Das ist völlig egal, der Betrag muss stimmen. Ich habe auch schon zweimal im selben Monat überwiesen, z. B. wenn ich Nachzahlung hatte.

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Die meisten Fragen hast du schon beantwortet bekommen. Hier noch die Info: Der Arbeitgeber verwenden Steuerklasse 6 wenn es glaubt, dass es schon eine andere Beschäftigung gibt. Dann ist man zur Steuererklärung verpflichtet und zahlt am Ende halt die Differenz. Bei Selbständigkeit ist man zwar sowieso zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, aber ich würde trotzdem empfehlen die Info beim AG schnellstmöglich zu korrigieren.

Warum solltest du als hauptberuflich selbständig eingestuft werden? Ob du 5 Stunden oder 50 Stunden selbständig arbeitest kann keiner beweisen, ich wüsste nicht warum einer da mehr als ein Minimum angeben würde. Bei mehr als 20 Stunden Angestelltenjob wird i.d.R. das als Hauptbeschäftigung angenommen. Vollständige Infos gibt es z.B. hier: https://www.aok.de/fk/sozialversicherung/sozialversicherungspflicht-und-freiheit/hauptberuflich-selbststaendige/

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Warum nicht? Du darfst ja jedem Brief schicken, also wohl auch Zettel in den Briefkasten stecken. Ich würde dir auch noch die Stadtteilzeitung und die Biete/Suche Tafeln an der Kirche, im Supermarkt, im Fitnessstudio usw. empfehlen, je nachdem was es bei euch im Stadtteil gibt.

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Du brauchst dir keine Sorgen um KV machen. Wenn du keine versicherungspflichtige Beschäftigung hast, darfst du weiterhin familienversichert sein.

Arbeitslos kannst du dich beim Arbeitsamt melden, ich würde aber bezweifeln dass du Recht auf ALG hast. Wenn deine Eltern wenig verdienen, darfst du vielleicht ALG2 beim Jobcenter beantragen.

An deiner Stelle würde ich mir eine möglichst sinnvolle Beschäftigung für das Jahr suchen, sei es Job, Ausbildung oder FSJ. Keine Ahnung was davon möglich ist in deiner Situation (in diesem Corona Jahr), aber ein ganzes Jahr daheim rumsitzen willst du sicherlich auch selber nicht.

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Hier wird keiner die ganze Frage lesen und schon gar nicht beantworten. Es heißt finanzfrage.net und deine Frage passt echt gar nicht dazu.

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Arbeitsagentur und Jobcenter sind zwei verschiedene Stellen. Die Unterstützung die du und dein Mann bekommen auch. Du vermischt das viel zu sehr.

Wenn dein Mann bei der Arbeitsagentur gemeldet ist (insb. arbeitssuchend oder Kurzarbeit), dann darf diese durchaus verlangen, dass er eine neue Stelle sucht oder eben eine angebotene annimmt. Ja, das gilt auch bei Kurzarbeit und so kann man zu einem Jobwechsel gezwungen werden.

ALG2 hat damit nichts zu tun. Deine Arbeit und Gehalt auch nicht.

Also wenn die angebotene Stelle zumutbar ist (s. Gesetzestexte diesbezüglich, nicht die eigenen Wünsche), dann muss er sie annehmen. Wenn er wenig Deutsch kann und sie ihn trotzdem anstellen wollen, verstehe ich auch nicht wieso das schlecht sein soll. Vielleicht kann er ja dadurch sogar die Sprache lernen. Aber das ist nicht das Thema hier...

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Du könntest bestimmt bis Ende des Semesters immatrikuliert bleiben und erst danach das Studium abbrechen. Für die Zeit danach kannst du ALG beantragen, dir Arbeit suchen (es wird tatsächlich in manchen Branchen eingestellt, wenn auch nicht ganz beliebte) oder zu deinen Eltern zurückziehen. Außerdem könntest du es versuchen Geld von Eltern, Freunden oder Bank zu leihen. Vielleicht hat auch eine der zahlreichen Corona Hotlines weitere Ideen für dich.

