Man muss immer einmal sehen, aus welchem Fachgebiet der StB kommt. Jeder Rechtsanwalt darf zu Steuern beraten, muss aber nicht zwingend RA an die Tür schreiben. Fragen kann man den StB alles. Viele arbeiten mit Rechtsanwälten zusammen. Es wäre jedoch sinnvoll, wenn der StB nur Steuerberater ist, mit einem Anwalt zu sprechen, am besten einem für Wirtschafts-oder/und Vertragsrecht.

Man sollte so ein Verhältnis zu seinem StB haben, dass er nicht für jede Frage eine Rechnung schreibt. Für Rechtsberatung gibt es bei einem Erstgespräch doch Pauschalgebühren.

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Mini-Gewerbe/ Kleinunternehmer nötig?

Guten Tag,

Ich bin in einer Firma Vollzeit eingestellt und möchte selbstgebackene Lebensmitteln auf Weihnachtsmärkte verkaufen. Dafür habe ich eine Reisegewerbekarte erfasst und werde von meiner aktuellen Stelle einen unbezahlten Urlaub nehmen.

1) Ist es ein Vergehen, wenn ich nicht mein Arbeitgeber wegen dieser Tätigkeit informiere? In meinem Vertrag steht, dass eine Nebentätigkeit während des unbezahlten Urlaubs nicht erlaubt ist, wenn sie irgendwie Wettbewerb gegen der Firma zuführt. Hier wird meine Nebentätigkeit keinen Wettbewerb zuführen, da sie komplett unterschiedliche ist, aber ich wollte mich nur vergewissern.

2) Das Gewerbeamt hat mir gesagt, dass ich dafür nur eine Reisegewerbekarte brauche. Aber ich bin mir nicht sicher; da Haftetiketten auf jeder meiner Ware stehen werden (mit Zutaten, Gewicht, Adresse usw.), brauche ich eine zweite Steuernummer als selbständiger registriert? Kann ich einfach als beides angemeldet sein (Arbeitnehmer und Selbständiger)? Soll ich diese Nebentätigkeit berichten, und wäre es besser, mich als ein Mini-Gewerbe/ Kleinunternehmer einzuschreiben?

3) Falls ich eine zweite Steuernummer brauche, mit welchen Auswirkungen wird meinen aktuellen Arbeitgeber beeinflusst? Muss ich meine Firma darüber informieren?

4) Falls ich ein Mini-Gewerbe gründen muss, wozu soll ich mich wenden? Was sind die verschieden Schritte?

Herzlichen Dank für Ihre Hilfe, und Entschuldigen Sie mein schlechtes Deutsch!

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Wenn ich richtig denke, ist Weihnachten nur 1x im Jahr. Mit der Reisegewerbekarte kannst Du das ganze Jahr einen fliegenden Handel betreiben. Dem Arbeitgeber kannst Du das, müsstest Du auch, erzählen, denn er erwartet 100% Arbeitseinsatz, wofür er ja auch bezahlt. Blöde, wenn er Dich da auf dem Weihnachtsmarkt sieht.

Wer einen fliegenden Handel betreibt muss sich ein Umsatzsteuerheft bei der Finanz holen und bekommt eine Gewerbesteuer/ Wirtschaftssteuer-Nummer. Die private ESt wird in der Regel dann auch über diese Steuer Nr. abgewickelt.
Es sei denn, man braucht 2 Finanzämter.

Man kann immer festlegen, ob man ein Haupt-oder Nebengewerbe betreibt. Weihnachten wäre eher Nebengewerbe. Jeder kann ein Gewerbe betreiben und arbeiten. Selbständig bist Du nicht, da Du ja kein Freiberufler bist.

Kleinunternehmer bist Du, wenn Du das nach §19 UStrecht anmeldest. Es bedeutet, Du darfst ohne Umsatzsteuer verkaufen, besser, musst. 17.500,00 € bedeuten 17.500,00/12 Monate, also für 1 Monat ist die Grenze 1.458,33 € Umsatz netto. Man sollte es also nicht so einengen. Reisegewerbe besteht ohnehin lebenslang.

Wie schon gesagt, Gewerbe ist Gewerbe. Unterschied ist nur, ob man nebenberuflich oder im Vollerwerb tätig ist. Ob sich die Kleinunternehmerregelung wirklich anbietet, darüber entscheiden die Kosten. Man muss prüfen, ob man mit Vorsteueranerkennung besser fährt oder ohne. Vorsteuern minimieren immer Umsatzsteuern.

