Wer eine eigengenutzte Immobilie ab Beginn 2008 kaufen möchte und einen Riester-Vertrag bespart, kann die angesparte Summe aus dem Vertrag entnehmen und zur Finanzierung einsetzen.Dies ist der sogenannte "Wohnriester" Nicht erst, wenn ein Bausparvertrag mit Riesterförderung zuteilungsreif ist. Dieses Kapital wird als Eigenkapital anerkannt. Für Riesterverträge, die vor 2008 abgeschlossen wurden, gilt: Es müssen mindestens 10.000 € entnommen werden. Die Besteuerung erfolgt im Rentenalter. Meist rechnet sich das Projekt aber, da Darlehenszinsen gespart werden. Gerne können Sie nachfragen.

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Dazu haben wir uns noch ein paar Gedanken gemacht:

Aus unserer Sicht besteht ein Pflichtteilsanspruch des Sohnes am über den Riestervertrag an die Ehefrau tradierten Vermögens.Dies haben wir - unter anderen Gesichtspunkten betrachtet - ja schon festgestellt. Die vom Gesetzgeber im Hinblick auf die riesterimmanenten aufgestellten Bedingungen sind mit der geforderten unschädlichen Übertragung an die Ehefrau erfolgt. Aus unserer Sicht greift jetzt ein 2.Recht, nämlich das Erbrecht: Der Sohn hat ein Recht auf seinen Pflichtteil. Der erstreckt sich eben auch auf das im Riestervertrag steckende Vermögen. Das hat zur Folge, dass der Ausgleich durch die Ehefrau erfolgen muss.

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