eBay lässt mich als Privatverkäufer für Sendungsverlust haften. Verstoßen sie gegen geltendes Recht? Wie sollte ich weiter vorgehen?
Ich weiß, dass die Thematik hier und an vielen anderen Stellen im "www" schon des Öfteren Thema war und ich bin mir eigentlich auch sicher das ich als Privatverkäufer auf eBay gemäß § 447 Abs.1 BGB für einen Verlust der Ware auf dem Versandweg nicht haften muss. Gleichwohl obliegt mir als Verkäufer natürlich die vertragliche Nebenpflicht, den/die Artikel ordnungsgemäß und sicher zu verpacken und dem Versandunternehmen zu übergeben. Dennoch habe ich aktuell Probleme mit der Plattform, da diese mich für einen potentiellen Sendungsverlust haften lassen möchte und das Geld entsprechend auch von meinem Konto eingezogen hat. Liege ich mit der Annahme, dass ich für den Verlust der Sendung nicht haften muss also falsch? Auch wenn ich überall im Netz etwas anderes finde und selbst im Rechtsportal von eBay steht, dass der Käufer bei einem Privatkauf für eine verlorene Sendung haftet?
Zur besseren Einschätzung, jetzt kurz zu meinem Fall: Ich habe 2 Artikel über eBay an einen Käufer nach Frankreich verkauft (Artikel mit Festpreis, die mit Preisvorschlag verkauft wurden). Der Käufer hat sich vor dem Kauf über die entsprechenden Versandkosten informiert und ich habe ihm zwei Optionen (normaler unversicherter Versand sowie versicherter Versand mit Sendungsverfolgung) mitgeteilt. Es wurde kein versicherter Versand gewünscht und die Artikel entsprechend normal versendet. Da ich in der Vergangenheit bereits Probleme hatte, dokumentiere ich mittlerweile alle Sendungen und kann dementsprechend auch die ordnungsgemäße Verpackung und den Versand der Sendung mit Bild belegen. Ebenso die Kommunikation bzgl. der Versandoptionen mit dem Käufer. 3 Wochen nach Versand eröffnet der Käufer dann einen entsprechenden Fall für einen nicht erhaltenen Artikel auf eBay. Ich stelle alle entsprechenden Informationen und Belege zusammen und eBay entscheidet dem Käufer auf meine Kosten eine volle Rückerstattung des Betrages zukommen zu lassen. Begründung: Der Fall ist nicht über den eBay-Verkäuferschutz abgedeckt, da ich keine Sendungsverfolgung nachweisen kann. Unabhängig ob der Käufer etwas anderes gewünscht hat, müsse ich das einkalkulieren. Mein Einspruch wurde entsprechend ebenso abgelehnt und der Fall geschlossen. Den Betrag haben sie dann von meinem Konto eingezogen bzw. es versucht. Auf die Ankündigung es Einzuges habe ich mit einem Widerspruch und erneuter Darstellung des Falles reagiert sowie mit der Ankündigung unrechtmäßig eingeforderte Beträge zurückbuchen zu lassen. Die Lastschrift habe ich dementsprechend widerrufen. Das ist der aktuelle Stand. Bisher noch keine weitere Reaktion seitens der Plattform. Vielleicht kann mir der ein oder andere eine kurze Einschätzung geben, ob ich hier falsch liege und meine Reaktion nicht korrekt war und wie ich weiter vorgehen sollte. Vielen Dank.
3 Antworten

Das ist das Problem, wenn man einen Dritten dazwischen schaltet, der ausschließlich nach seinen eigenen Regeln arbeitet und sich nur sehr begrenzt für das deutsche Recht interessiert. Genau deswegen vermeide ich nach Möglichkeit solche Dreickskonstellationen.
Auf den ersten schnellen Blick würde ich deine Einschätzung bestätigen. Das Versandrisiko geht ab Übergabe an den Spediteur auf den Käufer über. Diese Übergabe sowie die ordnungsgemäße Verpackung kannst du nach deinen Angaben beweisen. Ebenso den ausdrücklichen Verzicht des Kunden auf einen versicherten Versand.
Du solltest dir bewusst machen, dass eBay dich im Falle eines Rechtsstreits möglicherweise dauerhaft von der Plattform ausschließen wird.