Für alle Gewerbeangelegenheiten immer das Gewerbeamt. Die erteilen Genehmigungen, mehr allerdings auch nicht. Für Fragen sollte man dann einen Besuch beim Steuerberater machen. Ob man ihn auch nutzt, ist eine andere Frage. Aber es heißt ja Berater. Das Finanzamt ist kein Berater!

Viel Glück

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Zu klären wäre doch erst einmal, ist es ein Haupt- oder Nebengewerbe. Für Nebengewerbe gelten ein wenig andere Grenzen als für ein Vollgewerbe, dass davon ausgeht, dass es den Inhaber finanziell absichert. Ich würde mal mit einem Nebengewerbe beginnen und sehen was passiert.

Einkommenssteuer würde wohl kaum anfallen, denn da muss man mal über 7.000,00 Gewinn erreichen, unabhängig vom Umsatz. Jedes Gewerbe verursacht Kosten.

Erlaubt ist es wohl weniger, doch man muss ja nicht über alles reden.


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Ja. Wer nur mit einem Konto arbeitet produziert nicht notwendige Kosten. Seitens der Finanz wird das angegebene Konto stets als Geschäftskonto betrachtet. Der Buchführer ist verpflichtet, stets das gesamte Konto abzubuchen, damit werden sämtliche private Geldbewegungen offen gelegt. Das FA kann also alle Geldbewegungen einsehen. Muss nicht sein oder?

Zwei Konten, von denen nur das Geschäftskonto angegeben werden muss, schützen die privaten Geldbewegungen. Weiterhin dürfen geschäftliche Geldbewegungen nicht über Privatkonten ausgeführt werden, das monieren Banken.

Niemals beide Konten auf einer Bank! Wird gepfändet, sind beide Konten dicht. In der Regel führt man auch mehrere Geschäftskonten auf verschiedenen Banken. Das Hauptkonto sollte immer bei der Sparkasse sein, sie darf nicht so ohne weiteres kündigen.

Ich hoffe das hilft weiter

Clara


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Hallo Margaret, die Frage ist, ob Du einen versicherungspflichtigen Hauptverdienst hast. 260,00 ist ebenso ein Minijob wie 140,00, zusammen sind das 400,00 Euro, Du kannst auch 4 a 100,00 haben, das ist unwichtig. Die Minijobzentrale ist also korrekt. SV Beiträge werden ab 400,01 fällig. Hast Du mehr als 400,00 ist das Gleitzone bzw. Midijob. In diesem Fall würde der AG von der Minijobzentrale eine Aufforderung bekommen. Du hast das Geld nachweislich bekommen, das ist wie ein Vertrag. Solange es im Bereich bis 400,00 bleibt, kann Dir nichts passieren. Das ist Sache des AG. Und die Kosten sind ja nun so hoch nicht, sie betragen um die 40,00 für den AG. Sofern kein Amt mit allem in Beziehung steht, bekommst Du keinen Ärger, Lohnsteuern zahlst Du keine, das FA hat damit nichts weiter zu tun. Evtl. Einkommenssteuer wenn der Ehemann gut verdient, doch das ist ein anderes Thema.

VG Clara

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Es gibt eine Rechtsprechung die besagt, dass die nicht mehr ausgehändigt werden müssen. Aber, ich denke, wenn Du obdachlos warst und in einem O-heim gewohnt hast, dann könnte man Dir dort ein derartiges Papier ausstellen, vielleicht mit Intelligenz, das es nicht ganz so offensichtlich wird. Ansonsten würde ich mit dem Amt reden, ob die eine Mietbürgschaft ausstellen, das ist weniger peinlich, ich denke, darum geht es letztlich oder? Der Vermieter will ja nur wissen, ob die Miete bezahlt wird, Du ein zuverlässiger Zahler bist. Mit einer Bürgschaft muss der Vermittler, oder wer auch immer, auch zufrieden sein.

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Die grüne Karte sollte man immer beiführen, da ein Polizist ein Mensch ist und gerne Macht ausübt. Unlängst wurde sie in Polen als Nachweis der Versicherung gefordert. Man bekommt von Versicherern Autoaufkleber, die sollte man auch verwenden, da stehen die Nummern der Ansprechpartner drauf.

