Solange wie regelmäßig dein Gehalt auf dein Konto eingeht. Denn es ist im Eigeninteresse der Bank, dass du den Dispokredit beanspruchst, da du schließlich auch kräftig Zinsen dafür bezahlst. Kommt es aber regelmäßig zu ungenehmigten Überziehungen, da du bereis am Monatsmitte deine Kreditlinie ausgeschöpft hast, wird die Bank sicherlich das Gespräch mit dir suchen.
Du hast die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen. Am besten zu fragst bei der Stelle nach, wo du auch dein Bafög beantragt hast. Vielleicht können die dir auch gleich sagen, welche Unterlagen du für den Antrag benötigst.
Nein, das ist leider nicht mögich. Du könntest es höchstens mit einem Zahlschein versuchen, das funktioniert wie eine Bareinzahlung nur auf ein fremdes Konto, du kannst aber Verwendungszweck etc. angeben. Leider sind die Gebühren für Zahlscheine meist hoch.
Soweit ist es noch nicht mit dem gläsernen Bürger. Die Information musst du deiner Bank selber mitteilen.
Die Änderung des Eigentums wird im Grundbuch vollzogen. Es ist daher möglich, dass du deinen Kinder auch einen Anteil z. B. 1/2, 1/3 etc. an der Immobilie überschreibst. So könntest du auch die Freibeträge alle zehn Jahre ausnützen, ohne dass Schenkungssteuer anfällt.
Da die Bürgschaft akzessorisch ist und somit an das bestehen einer Verbindlichkeit gebunden ist, endet deine Bürgschaft erst wenn der Sicherungszweck (=Kredit) erloschen ist. Auch wenn sich in dieser Zeit die Bonität des Schuldners ändert, bleibt deine Bürgschaft weiter bestehn. Nur wenn du bei Abgabe der Bürgschaft über die finanziellen Verhältnisse des Schuldners arglistig getäuscht wurdest und dies auch nachweisen könntest, besteht evtl. die Möglichkeit die Bürgschaft anzufechten.
Schwiriges Thema, aber eine sichere Variante für euch beide wäre, wenn ihr im Grundbuch stehen würdet. Wenn der Anbau ein für sich abgeschlossener Einheit bildet, könntet ihr eine Grundstücksteilung vornehmen lassen, mit euch als neuen Eigentümer. Vorausgesetzt die Eltern deiner Frau machen mit.
Der Beleihungswert ist eigentlich der Wertansatz der Bank für deine Immobilie. Wenn er zu hoch wäre, hättest du kein Problem mit der Sicherheit. Vermute daher, dass deine Bank für das Objekt noch weniger als die 95 T€ ansetzt. Dies könnte sich aus dem Baujahr ergeben (pro Jahr kannst du ca. 1 % Wertabschlag rechnen) und nachdem du den Preis um 34 T€ gedrückt hast spricht das nicht gerade für die Werthaltigkeit vom Haus. Was hast du mit einer ETW vor? Möchtest du diese verkaufen oder vermieten? Kannst du der Bank noch andere Sicherheiten anbieten, z. B. Lebensversicherung. Das deine Bank einen dem Beleihungswert eine höhere Aufmerksamkeit schenkt, würde ich mal mit der Bankenkrise in Verbindung bringen.
Eine Überweisung die bereits ausgeführt wurde kannst du nicht mehr stornieren. Da hilft nur noch nachüberweisen und beim Verwendungszweck noch "Differenzbetrag" + Re-Nr. angeben.
Nein warum auch. Deine künftige Kreditwürdigkeit hängt von deinem Einkommen ab, und ob du dir einen neuen Kredit mtl. leisten kannst. Von daher ist ein Bafög-Kredit eh von Vorteil, da die Rückzahlungsraten erfahrungsgemäß niedrig sind.
Natürlich auch das Auto, sowie die Lebensversicherung als auch die private Unfallversicherung.
Im Grunde sind diese nicht mehr wert als ihr aufgedruckter Wert (fall sie noch Zahlungsmittel sind). Nur für Scheine mit einer bestimmten laufenden Nummer oder Prägestätte -und jahr (bei Münzen)sind Sammler bereit mehr zu zahlen. Ich würde mir zusätzlich noch einen Rat bei Münzhändler einholen.
Nein gibt es nicht, das Bauspardarlehen wird nur für wohnwirtschaftliche Zwecke gewährt. Dies muss zumeist auch von der jeweiligen Bank bestätigt werden. Aber vieleicht ist dein Berater zu diesem kleinen Schwindel bereit.
Das Abhebungslimit von 500,00 € ist pro Tag. Oft kann man bei der eigenen Hausbank aber mehr am Automaten abheben. Das mit der Karte gleich wieder reinstecken hab ich auch schon gehört, aus der Praxis weiß ich bei manchen funktionierts bei manchen nicht, hängt evtl. von der Schnelligkeit des Rechenzentrum der jeweiligen Bank ab.
Das kann man leider pauschal nicht beantworten. Vergleichen ist dabei schon mal das A und O, betrachte dazu die den Effektivzinssatz und die Gesamtkosten jeder Bank. Wobei dafür kein Durchschnittswert genannt werden kann, denn die Verzinsung hängt stark von deiner Bonität ab, also Einkommen, persönliche Verhältnisse,Vermögen etc.). Lass dich zu keiner Rechtsschutzversicherung nötigen, daran verdient nur die Bank. Die monatliche Annuität so wählen, dass dir noch genügend zum Leben verbleibt und für unvorhersehbaren Ausgaben, (es bringt nichts, wenn die mtl. Ranten ansonsten auf dem Girokonto auflaufen).
Hast du am Tag der Überweisungs auch dein Konto aufgelöst? Könnten mir ansonsten vorstellen, dass sich die Überweisung durch dies spätere Bearbeitung der Kontoauflösung verzögert hat. Wobei zwei Wochen relativ lange sind. Mit Entschädigung wird es schwierig werden, wenn dann nur in Höhe des entstandenen Zinsschadens.
Stimmt, bei beiden Konten sind keine Überziehungen möglich. Einige kleine Unterschiede sind aber vorhanden: Die Gebühren bei Jugendgirokonten sind meist kostenlos und haben meist auch eine Guthabenverzinsung. So bieten Banken zu ihren Jugendgirokonten oftmals noch zusätzliche kostenlose Serviceleistungen an (eigenen Jugendclup, oder Zeitschrift etc.) Sie möchten damit ihre Kunden von morgen bei Laune halten. Beim Guthabenkonto sind die Gebühren meist hoch, es sind ebenfalls keine Überziehungen möglich, und bei manchen Banken kann bei diesen Konto die Bankkarte nur für ein begrenztes Geschäftsgebiet verwendet werden.
Im Normalfall ist die Bürgschaft stets auf eine Verbindlichkeit begrenzt, und so auch in der Bürgschaft vereinbart. Ist die Verbindlichkeit erloschen, erfolgt dies auch mit der Bürgschaft. Kann jedem Bürgen nur diese Variante der Bürgschaft empfehlen, da er somit weiß dass er im Falle des Falles nur für eine bekannte Verbindlichkeit aufkommen muss.
Bei manchen Banken besteht auc die Möglichkeit die Riesterförderung direkt auf die Immobiliendarlehen zu beantragen. Dann könntest du die Riesterförderung gleich zur Tilgung verwenden.
Nein die Bank behält sich die kompletten Gebühren. Zwischen manchen Banken gibt es jedoch Kooperationen, das die Kunden bei der jeweiligen anderen Bank vergünstigt oder kostenlos abheben können.