Hallo,

wenn Du kündigst, fällt die Abschlussgebühr trotzdem an. Unabhängig davon, ob etwas eingezahlt wurde.

Wenns für Dich keinen großen Sinn ergibt, kündige den Vertrag und schreib die 100 € ab. Der Vertreter muß doch auch von was leben ;)

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Das Haus muss sie angeben mit dem Verkehrswert.

Ganz unverkäuflich wird das Haus hoffentlich nicht sein, ist halt ein sehr niedriger Verkehrswert / Verkaufspreis nötig.

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Hallo,

nein, es ist nicht möglich, die Einzugsermächtigung zu begrenzen.

Du kannst Deinen Dispositionskredit verringern. Dann würde bei grossen Beträgen, die nicht mehr bezahlt werden können, eine Rückgabe mangels Deckung erfolgen.

Dies würde jedoch Gebühren für Dich kosten. Ist also nicht der "Brüller" ;)

Du kannst jedoch innerhalb sechs Wochen die Lastschrift mangels Widerspruch zurückgeben. Dies ist für Dich kostenlos.

Dafür müsstest Du Deine Kontoauszüge so einmal im Monat überprüfen.

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Da hat die Bank ja ganz schön Mist gebaut.

Einen neuen Kreditvertrag würde ich nicht unterschreiben. Ausser, wenn dieser nur als Duplikat für den ursprünglichen gelten soll und genau die Daten von diesem hat.

Vielleicht braucht die Bank neue Kontonummern für Kredit und Zinskonto oder nur fürs ZInskonto. Die wollen sich dann gut absichern und lassen sich gleich einen neuen Vertrag unterschreiben. Banken sind ja meistens risikoscheu.

Laß es Dir genau erklären von Deinem Bankberater. Wenn es Dir arg komisch vorkommt, sage ihm doch Du müsstest Dir das erst mal in Ruhe überlegen.

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Hallo DerFranzerl,

ich denke, das müsstest Du schon berücksichtigen, daß die einen einen Garten haben, die anderen nicht.

Falls Du keine Wasseruhren pro Wohnung hast, halt abschätzen. Und versuchen sich mit allen Mietern gütlich zu einigen.

Bin auch Vermieter, lg, Dirk001

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Hallo Melrose,

Du meintest wohl Erwerbsminderungsrente?

Die Rentenversicherung zahlt Dir alles nach, Du verlierst also durch die Bearbeitungszeit kein Geld.

Viel Erfolg für Deinen Widerspruch, Dirk001

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