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Wenn Du in 2011 wechselst, gilt eine neue Steuerkarte. Du benötigst die 2010er nur noch für die Steuererklärung, dafür aber auch nicht, da Du eine AG Abrechnung bekommen musst mit der eTIN. Die kann Dir Dein AG auch sagen, damit wirst Du angemeldet. Wenn ich nicht ganz geschlafen habe, gibt es ab 2011 keine Steuerkarten mehr. Du hast eine ID Nummer vom Staat bekommen, damit bist Du reichlich identifiziert. Der AG meldet Dich an und weiß alles.

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Gar nicht, auflegen. Telefonnummern werden von der Telekom, oder welcher Anbieter auch immer, verkauft, daher hat man keinen Einfluss. Nie Tel. nummern angeben und nicht eintragen lassen.

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Wenn jemand eine ernste Frage stellt, sollte man auch mit Respekt antworten Wassertürmchen. Sag mir mal Deine Kontonummer.

Unlängst gab man folgenden Rat: Wer Angst hat, sollte sich ein separates Lesegerät kaufen, das ist sicher. Man ist schon relativ sicher, wenn man sich einen Virenscanner aufspielt, der Malware und Rootkits erkennt und diesen regelmäßig aktualisiert. Die Qualität des Virenscanners entscheidet bei der Beurteilung schon einiges. Nie Passwörter u.a. auf dem PC speichern im Homebanking. Man sollte in der Lage sein, Pishing zu erkennen und abzuwehren. Sofort Anzeige bei der Bank machen, die dann entscheidet. Noch tragen die Banken diese Betrugsfälle. Wer ungeschützt ist, hat wohl eher wenig Aussicht auf Erfolg.

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Die Frage sollte mal deutlicher ausgeführt werden. Bei Entlastungsbetrag gehe ich von Hartz IV aus. Damit beantwortet doch das Gesetz die Frage. Berufstätig heißt nicht Lehre, also hat das Kind Einkommen. Bekommt der Vater noch Kindergeld? Wenn ja, für wie viel Kinder? Hier zu antworten ist nur Spekulation. Also bitte lieber Frager, sei etwas ausführlicher.

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Hallo Michaela, ich beantworte mal Deine Frage, das hat das Hypothekenteam versäumt.

  1. Du hast keine Abzüge, da Brutto gleich netto. Lohnsteuer wird auch nicht fällig. Mit 270,00 Euro bleibst Du unter 400,00 Euro und innerhalb der Geringfügigkeit.

Es werden immer beide Jobs zusammengerechnet.

Was ist dieser Job im Haushalt? Eine Pflege oder ein Putzjob? Bei einem Putzjob hat dann der Arbeitgener, die ältere Dame, Pflichten. Bis 400,00 ist es eigentlich nicht nötig, dass Du es wem erzählst. Ergeben jedoch beide Jobs zusammen mehr als 400,00 Euro, dann bist Du in der Gleitzone, das muss der AG wissen, denn bei Stkl. 5 werden Lohnsteuern fällig.

Viele Grüße

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Hi, im Text ist ein Gedankenfehler. Es gibt keine Minijobs über 400,00 €, ab 400,01 € sind es Midijobs bzw. Niedriglohn oder auch Gleitzone genannt. In der Familienversicherung darf man bis 400,00 € verdienen, nicht ab. Wie soll das aussehen 365,00 in der Selbstständigkeit + Minijob? Bis 400,00 € bleiben dann noch 35,00 €, geht also nicht. Was es kostet sich selber zu versichern käme auf einen Googlerundgang an. Jede KK hat Beitragsrechner im Netz. VG

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Hi, grundsätzlich werden alle Summen zusammen addiert. Hast Du 2 Jobs, werden beide Entgelte addiert und ergeben eine Gesamtsumme. Wenn ich richtig gelesen habe, dürften die über 400,00 € liegen. 580,00+400,00 sind über der Gleitzone. Für den Rest einfach mal googeln. VG

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Hi, die ESt ist bis 30.Mai fällig, bis dahin werdet Ihr es wohl wissen. Außergewöhnliche Belastungen sind es schon, ob die Summe allerdings greift, kommt auf die Höhe an, denn man muss ja einen Eigenanteil leisten. VG

