Pfandtausch Bürgschaft?

2 Antworten

Ihre Fragestellung ist unpräzise!

Sie haben eine Bürgschaft für Ihre Tochter in Höhe von 100.000 € übernommen und auf Ihr Eigentum "Haus" zur Eintragung gebracht!

Zu den Kosten schließe ich mich wjgmuc an, wobei hier zu beachten ist.

Sie kennen das Sprichwort "Bürgen sollten man wirken"

Die Kosten der Löschung Ihrer Pfandsicherheit in Ihren alten Grundbuch gehen selbstredend zu Ihren Lasten beim Verkauf.

  1. Variante Sie lösen aus den Kaufpreis die Sicherheit / Bürgschaft ab oder hinterlegen als Kapitalanlage beim Gläubiger, günstigere Variante
  2. mit Übertragung geht eventuell der ganze Prozess neu los und die Bank rechnet Ihnen neue Kosten auf. Ihr zwingend in die Verhandlungen mit dem Gläubiger und die eventuell geänderte die Rangfolge in Grundbuch beachten.

Die jetzige Bürgschaft ist im 1. Rang eingestellt und vermerkt, dann wenig Spielraum. Sie haben selbst noch Belastungen vor der Sicherheit und somit Bürgschaft, somit etwas größerer Spielraum.

Viel Erfolg

Erst mal die Sache richtigstellen:

  • Euer Haus ist mit einer Grundschuld von 100.000 € als Sicherheit für einen Immobilienkauf Eurer Tochter belastet (=das, was Du unter "Bürgschaft" verstehst).
  • Um das Haus zu verkaufen braucht Ihr das Einverständnis der Bank, zu deren Gunsten diese Grundschuld eingetragen ist.
  • Grundsätzlich wird das funktioinieren wenn ihr auf dem neu erworbenen Haus ebenfalls wieder eine Grundschuld für diese Bank eintragen lasst. Das wäre analog zu einem Pfandtausch.

An Gebühren fallen die Notar- und Grundbuchkosten für das Löschen der Grundschuld auf dem "alten" Haus sowie für den Neueintrag auf dem "neuen Haus" an. Die exakte Höhe ist vom "Geschäftswert" abhängig und Du kannst sie Du aus einschlägigen Tabellen im Internet ablesen.

Evtl. kommen noch Schätzgebühren der Bank für das "neue" Haus dazu.

Sprecht mit der Bank auch mal darüber, ob dieser neue Grundschuldeintrag erforderlich ist wenn ihr im Gegenzug ein Festgeldkonto über 100.000 € eröffnet und als Ersatzsicherheit zu Gunsten der Bank abtretet. Denn rechnerisch müsste das ja aus dem Verkaufspreis für das "alte" Haus möglich sein.