Nein, das darf der Chef nicht, denn auch Überstunden sind steuerpflichtig
Wichtiger ist für dich, dass du nicht nur dem Jobcenter jedes Zusatzeinkommen melden musst, sondern auch deine Gläubiger wollen ihr Geld zurück.
Verwirf den Gedanken besser.
Nein, das darf der Chef nicht, denn auch Überstunden sind steuerpflichtig
Wichtiger ist für dich, dass du nicht nur dem Jobcenter jedes Zusatzeinkommen melden musst, sondern auch deine Gläubiger wollen ihr Geld zurück.
Verwirf den Gedanken besser.
Schau mal ob dir die Antworten weiterhelfen:
https://www.finanzfrage.net/frage/kosten-fuer-verwaltung-bei-beitragsfreistellung-der-riester-rente
Solange Du ALG I beziehst, wird nur Erwerbseinkommen angerechnet. Dazu gehört die Rente nicht.
Anders sähe es bei Bezug von ALGII aus.
Die Grundsicherungsleistungen werden monatlich im Voraus ausgezahlt. Dabei werden alle vollen Monate immer gleich mit 30 Kalendertagen berechnet.
Zwischen der Zahlung der bisher bezogenen Leistungen und der Zahlung der Grundsicherung entsteht keine „Zahlungslücke“,da in der Regel das überwiesene Geld einen Kalendertag vor dem Anspruchsmonat zur Verfügung steht.
Anfängliche Verzögerungen der Bearbeitung können allerdings vorkommen.
Die Erwerbsminderungsrente wird für längstens 3 Jahre gewährt. Danach kann sie wiederholt beantragt werden.
Du bekommst frühzeitig von der Rentenversiicherung bescheid, damit du den neuen Antrag nicht verpasst.
Es gibt eine Nottrauung und dazu musst du dich mit der Gemeinde in Verbindung setzen, der du angehőrst.
Allerdings gelten für die Witwenrente strenge Voraussetzungen: Hat die Ehe nicht mindestens ein Jahr bestanden, geht der Hinterbliebene leer aus.
Meiner Ansicht nach ist das Ersparte bis zur Grenze des Schonvermögens legal und alles was darüber hinausgeht, wäre meldepflichtig.
Um den Schaden so gering wie möglich zu halten, sollte das Ehepaar mit offenen Karten spielen und die Zahlung der Grundsicherung stoppen lassen, bis der illegal angesparte Betrag aufgebraucht ist.
Es dohen empfindliche Strafen, wenn die Sache ohne eigene Meldung bekannt wird.