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Hi armer "Steuersünder", zunächst einmal geht es nach dem Grundsatz, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wer die St.Erklärung macht ist unrelevant. Mir ist unklar, wie der BH die Einkommensdaten ausfüllen konnte, wenn er keinen Beleg dazu hatte, das ist grob fahrlässig, keine Buchung ohne Beleg, auch bei der Privatsteuer. Zur Sache an sich. Einen Anwalt brauchst Du nicht, ich würde einen Steuerberater aufsuchen, denn jeder StB kann mit der Sache umgehen. Den Vorwurf, kein AV gehabt zu haben, kann man wohl mittels Arbeitsvertrag und Klage+Urteil entkräften. Die Sache mit dem nicht vorhandenen Vorsatz ist schon schwerer zu entkräften. Man kann ja schwerlich sagen, ich habe das mal schon hingeschrieben, weil ich dachte, da kommt noch was. Mit der richtigen Wortwahl kann man das aber sicher abschwächen. Das Leben schwer würde ich mir dennoch nicht machen, den Kopf kostet es nicht. Mit einer Selbstanzeige kann man es wohl nicht mehr heilen, aber evtl. die Strafe mildern. Knast kostet es nicht. Fachlicher Rat jedoch ist angebracht. Noch ein Tipp, nimm es gegenüber der Finanz auf Deine eigene Kappe, wenn der Freund nicht unterschrieben hat, sonst ist der auch noch dran, es sei denn, die Freundschaft ist Dir nicht wichtig. Als Steuerunkundiger kommt man vielleicht glimpflicher davon. Viel Erfolg CB

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Hallo, sieht der Sozialplan eine Abfindung vor, dann hat man nur Chancen darauf, wenn man sich kündigen lässt. Es ist auch nur eine Kann-Bestimmung, der AG kann ablehnen. Generell kündigt man nie alleine. Deinen Arbeitsplatz muss der AG nicht aufheben, aber er wird Dir einen anbieten, der in sein Konzept passt. Das JobCenter muss man informieren und den Rentenbescheid hinschicken. Man ist zwar nicht vermittelbar, man hat ja einen AG, darf auch bis 400,00 Euro hinzuverdienen. Der AG wird jedoch bestrebt sein, Dir selber einen 400 Euro Job anzubieten. Man sollte sich bemühen unbedingt auch die Fristen für die Neubeantragung einzuhalten. Das JobCenter beobachtet auch.

Viele Grüße CB

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Hi, Beweiskraft hat immer das, was man beweisen kann. Ein Fax und eine EMail gelten nichts, wenn man den Ausgang und Eingang nicht zweifelsfrei beweisen kann. Eine EMail muss dem Absender oder Empfänger zweifelsfrei zuzuordnen sein, wie auch ein Fax. Ein Schuldeingeständnis sieht anders aus. Ansprüche die nicht schriftlich bestehen, lassen sich gerichtlich eigentlich kaum durchsetzen, wenn man weder Zeugen noch Zeugnisse hat. Im Grunde heißt die EMail nur, ich will nicht bezahlen, aber nicht, ich kann nicht bezahlen. Kannst Du denn wenigstens beweisen, dass Du das Geld vom Konto geholt hast? Mitunter hat auch eine Geldüberweisung ausreichend Beweiskraft. Wenn schon kein Vertrag, dann sollte man wenigstens den nachweis erbringen können, das Geld gezahlt zu haben. Verlass Dich nicht auf die EMail als Beweiskraft. Jeder kann sagen, war ich nicht.

Viele Grüße CB

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Hallo, es kommt darauf an, zu wie viel % man wo sein Einkommen erzielt. zu 100% in Österreich - in Österreich. Zu 52% auch in Deutschland, hier und da. Für die EST gilt zunächst der Hauptwohnsitz als Veranlagungsort. In Österreich erzielt man lohnsteuerpflichtiges Einkommen, dann muss man auch dort seine Ansprüche anmelden. Man hat dafür wesentlich mehr Zeit als in Deutschland, also keine Panik. Ich hoffe, Du hast auch gut bezüglich der Fahrkosten vorgesorgt, sonst gehen die verloren. Die Absetzungsmöglichkeiten sind etwas verschieden von DE. Unbedingt einmal googeln.

Viele Grüße CB

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Hallo, google doch einfach mal unter -beschränkt steuerpflichtig - und -unbeschränkt steuerpflichtig -. Es kommt darauf an, wo man den Hauptteil seines Einkommens erzielt und wo der Hauptwohnsitz ist. Unter bestimmten Bedingungen muss man auch hier und dort zahlen.

Viele Grüße CB

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