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Ich habe vor Jahren auch solche Probleme gehabt. Wegen Herkunft habe ich jahrelang kein Handyvertrag (ohne Handy!!) bekommen. Nachdem ich es 3-4 Monate ständig woanders versucht habe, habe ich mir einfach eine Prepaid Karte geholt. Sobald ich deutsche Staatsbürgerschaft hatte, ging alles problemlos. Seit kurzem habe ich aber wieder "nur" Prepaid, weil einfach die Konditionen da viel besser waren. Vielleicht schaust du dir das an. Im Moment lohnt sich die Vertragsbindung echt nicht.

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Also wenn du nicht gekündigt hast, gibt es das Konto bestimmt immer noch. Und kündigen solltest du schriftlich, nicht am Telefon. Schick doch denen ein Brief und vergiss nicht dein neues Konto zu nennen und auf die geänderte Adresse hinzuweisen.

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Soweit ich weiß ja, es ist Geld dass du in der Zeit bekommst und dementsprechend nicht auf dem Hartz 4 Geld angewiesen bist. Forderungen ggü. Fremde gehen immer vor.

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Du hast Werkvertrag und nicht Dienstvertrag mit ihm abgeschlossen. Egal ob er halbe Stunde oder 100 Stunden für die Arbeit braucht, das kostet dir 500 Euro und die musst du eben zahlen.

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Die Steuernummer braucht der Arbeitgeber für die Abrechnung, also du darfst sie i.d.R. nachreichen. Manche Arbeitgeber sind aber nicht ganz glücklich damit wegen dem erhöhten Aufwand.

Ich empfehle dir morgen beim Finanzamt anzurufen. Ich habe meine Steuernummer (neu vergeben wegen Selbständigkeit) vor kurzem benötigt, habe am Sonntag online Anfrage gestellt und bekam Montagfrüh gleich Anruf von denen. Die Nummer wurde mir sofort am Telefon diktiert.

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Das Unternehmen bzw. die Tätigkeit muss zum 1.04. schon angemeldet gewesen sein. So stand es in FAQs die ich gerade wegen ähnlichen Fragen (Existenzgründung in März) gelesen habe. Ich würde aber sicherheitshalber beim Ansprechpartner anrufen. Wenn du nachweisen kannst, dass du vor April schon hauptberuflich tätig warst, könnte es vielleicht funktionieren.

Die Steuernummer habe ich nach 2-3 Wochen per Post bekommen, dank Nachfrage sogar eine Woche früher am Telefon. Das ist aber unterscheidlich von Finanzamt zu Finanzamt. Und es war noch in März. Mit Corona und Ostern würde ich eher längere Bearbeitungszeiten erwarten.

ALG 2 und Soforthilfe darf man gleichzeitig bekommen. Stand zumindest so in den FAQs. Wenn du aber ALG 1 bekommst, bist du damit nicht mehr selbstständig und höchstwahrscheinlich nicht antragsberechtigt.

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Es hieß dass man nur bei Existenzgefährdung die Hilfe bekommen darf... da zählt nicht nur das Geschäftskonto, wenn ich es richtig verstehe. Und wie schon im anderen Kommentar geschrieben, es wird geschaut wie hoch die laufenden Kosten sind. Wenn es einen um das Einkommen geht, ist er wohl auf ALG angewiesen. Kein Vergleich zur Kurzarbeit bei Arbeitnehmern...

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Das hängt von Einkommen, Steuerklasse, Werbungskosten usw. ab. Meine Regel ist dass sich bei niedrigen Kosten (und umso mehr bei zusätzlich niedrigem Gehalt) der Aufwand nicht lohnt, auch wenn man eventuell 50 Euro (- 30 Euro Kosten für Steuersoftware) zurückbekommen könnte.

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Der Käufer müsste beweisen, dass die Mängel schon beim Kauf vorhanden waren. Wenn ich mich nicht irre, wird in den ersten 6 Monaten nach einem Kauf davon ausgegangen, dass die Mängel schon beim Kauf bestanden und der Verkäufer muss ggf. den Gegenteil beweisen. Nach diesen 6 Monaten ist es andersrum. Aber mein Studium ist schon etwas länger her, recherchiere es einfach nochmal.

Und selbst in diesem Fall darf er normalerweise nicht vom Kauf zurücktreten, sondern du wärest zur Beseitigung der Mängel verpflichtet. Vorausgesetzt es steht nichts anderes im Kaufvertrag...

