Sein Chef kann natürlich nicht alles. Ich würde ebenfalls abmahnen, zuvor jedoch das Gespräch suchen. Versichere gegenüber deinem Chef, dass du nichts mit dem Verschwinden des Geldes zu tun hast (davon gehe ich übrigens aus) und drohe die Abmahnung und ggf. ein Klageverfahren an, sollte dir das Geld nicht binnen einer Woche zurück bezahlt werden.

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Stell auf jeden Fall einen Antrag auf Weiterzahlung. Ob du die Halbwaisenrente erhältst ist abhängig von der Höhe deines Ausbildungsverdienstes. Soweit ich weiß, darfst du nicht mehr als 500 Euro netto hinzuverdienen. Grüße

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Ich denke deine Tätigkeit gehört zu den freien Berufen.Ich kann mir nicht vorstellen, dass du -auch wenn du beratend tätig wirst- einen Gewerbeschein benötigst. 

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Der Vertrag sollte dir zwei Wochen vor Notartermin zur Durchsicht und Prüfung zugesandt werden. Manchmal kommt es vor, dass sich Notare nicht an die Frist halten bzw. den Vertrag nicht eher fertig bekommen haben. In diesem Fall kannst du den Notartermin jedoch verschieben. Die Zeit sollte man sich auf jeden Fall immer nehmen und den Vertrag auf jeden Fall durch einen Anwalt prüfen lassen. 

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Den Fall kenne ich von einer Freundin. So einfach kannst du nicht in die gesetzliche wechseln. Du benötigst in der Tat einen Midi-Job. Nur so ist der Wechsel möglich. Deine private kannst du während der Zeit ruhelegen lassen. Wenn du willst, dass die Altersrückstellungen nicht wegfallen, musst du eine große Anwartschaft beantragen. So viel ich weiß kostet die ca. 20 Euro monatlich. Ansonsten die kleine Anwartschaft, die wesentlich günstiger ist. Hoffe, das hilft dir!

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Anwalt

Hi Tina, mein Mann und ich haben unseren Bauvertrag von einem Anwalt auf yourXpert prüfen lassen: https://www.yourxpert.de/bauvertrag-pruefen-lassen Wir waren wirklich sehr zufrieden und empfehlen die Seite daher immer gerne weiter!

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Dein Vater fällt nicht unter die Muss-Vorschrift. Ich an seiner Stelle würde aber eine Erklärung abgeben, vielleicht erhält er in der Tat Steuerrückerstattungen.

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Ich sehe das genau wie andi56. Du hast das entwertete Dokument, das genügt zur Beweislast. Kopie oder Original spielt keine Rolle.

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in betracht käme höchstens eventuell eine außerordentliche kündigung. hierfür bedarf es jedoch eines ausreichenden kündigungsgrundes. solch einer läge vor wenn, dem kündigenden die fortsetzung des vertragsverhältnisses unzumutbar ist. (Bspw. ein Umzug, einhergehend mit einer verhältnismäßig unzumutbaren ausweitung des anfahrtweges)

Nur die verlorene lust der töchter alleine reicht als kündigungsgrund selbstverständlich nicht aus.

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