warum können sich die Leute nicht an einen Tisch setzen und das gütig zur Klärung bringen.

Ja es gibt einen Anspruch auf Einsichtnahme und hier hilft Dir leider nur der Rechtsweg weiter, somit gehe zum Rechtsanwalt Deines Vertrauens und fordere Dein Recht ein. Auch wenn das Konto geschlossen wurde, die Bank hebt alles auf.

"Ein Kontoauszug zum Datum des Ablebens sagt wenig aus!"

Einigt euch gütlich, oder Du musst einen Rechtsanwalt einschalten, welcher Erfahrung im Erbrecht habt.

Ohne guten Rechtsanwalt "mit Kenntnis im Erbrecht" hast Du wenig Chancen im Streitfall.

Bei Ihnen liegt dieses Thema jetzt auf den Tisch bei mir kommt es noch, hoffentlich ohne Streitigkeiten.

Viel Glück

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Schade habe die Einträge zu spät gelesen, Herr Reichert hat die Genehmigung des Kreditantrages am 07.02. bestätigt. Dann ist die Kostennote zur Übersetzung gekommen 120 €, wurde bezahlt, der Übersetzer Herr Riedel bestätigte, nach Aufforderung, zu gestern, den Eingang und die Erledigung seiner Arbeit.

Jetzt ist Funkstille. Bei benannte Telefonnummer geht keiner mehr ans Telefon, obwohl Herr Reichert am 07.02. über diese Nummer selbst bei mir angerufen hat.

Mal sehen ob überhaupt noch eine Antwort kommt.

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