NOTTRAUUNG?
WAS IST EINE NOTTRAUUNG UND WELCHER PASTOR KOMMT SCHNELL UND WIE BEKOMME ICH EINEN? * GIBT ES NOCH WITWENRENTE MIT WIEVIEL PROZENT´? MUSS ES EIN ZUSAMMENLEBEN GEGEBEN HABEN? WIE LANGE IN ZEIT? VIELEN DANK
3 Antworten
Achtung. Was Conchita schreibt ist nicht ganz korrekt.
Dazu sagt Wikipedia sinngemäß:
Bei Ehen, die weniger als ein Jahr bestanden haben, hat der überlebende Partner nach § 46 Abs. 2 a SGB VI nur dann einen Anspruch, wenn nach besonderen Umständen der Sache die Annahme gerechtfertigt ist, dass es nicht der alleinige oder überwiegende Grund der Eheschließung war, einen Anspruch auf Witwen /Witwerrente zu erwirken - also eine so genannte Versorgungsehe.
Dazu kann man sich dann verschiedene Urteile durchlesen. Die RV wird wohl bei zu kurzer Wartezeit von einer Versorgungsehe ausgehen, wogegen man dann klagen kann.
Auch eine Notfalltrauung muß nicht unbedingt eine Versorgungsehe beinhalten. Es sind durchaus bei Paaren auch Lebenssituationen denkbar, die zu einer kürzeren Wartezeit geführt haben. Aber dann muß man den Klageweg beschreiten und auch stichhaltig nachweisen, dass es sich nicht um eine Versorgungsehe gehandelt hat.
Ja, das stimmt. Meine Antwort bezog sich hauptsächlich hierauf:
GIBT ES NOCH WITWENRENTE MIT WIEVIEL PROZENT´? MUSS ES EIN ZUSAMMENLEBEN GEGEBEN HABEN? WIE LANGE=
Es gibt eine Nottrauung und dazu musst du dich mit der Gemeinde in Verbindung setzen, der du angehőrst.
Allerdings gelten für die Witwenrente strenge Voraussetzungen: Hat die Ehe nicht mindestens ein Jahr bestanden, geht der Hinterbliebene leer aus.
Richtig und der Pastor ist für die Rente nicht der richtige, sondern der Standesbeamte.
Die Rente bekommt man, wenn man aus dem Standesamt geheiratet hat.
Gottes Segen, wenn der Pastor tätig war.
Damit keine Verwirrung eintritt: Es kommen anscheinend auch Standesbeamte notfallmäßg z.B. ins Krankenhaus. Trotzdem gilt die einjährige Wartezeit für die Witwenrente.
So eine Nottrauung macht eher bzgl. Sorgerrecht für Kinder, Auskunftsrecht gg. Ärzten, Erbschaft etc. Sinn. Auch bzgl. Bestattungspflicht/-recht.
So hatte ich es auch gedacht, aber nicht geschrieben. Sorry.
Hier wunderbar alle Informationsbroschüren der deutschen Rentenversicherung zum Thema Hinterbliebenen Rente (aka Witwenrente) nebst Anträgen. Von der Quelle quasi und rechtssicher...https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/01_versicherte/02_rente/_DRV_Paket_Rente_Witwenrente.html
Die Frage bezog sich aber doch auf die Witwenrente nach der Nottrauung.