Steuerliche Absetzbarkeit von Klavierstimmerkosten?
Können die Ausgaben für einen professionellen Stimmer eines schon älteren Klaviers von der Steuer abgesetzt werden? Es muss nämlich immer wieder gestimmt werden und wir hängen an dem Klavier.
1 Antwort

Ja!
Offenbar geht es um ein privatgenutztes Klavier, das gestimmt werden muß. Die Dienstleistung des Klavierstimmers und deren Kosten (einschließlich Fahrtkosten, aber ohne etwaige Materialkosten, wie Filze, Tasten etc.) gehört zum Katalog der haushaltsnahen Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG (s. Randziffer 20 und Anlage 1 des BMF-Schreibens vom 15.02.2010, http://www.kuerzer.de/hndl2010). 20 % des entsprechenden Rechnungsbetrages können innerhalb der bekannten Grenzen (max. € 1.200) und Bedingungen (z. B. unbarbezahlte Rechnung) von der Steuerschuld abgezogen werden.