Hallo!

Wir haben dafür auch einen praktischen Rechner. :-) Der ist hier: http://gruenderschiff.de/unser-angebot/buchhaltung-fuer-gruender/

Wenn du die Zahl deiner Mitarbeiter, Rechtsform, Belege pro Monat und Jahresumsatz eingibst, spuckt dir dein Rechner ein Vollangebot aus. Da steht auch drin, was die Kosten für den Jahresabschluss pro Jahr sind.

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Hi Cristin!

Nebenberuflich in die Selbstständigkeit zu starten kann eine gute Idee sein. Es kommt ganz auf deine Lebensplanung an.

  1. Möchtest du immer Vollzeit bei einem Arbeitgeber angestellt sein?
  2. Möchtest du vielleicht eine Familie gründen und selbst bestimmen können, ob du von zuhause aus arbeitest?
  3. Möchtest du Produkte entwickeln und so "deine eigene Zeit freikaufen" und früh in "Rente" gehen?

Wenn du auf eine dieser Fragen mit "Ja" antwortest, ist der nebenberufliche Start in die Selbstständigkeit ein guter Weg. Bevor du diesen Schritt machst, kannst du dir noch diesen Artikel durchlesen: http://logbuch.gruenderschiff.de/blog/5-fragen-die-sie-sich-selber-stellen-sollten-bevor-sie-nebenberuflich-ein-unternehmen-gruenden

Falls du Fragen hast, gerne! Ich habe mir die Kommentare abonniert.

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Hi!

Das ist ja eine spannende Konstruktion. :-)

Also, nur zum Klarstellen:

  1. Du hast einen Geschäftsführer, der nicht Gesellschafter ist. Diesen vergütest du als Angestellten.
  2. Du hast einen Gesellschafter (100% der Anteile), der also Bürofachkraft eingestellt werden soll.

Verstehe ich das richtig?

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Hallo Guotinn,

ich glaube, da hast du einmal zu viel um die Ecke gedacht. :-)

Eine Gedankenstütze: Die Rechnung für diese Werbung zahlt ja in voller Höhe dein Unternehmen. Es sind Ausgaben. Diese mindern natürlich den Gewinn. Da du Steuern auf den Gewinn zahlst, mindern diese Ausgaben deine Steuerlast.

Beantwortet das deine Frage oder hatte deine Frage noch einen tiefergehenden Hintergrund? Antworte einfach auf diesen Kommentar, ich habe ihn mir abonniert.

Beste Grüße

Franz vom Gründerschiff

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Hallo Hummelarsch!

Sich mit einem Stundenlohn von 30 € selbstständig zu machen ist Wahnsinn. Mittelfristig solltest du mit Stundensätzen von mindestens 100 € kalkulieren. Sich am Durchschnitt zu orientieren macht meistens keinen Sinn.

Pauschal kann man sagen: Wer am Anfang steht, sollte intern mit mindestens 75 € pro Stunde kalkulieren. Von diesen Zahlungseingängen gehen noch genügend Abgaben, Steuern und Ausgaben weg. ;-) Du solltest aber nach jedem erfolgreichem Projekt deine Sätze heben - nur durch Testen findest du deinen optimalen Preis.

  1. Wie du den optimalen Preis für dein Produkt findest: http://logbuch.gruenderschiff.de/blog/wie-finde-ich-die-richtigen-preise-f%C3%BCr-mein-produkt-oder-meinen-service
  2. Wie der Nutzen für deinen Kunden sich auf deinen Preis auswirkt: http://logbuch.gruenderschiff.de/blog/nutzenorientierte-preisfindung (Mein Tipp: Immer deine Preise gegen den Nutzen für den Kunden ankern!)
  3. Wie du höhere Stundensätze durchsetzt: http://logbuch.gruenderschiff.de/blog/h%C3%B6here-stundens%C3%A4tze-freelancer

Diese drei Artikel können dir auch weiterhelfen:

Meine Empfehlung: Melde dich bei einem geprüften und ausgebildeten Gründungsberater (m/w). Das könnte zum Beispiel ein Gründerschiff Lotse in deiner Nähe sein. Der spricht dann deine Situation im Detail mit dir durch.

Ich hoffe, das hilft dir!

Franz

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Hallo Floribus,

die erste Frage ist schnell beantwortet. Auf die Rechnung gehören die Pflichtangaben nach gemäß §14 UStG. Die findest du hier: logbuch.gruenderschiff.de/blog/wie-schreibe-ich-eine-rechnung-richtig-tipps-zur-rechnungsstellung#03

Ein Gewerbe musst du beim Finanzamt anmelden, sobald du eine "gewerbliche Tätigkeit" aufnimmst. Was das heißt? Diese vier Bedingungen müssen erfüllt sein:

  1. Es handelt sich um eine selbstständige Tätigkeit (nicht im Angestelltenverhältnis).
  2. Die Tätigkeit ist erlaubt.
  3. Sie ist auf die Gewinnerzielung ausgerichtet.
  4. Sie ist auf Dauer angelegt. 

Punkt 4) ist für dich wahrscheinlich wichtig. Wenn du in Zukunft nicht weiter solche Tätigkeiten machen willst, musst du kein Gewerbe anmelden.

Falls du noch Fragen hast - immer gerne hier antworten! Wir werden dann informiert. :-)

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Hallo Max!

Wenn du die Tätigkeit nur einmal ausübst, musst du dich nicht als Freiberufler beim Finanzamt melden. Beim Gewerbeamt sowieso nicht, da du ja Freiberufler wenn dann wärst - also, wenn du wiederholt diese Tätigkeit ausübst.

So kannst du einfach eine ganz normale Rechnung schreiben, damit der Kunde deine Tätigkeit richtig verbuchen kann. Die Erträge aus dieser einmaligen Tätigkeit gehören in die Steuererklärung.

Welche Pflichtangaben in die Rechnung gehören, findest du hier: logbuch.gruenderschiff.de/blog/wie-schreibe-ich-eine-rechnung-richtig-tipps-zur-rechnungsstellung#03

Falls du noch Fragen hast: Gerne stellen!

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