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Er kann verlangen, dass du die Hälfte der Zeit arbeitest, aber ich glaube es müssen ganze Tage sein. Zumindest so hieß es in der Firma wo ich bin (Großkonzern). Such mal danach im Internet oder frag beim Arbeitsamt.

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Du darfst den Shop eröffnen. Die Rechnungen möglichst erst später erstellen oder schlimmstenfalls im Nachhinein korrigieren. Da du keine Umsatzsteuer berechnest, kannst du überlegen deine private Steuernummer einzutragen, es interessiert sowieso niemanden.

Du könntest auch beim Finanzamt anrufen und nach der Steuernummer fragen. Oder online nachfragen, sie melden sich sehr schnell zurück. Ich hatte meine Steuernummer nach 2 Wochen immer noch nicht bekommen, habe sie dann telefonisch vom Finanzamt gesagt gekriegt und erst Tage später per Post bekommen. Das liegt daran, dass wohl nicht dieselben Leute für beides zuständig sind.

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Es gibt sogar Onlinebanken ohne Filialen, also die Banken sind sicherlich nicht dazu verpflichtet, diesen Service anzubieten. Wie es bei Deiner Bank für Dein Konto aussieht solltest du am besten in den Vertragsbedingungen überprüfen. Solltest du ein Onlinekonto haben (und das ist inzwischen auch bei meiner Filialbank der Standard), dann geht das eben nicht. In den anderen Fällen entstehen dir vermutlich Kosten beim Abheben am Schalter, die du mit dem Kartenpreis vergleichen solltest. Aber wenn die Bankmitarbeiter sagen dass es nicht geht, dann ist es vermutlich so. Du könntest sie fragen warum und schauen, ob ein anderes Konto bei der Bank eher für dich geeignet wäre.

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Keine Lieferung der Ware. Roller bei Netto gekauft. Was kann ich tun?

Hallo,

ich brauche Hilfe zu folgendem Fall.

Ich habe am 06.01.2020 18:30 Uhr einen Roller bei Netto-Online gekauft.

Diesen habe ich direkt per Vorkasse gezahlt.

Die Lieferzeit auf der Webseite und auch in der Bestellbestätigung war mit 10 Werktagen nach Zahlungseingang benannt.

Am 10.01.2020 12:17 Uhr habe ich dann eine Zahlungsbestätigung per E-Mail bekommen in der steht das die Zahlung am 09.01.2020 eingetroffen sei.

Am 15.01.2020 14:18 Uhr habe ich dann per Mail eine Versandbestätigung der Ware erhalten.

Am darauf folgenden Tag dem 16.01.2020 15:03 Uhr kam eine E-Mail mit dem Rechnungsbeleg.

Am Mittwoch dem 22.01.2020 habe ich dann erstmals Kontakt zu Netto-Online aufgenommen um nachzufragen wann der Roller gelifert wird. Ich bekam eine E-Mail mit der Aussage, dass Netto bei der Spedition nachfrägt und sich dann wieder bei mir meldet.

Nach 24h sprich am Donnerstag dem 23.01.2020 habe ich dann angerufen uns nochmals nachgefragt. Aussage war ich sollte mich noch 24h gedulden.

Auch am Freitag dem 24.01.2020 habe ich erneut nachgefragt und es konnte mir keiner weitere Auskunft geben und hat mich gebeten bis Montag zu warten.

Habe dann am Montag dem 27.01.2020 erneut angerufen, hier hat mir ein Mitarbeiter gesagt die Spedition hätte gesagt es sei unterwegs. Der Mitwarbeiter konnte mir keine weitere Auskunft geben weder zur Spedition noch zur Lieferung.

Meine Frage ist nun:

Wie kann ich weiter vorgehen?

Ich habe Geld gezahlt und die Ware soll nun verschollen sein ?

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Entweder Geduld haben und den Roller abwarten oder woanders Roller kaufen und diese Bestellung widerrufen. Wenn du dich für Widerruf entscheidest, am besten auch gleich die Annahme der Ware verweigern, dann musst du dich nicht mit der Rücksendung beschäftigen. Für den Widerruf hast du mind. 14 Tage ab Empfang der Ware, wie es aber mit eventuellen Rücksendekosten aussieht hängt vom Händler ab. Gesetzlich liegen die Kosten beim Käufer, viele Händler erstatten sie aber, gerade auch wenn es solche Probleme bei der Lieferung gibt.

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