Widerspruch möglich bzgl. Erstausstattung in Gutscheinen vom Jobcenter?

Hallo,

ich habe für mich und meine Bedarfsgemeinschaft (2 Erwachsene + 1 Kind) einen Antrag auf Erstausstattung inkl. Elektrogeräten für die Wohnung beim Jobcenter gestellt. Der Antrag wurde nun auch bewilligt, allerdings in Form von Gutscheinen (Wert gesamt ca. 2000€).

In meinem Antrag bat ich allerdings um Überweisung auf mein Bankkonto.

Laut Harald Thome (Richtlinien des kommunalen Trägers vom 01.01.21) zahlt mein zuständiges Jobcenter die Erstausstattung in Form von Geld- oder Sachleistung als Pauschale aus. Laut telefonischer Auskunft bei der Teamleitung des Jobcenters wurde mir mitgeteilt, dass diese aufgrund einiger schlechter Erfahrungen nun hauptsächlich Gutscheine ausstellen.

Da wir kein Sozialkaufhaus im Landkreis haben sind die Gutscheine laut Jobcenter überall wo sie diese annehmen gültig. Ich kann also z. B. bei XXL Lutz einkaufen und das Jobcenter überweist dann den Betrag ans Möbelhaus. Allerdings steht auf den Gutscheinen z. B. 40€ für Staubsauger, 10€ für Lampe.

Auf Nachfrage wie es denn ist wenn ich etwas online bestellen möchte, z. B. bei Otto wurde mir mitgeteilt, dass ich etwas ja auf Rechnung bestellen könnte und die Rechnung dann beim Jobcenter einzureichen ist, damit diese es an Otto überweisen.

Nun ist es ja so, dass z. B. für eine Couch 150€, Waschmaschine 300€, usw. Pauschale bezahlt werden. Wenn ich mir jetzt aber teurere Produkte bestelle und die Rechnung einreiche, meckert das Jobcenter bestimmt. Ich finde es außerdem diskriminierend, dass sie somit jeden einzelnen Gegenstand den ich kaufe dokumentiert haben und ich somit auch nur ungefähr meinen Pauschalbetrag verwenden kann. Außerdem müsste ich bei Privatverkäufen über ebay Kleinanzeigen erwähnen, dass dies durch das Jobcenter überwiesen wird, worauf sich mit Sicherheit keiner einlässt. Außerdem möchte ich das auch gar nicht erwähnen sondern einfach ohne langes Hin und her meine Wohnungseinrichtung kaufen können.

Ist das denn so rechtens?

Diese Rechtssprechungen habe ich bereits aus dem Internet herausgefiltert:

Die Erstausstattung kann als Sach- oder Geldleistung gewährt werden (§ 24 Abs. 3 S. 5 SGB II -E). Geldleistung hat Vorrang (LPK SGB II, 2. Aufl., § 23 Rz 16; Eicher/Spellbrink 2. Aufl. § 23, Rz 37),

Sachleistungsgewährung ist tendenziell diskriminierend (LPK SGB II, 2. Aufl.,§ 4 Rz 9).

Der Geldleistungsanspruch kann auch über das Wunschrecht (nach § 33 S. 2 SGB I) begründet werden

Das Gesetz sieht hier für Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltgeräten gem. § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB II keine Kontrolle vor (gilt generell für § 23 Abs. 3 SGB II).

Meint ihr ob ein Widerspruch mit diesen Urteilen gegen die Auszahlung in Form von Gutscheinen erfolgreich sein könnte?

Ich bedanke mich im Voraus recht herzlich und freue mich auf eure Rückmeldung!

...zur Frage

Entschuldige bitte aber warum kann man nicht einfach dankbar sein dass man überhaupt solch ein "Geschenke/Angebot" bekommt... Ich hätte mich über Gutscheine für die Erstausstattung gefreut^^

Ansonsten musst du dir selbst Geld besorgen dann kannst du es auch ausgeben wie und wo du magst- jedenfalls ohne dich zu schämen (du sagst ja dass du dich schämst).

Das ist nicht böse gemeint aber warum nicht einfach mal dankbar sein und sich freuen dass einem sowas angeboten wird..

Ich verstehe es nicht aber es ist wohl einfach zu selbstverständlich geworden dass man Unterstützung bekommt.

LG und alles Gute für euch.

...zur Antwort

Wenn du nur eine weiße Leggins hast dann ziehe dir ein weißes längeres Oberteil drüber welches deinen Hintern bedeckt - Natürlich sollte dein Erscheinungsbild passend für die Arbeit sein.

Besorge dir diese Woche eine weiße Hose ( am besten direkt morgen). Ich weiß das Arbeitgeber auf sowas schon sehr genau achten - vorallem in dieser Branche.

...zur Antwort

Frag deine Eltern doch einfach. Ansonsten kannst du dies auch über die Blutgruppe erfahren.

Ich glaube aber eher nicht. Als jüngstes Geschwisterchen bekommt man halt manchmal bisschen mehr "Anschiss".

Und falls alle Stricke reißen kannst du deine Eltern um einen Test bitten. Aber ich denke eher dass du dich gerade einfach etwas ungerecht behandelt fühlst und deshalb auf solche Ideen kommst.

Rede mit deinen Eltern über deine Gefühle und Sorgen und findet eine Lösung. Lg und alles gute.

...zur Antwort

Ich würde jetzt versuchen mit dem Käufer vernünftig zu kommunizieren. Frage ob der Käufer dir Bilder schicken kann wie die Schuhe nun aussehen. Ich hab keine Ahnung ob man anhand einer Wäsche ein Original von einer Fälschung unterscheiden kann.. aber ich würde als nächstes fragen warum die Schuhe dann überhaupt gewaschen wurden und plötzlich danach erst aufgefallen ist dass sie nicht Original sind und der Käufer sie nun nicht mehr möchte. Ich weiß nicht ob eine Wäsche da entscheidend sein kann 🤷‍♀️ aber wenn die Schuhe durch die Wäsche dann kaputt gegangen sind dann kannst du ja nicht der Leidtragende sein der diese wieder zurück nimmt weil sie falsch gewaschen wurden. Zumal es ja auch sein kann dass dies nur ein Vorwand ist um die kaputten Schuhe wieder los zu werden.. Vielleicht informierst du dich bei google erstmal was du für Pflichten hast wenn du keine Originalen Marken ins Internet stellst und darauf kannst du dann aufbauen.

...zur Antwort

Wenn du Hilfe in der Erziehung und mit der Gesamtsituation brauchst dann hole dir eine Familienhilfe vom Jugendamt.

Die sind super nett und helfen dir mit der Situation in Zukunft alleine umzugehen.

Ansonsten finde ich auch hast du eigentlich genügend Zeit für alles. Da kenne ich Mütter die in ähnlicher Situation mit mehr als einem Kind auskommen mussten und die haben es auch geschafft.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.