Hat ein Zug am Zielbahnhof des Reisenden mehr als eine Stunde Verspätung, werden dem Fahrgast 20 Prozent des Fahrkartenwerts zurückerstattet. Neu ist zudem, dass die Entschädigung nicht nur für den einzelnen Zug gilt, sondern für die Reisekette der Bahn: Auch wer wegen ein paar Minuten Verspätung einen Anschlusszug verpasst und erst eine Stunde später weiterreisen kann, hat Anspruch auf Erstattung. Die Gutscheine sollen nun anstatt ein halbes ein ganzes Jahr lang gültig sein. Zurzeit erhalten Kunden bei einer Verspätung von mehr als einer halben Stunde im ICE einen Zehn-Euro-Gutschein, bei mehr als 90 Minuten gibt es 25 Euro.

Eine Stunde früher als bisher soll auch die - bisher schon auf dem Kulanzwege gewährte - Entschädigungsregelung bei nächtlicher Anreise gelten: "Kann der Kunde seine Reise bis 24 Uhr nicht wie geplant fortsetzen, übernimmt die Bahn unter anderem die Kosten für Übernachtung oder Taxifahrt in Höhe von maximal 80 Euro", erklärte Mehdorn.

http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,284723,00.html

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Ein Mieter ist verpflichtet, seine Wohnung in den Kältemonaten mindestens mäßig zu heizen. Andernfalls ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag fristgerecht zu kündigen. Das Nichtbeheizen einer Wohnung stellt in diesem Fall einen Vertragsverstoß dar.

Das Landgericht Hagen erklärte die Kündigung eines Vermieters deswegen für rechtmäßig. Ein Mieter hatte seine Wohnung seit dem Sommer 2005 nicht mehr beheizt. Die Wohnung stand meistens leer, da der Mann vorwiegend bei seiner Freundin wohnte. Anfang 2007 erhielt er von seinem Vermieter deswegen zwei Abmahnungen. Da nichts geschah, kündigte ihm der Vermieter einige Wochen nach der zweiten Abmahnung die Wohnung.

Durchaus zu Recht, meinte der Richter. Laut Hausordnung habe der Mieter eine Verpflichtung, ausreichend zu heizen. Diese Verpflichtung bestehe zudem grundsätzlich, um Schäden wie zum Beispiel Schimmelbildung zu vermeiden. Dass es noch keine Schimmelbildung gab, sei hierbei ohne Belang. Für eine Kündigung reiche es aus, wenn eine „nicht unerhebliche Pflichtverletzung" durch den Mieter vorläge. Zudem hätte der Mieter nicht auf die Abmahnungen reagiert (Urteil vom 19.12 2007, Az. 10 S 163/07).

http://www.gevestor.de/immobilien-vermietung/details/article/mieter-heizt-wohnung-nicht-vermieter-darf-kuendigen.html

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Nach dem Deutschen Mieterbund zählen jedoch Zubehör Räume wie Dachboden, Keller, Waschküche, Trockenraum oder Garage bei der Ermittlung der tatsächlichen Wohnfläche nicht mit. Auch die Fläche des Treppenhauses wird im Mietvertrag nicht einberechnet. Vergewissern Sie sich also sehr genau, ob der Vermieter diese Räume nicht versehentlich mit in die Kalkulation einbezogen hat.

Zu 100 Prozent: alle Räume und Raumteile mit einer Höhe von mindestens zwei Metern, inklusive Flur, Bad, Küche, WC, Abstellkammern. Wintergarten, falls beheizbar.

Zur Hälfte: die Grundfläche von Räumen, die zwischen 1,00 und 1,99 Meter hoch sind (wichtig bei Schrägen). Wintergarten, falls nicht beheizbar.

Zu einem Viertel: Balkon, Loggia, Terrasse, Dachgarten. In Ausnahmefällen wird ein höherer Anteil (maximal 50 Prozent) berechnet.

Nicht berücksichtigt werden: Raumabschnitte unter einem Meter Höhe, Garage, Keller, Dachboden, Heizungsräume, Geschäftsräume, Waschküchen, Abstellräume außerhalb der Wohnung.

http://www.mieter-themen.de/article604.html

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Das Sparbuch weist die Geldbewegungen (Einzahlungen, Auszahlungen, Zinsen usw.) eines Sparkontos aus. Ein Sparkonto wird für jede Spareinlage, der wohl am meisten verbreiteten Form der Geldanlage in Deutschland, geführt. Von einer Sparkasse ausgegebene Sparurkunden tragen in der Regel die Bezeichnung „Sparkassenbuch“. Dabei kann zwischen Namenssparbuch und Überbringersparbuch unterschieden werden.

Das Namenssparbuch läuft auf ein oder mehrere Personen welche berechtigt sind Behebungen zu tätigen.

Das auf den Überbringer lautende Sparbuch ist ein Wertpapier und kann formlos durch die einfache Übergabe an andere Personen übertragen werden. Dieser Vorteil ist jedoch mit dem Risiko verbunden, dass jede beliebige Person, welche auf irgendeine Weise in den Besitz des Sparbuches kommt, Behebungen tätigen kann.

http://www.tagesgeldvergleich.net/tagesgeldvergleich/sparbuch.html

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Eine Schweizer Bank hat einen Fonds der besonderen Art ins Leben gerufen: Er soll ausschließlich in frauengeführte Firmen investieren. Diese sollen höhere Renditen erwirtschaften. Nähere Informationen kannst du unter dem Link vom "humoer" nachlesen.

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