Minijob vom Arbeitgeber nicht ordnungsgemäß angemeldet

2 Antworten

Um sicher zu gehen, dass du auch wirklich nachgemeldet wurdest, müsstest du vom AG eine Meldung zur Sozialversicherung bekommen. Die Pauschalbeiträge zur SV sind vom AG zu entrichten. Die pauschale Lohnsteuer dagegen kann er übernehmen, muss er aber nicht. Deshalb würde ich vorsichtshalber die Einkünfte bei deiner Steuererklärung angeben und somit wärst du aus dem Schneider. Aber dein AG sowieso eine Betriebsprüfung ausstehen hat, dann fliegt die Sache eh auf, aber du hast zumindest deine Einnahmen versteuert. Sozialvers.Beiträge musst du nicht extra abführen, denn das tust du ja aus deiner Halbtagsbeschäftigung eh schon.

Hallo Margaret, die Frage ist, ob Du einen versicherungspflichtigen Hauptverdienst hast. 260,00 ist ebenso ein Minijob wie 140,00, zusammen sind das 400,00 Euro, Du kannst auch 4 a 100,00 haben, das ist unwichtig. Die Minijobzentrale ist also korrekt. SV Beiträge werden ab 400,01 fällig. Hast Du mehr als 400,00 ist das Gleitzone bzw. Midijob. In diesem Fall würde der AG von der Minijobzentrale eine Aufforderung bekommen. Du hast das Geld nachweislich bekommen, das ist wie ein Vertrag. Solange es im Bereich bis 400,00 bleibt, kann Dir nichts passieren. Das ist Sache des AG. Und die Kosten sind ja nun so hoch nicht, sie betragen um die 40,00 für den AG. Sofern kein Amt mit allem in Beziehung steht, bekommst Du keinen Ärger, Lohnsteuern zahlst Du keine, das FA hat damit nichts weiter zu tun. Evtl. Einkommenssteuer wenn der Ehemann gut verdient, doch das ist ein anderes Thema.

VG Clara