Schauen wir mal. Halte mich doch gerne auf dem Laufenden, es ist für uns immer interessant, wie sich die verschiedenen Plattformen und Verkäufer verhalten, zumal ich selbst kein eBay-Kunde bin und daher nicht auf eigene Erfahrungen zurückgreifen kann.

Sobald es etwas Neues gibt, schreibe ich es hier noch rein. Ist sicher für andere in Zukunft noch interessant. Die aktuelle Prüfung dauert aber zumindest schon einmal länger als die direkten Ablehnungen zuvor. Aber mal schauen wie es weiter geht.

Aktuell gibt es immer noch nichts Neues. Obwohl die Angelegenheit binnen 48 Stunden erneut geprüft werden sollte und dafür, laut Aussage eines Mitarbeiters, an eine zuständige Stelle intern weitergeleitet wurde. Seit über 1 Woche nun keinerlei Reaktion mehr. Alle paar Tage versucht eBay aber nun entsprechend mein Konto mit dem Betrag zu belasten. Trotz Rückbuchung der Lastschriften, geht das aktuell munter weiter. Die nächste Belastung wurde bereits angekündigt. Ich glaube, da weiß die eine Abteilung einfach nicht was die andere macht.

Ja, das ist bei den großen Firmen nicht ungewöhnlich. Da kann man nur dranbleiben und hoffen, einen vernünftigen MA zu finden.

@Answer123 Oben ist als Kommentar ein aktuelles Statusupdate zu finden.

Da ich hier ja über Neuigkeiten informieren wollte, jetzt ein aktuelles Update. Nachdem ich von eBay lange nichts gehört habe und sie bereits vor einiger Zeit die Versuche den Betrag von meinem Konto einzuziehen eingestellt haben, ist heute eine E-Mail von einer Anwaltskanzlei eingetroffen. Für mich weiterhin komplett unverständlich auf welcher Grundlage die Forderung durchgesetzt werden soll. Dennoch werde ich nun aufgefordert den entsprechenden Betrag innerhalb von 10 Tagen an die Kanzlei zu begleichen. Natürlich geht es neben der Forderung nun auch noch um zusätzliche Kosten und Zinsen. Mal schauen wie es hier weitergeht.

@Answer123 @Emaha
Es gibt nach vielen Monaten wieder einmal Neuigkeiten zu meinem Fall. Heute hat mich per E-Mail (sicher nur vorab) ein weiteres Schreiben der Anwaltskanzlei erreicht. Nachfolgend einmal der wichtigste Auszug hieraus.
Zitat: "Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass der Käufer des von Ihnen erworbenen Artikels („Artikelbezeichnung") bei unserer Mandantin einen Käuferschutzantrag gestellt hat, mit der Begründung, den Artikel nicht erhalten zu haben.
Sie haben für die Teilnahme an der Zahlungsabwicklung die Nutzungsbedingungen sowie Grundsätze zum Verkäufer- und Käuferschutz unserer Mandantin als Vertragsbestandsbestandteil akzeptiert.
Sie waren daher verpflichtet, innerhalb der von unserer Mandantin gesetzten Frist einen ordnungsgemäßen Versand des von Ihnen versandten Artikels nachzuweisen. Dies haben Sie nach unseren Informationen jedoch nicht getan. Unsere Mandantin entschied daher den Käuferschutzantrag berechtigterweise zu Gunsten des Käufers und erstattete diesem den Kaufpreis zurück. In diesem Fall bleiben auch die berechnete variable und fixe Verkaufsprovision weiterhin zu zahlen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass es zu Ihren Lasten geht, wenn Sie insoweit einen unversicherten Versand nutzen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Teilnahme an der Zahlungsabwicklung über unsere Mandantin und die Grundsätze zum Käufer- bzw. Verkäuferschutz haben insoweit Vorrang gegenüber dem § 447 BGB. Die hier geltend gemachte Forderung besteht somit zu Recht und uneingeschränkt gegen Sie." Zitat Ende
Die Kanzlei entschuldigt sich übrigens direkt am Anfang des Schreibens für die lange Bearbeitungszeit, setzt mir am Ende aber dann direkt eine Frist von 14 Tagen zur Zahlung. Der Betrag ist nun um Verzugszinsen und Kosten für Inanspruchname der Kanzlei angewachsen.
Wenn ich dies nun richtig lese, setzt eBay seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Teilnahme an der Zahlungsabwicklung über das BGB.
Ich freue mich auf jeden Fall über weitere Einschätzungen oder Hinweise, wie ich weiter vorgehen sollte.

