Auf keinen Fall nur anrufen, Mängel müssen immer schriftlich und nachweislich gemeldet werden. Also am besten per Einschreiben / Einwurfschreiben. In diesem Schreiben meldest du den Schaden und setzt dem Vermieter eine angemessene Frist zur Behebung (hier sind 2 Wochen angemessen). Kündige zum Ablauf der Frist, falls der Schaden nicht behoben wird, eine Mietminderung an.
Du kannst auch rückwirkend mindern, aber erst ab dem Moment, wo du den Schaden nachweislich gemeldet hast.
Zur Minderungshöhe: Sei hier vorsichtig. Immer nur anteilig mindern für den betroffenen Raum und auch prozentual nicht zu viel. Sollte sich rausstellen, dass die Mietminderung nicht rechtens ist, ist es Mietrückstand und das kann zur Kündigung führen. Verlass dich nicht auf Mietminderungstabllen im Internet. Die beziehen sich auf Einzelfälle und sind nicht auf jeden Fall anzuwenden. Mehr zur richtigen Mietminderung findest du hier: http://www.experto.de/recht/mietrecht/die-10-haeufigsten-fragen-zum-deutschen-mietrecht.html
Und ganz wichtig: bist du sicher, dass du den Schaden nicht selbst verursacht hast? Durch ein Aquarium, falsches bzw. nicht ausreichendes Lüften o.ä.? In diesem Fall musst du den Schaden zwar melden, aber die Miete mindern sollte man hier nicht.