Du könntest selbst dem Gericht Mitteilung machen. Das Nacherlassgericht setzt in jedem Fall einen Nachlasspfleger ein zur Sicherung des Nachlasses. Außerdem heißt nicht, weil du nicht weißt, dass es einen Erben nicht gibt, dass dieser tatsächlich nicht da ist. Der Erbe jedenfalls, den der Nachlasspfleger zuerst versuchen wird, herauszufinden, kann die Wohnung jederzeit betreten.
Ich würde den Fall sofort vor das Betreuungsgericht bringen. Dieses Amtsgericht ist örtlich zuständig, wo die ältere Dame sich aufhält. Denn nur dieses Betreuungsgericht kann wirksam über den zuständigen Amtsrichter eine Betreuung sofort anordnen bzw. die notwendigen Sicherungsmaßnahmen zu Gunsten der Dame wirksam treffen. Dafür ist kein Antrag notwendig. Das Gericht trifft die Maßnahmen von Amts wegen völlig selbstständig.
Dazu ist er verpflichtet. Er muss für die Sicherheit im Haus sorgen. Dazu gehört auch die Sicherheit seiner Mieter und die Gewährleistung ihrer Stromversorgung. Für sie ist der Vermieter verantwortlich.
Ich weiß, dass das Selbstbestimmungsrecht eines Menschen über allem steht. Und selbst wenn er sterben will, weil er z. B. unheilbar krank ist oder durch Hungerstreik extrem gegen einen Missstand protestieren will, muss er nicht ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen, wenn er das nicht will. Aber er muss es immer noch steuern können. In deinem Fall könnte dem Helfer durchaus Recht gegeben werden, weil die Hilfe objektiv notwendig war. Aber das ist problematisch. Entscheiden wollte ich das nicht!
Ich kenne das so, dass der Einlader zahlt. Es kommt wohl darauf an, wie er einlädt. Wenn er klar macht, dass Getränke und Speiseverzehr frei ist, dann wird er wohl zahlen müssen. Im anderen Fall nicht.
Bauen ist doch etwas anderes als Kaufen. Soviel ich weiß, ist ein Bauvertrag ein Dienstvertrag und Kaufvertrag ein Kaufvertrag, der also auf den Austausch von Leistungen gerichtet ist. Beim Bauen schuldet man eine Vergütung für die Diensten beim Kauf eine für den Erhalt von Ware oder Gegenständen.
Einer notariellen Form bedarf es dafür nicht. Die Schriftform genügt. Die Verbindlichkeit einer Patientenverfügung hängt auch nicht von einer ärztlichen Beratung ab. Sie ist aber angezeigt.
Ich hörte vorhin von meiner jüngeren Freundin, die eine gleiche Erfahrung gemacht hat, dass bei der Frage der Prozesskostenhilfe stets berücksichtigt wird, dass du Unterhalt zu zahlen hast. Das gilt nicht nur bei deiner damaligen Beantragung und Gewährung der Prozesskostenhilfe, sondern auch bei der nachträglichen Überprüfung.
Bei der Prozesskostenhilfe wird der Antragsteller von den Kosten des Gerichts freigestellt und werden die Kosten des eigenen Anwalts erstattet, nicht aber die Kosten des Gegenanwalts. Also du musst dich tatsächlich an die Gegenseite wenden und, wenn die nichts hat, ist da nichts zu machen.
Das Gerichtsverfahren geht nach dem Einspruch weiter und die Gläubigerin läuft eh Gefahr, dass wenn sie schlussendlich verliert, deiner Nicht alles zurück zahlen muss, also das gepfändete Geld und die Kosten dafür. Nur kann eben der Gläubiger aus einem Vollstreckungsbescheid sofort vollstrecken. Du solltest daher versuchen die einstweilige Einstellung der Vollstreckung zu erreichen. Dafür ist der Anwalt die beste Anlaufstelle für deine Nichte.
Das sollte die Frau versuchen und wird sie das alleinige Sorgerecht auch erhalten, wenn der Mann überhaupt nicht mehr mitwirkt, das Sorgerecht im Interesse des Kindeswohls auszuüben, oder dies auch nicht mehr kann, z.B. wenn er entsprechend krank ist, etwa alkoholkrank. Auch Gewalt gegen Mutter und Kind rechtfertigt ein alleiniges Sorgerecht der Mutter.
Ich meine schon. Denn der Tost muss ja geöffnet und kann auch nicht gleich ganz geessen werden. Eine Verschimmelung in der kurzen Zeit darf nicht auftreten. Da ist klar ein Mangel. Melde dich also umgehend bei Aldi und reklamiere dort, falls es ncht schon zwischenzeitlich geschehen ist.
Soviel ich weiß, müssen die Mängel letztlich binnen 1 Monats nach dem Ende der Reise bei dem Reiseveranstalter geltend gemacht werden. Ansonsten ist jede Minderung des Reisepreises oder jede Forderung nach Schadensersatz hinfällig. Der Reiseipreis kann dann sicher erheblich gemindert werden (30 % bestimmt).
Die 1ojahresfrist gilt. Wenn danach erst dein Vater verstirbt, kannst du die Schenkung an deinen Bruder nicht mehr rückgängig machen oder an ihr noch erbrechtlich teilhaben.
Ich sehe das so wie wfwbinder. Das hörte ich nämlich schon so von meinem Rechtsanwalt; der Mieter hat grundsätzlich eine 6 monatige Abrechnungsfrist.
Dies sehe ich als Verhandlungssache an. Frage doch den Vermieter vor deiner Unterschrift, ob er diesen Passus nicht ändern möchte, wie er dir ebenso gefallen könnte. Vielleicht findet ihr eine übereinstimmende Lösung; wenn nicht, gilt das, was nach der Unterschrift dort noch steht. Du musst abwägen, was dir wichtiger ist, die Wohnung mit dieser nicht passenden Klausel oder ganz auf sie verzichten.
Wenn das der Grund für deinen Auszug ist: ja, so denke ich. Denn du würdest ja dann den Zustand selbst beheben, wofür du den Vermieter verantwortlich machst und deinen Auszug begründest.
Ich hatte auch schon mal einen solchen Fall. Ich fühlte mich gestört und mein Nachbar, der Vermieter, sah das ein. Er half mir. Denn er meinte selbst, dass es Ruhestörung ist und mahnte den Mieter ab. Dieser hat dann das Mähen am Sonntag aufgegeben, und zwar sicher, weil er nicht gekündigt werden wollte, was ihm der Vermieter in der Abmahnung angedroht hatte.
Ich rufe immer bei meinem Heizölhändler an, wie der Preis gerade steht.Du kannst ja bei mehreren Händlern anrufen um zu vergleichen.Außerdem steht der aktuelle Preis bei uns in der Tageszeitung.