Wenn ich dies nun richtig lese, setzt eBay seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Teilnahme an der Zahlungsabwicklung über das BGB.
Das ist grundsätzlich auch zulässig, wenn dergleichen wirksam vereinbart wurde. Entscheidend dürfte hier insofern sein, ob die entsprechenden Vereinbarungen zwischen dir und eBay wirksam sind. Zu den AGB von eBay gebe ich keine Einschätzung ab, dazu wird sich ein ausgebildeter Jurist einlassen müssen.
Vermutlich wäre es besser gewesen, eBay seinen Willen zu lassen und parallel den Kaufpreis beim Käufer einzutreiben (ggf. auf dem Rechtsweg).

Hey hey,
deine Annahme ist richtig, du bist nicht haftbar für das Abhandenkommen der Artikel. Die Gefahr trägt der Käufer. Leider entscheiden Ebay und PayPal bei solchen Käuferschutzanträgen willkürlich und nicht nach geltendem Recht. Oft entscheiden sie falsch, und Einsprüche werden abgelehnt, sodass man höchstens zivilrechtlich das Geld beim Käufer einklagen müsste...
Mein Tipp: Bemühe mal den Ebay Support per Telefon. Da gibt es eine Funktion, dass du dich innerhalb weniger Minuten von denen anrufen lassen kannst. Die Bearbeiter der Fachabteilungen sind meinen Erfahrungen nach immer super freundlich und zuvorkommend und verständnisvoll. Und die können sofort noch während des Telefonats Rückerstattungen oder bestimmte Entscheidungen veranlassen.

Danke für deine Antwort. Laut Rückmeldung von ebay per E-Mail sollte der Fall ja noch einmal entsprechend von einer anderen Abteilung bearbeitet werden. Ist aber leider nicht passiert. Seit Wochen bekomme ich weder darauf noch auf spätere Widerspruche eine Rückmeldung. Ich denke, da weiß die eine Abteilung nicht was die andere macht und alles läuft automatisiert. Anders ist es auch nicht zu erklären, warum ebay seither versucht den Betrag alle 5-6 Tage von meinem Konto abzubuchen. Mittlerweile habe ich die Lastschrift schon 4-5 x zurückgebucht. Letztendlich ist es mir mittlerweile auch schon egal wie oft die noch versuchen abzubuchen, da ich bei ebay sowieso nichts mehr verkaufen werde. Aber ggf. nutze ich noch einmal die telefonische Rücksprache, damit sie nicht weiterhin sinnlos versuchen abzubuchen.

@Emaha Oben ist als Kommentar ein aktuelles Statusupdate zu finden.
Danke für die Einschätzung. Nach meinem Widerruf und der entsprechenden Rückbuchung der Lastschrift, kommt aber ggf. nun wieder Bewegung in die Angelegenheit. Der Fall ist nun bei einer anderen Stelle zur erneuten Prüfung. Ich hoffe mal das dort korrekt hingeschaut wird und es abschließend richtig beurteilt wird.