die Ehe sollte mindestens 1 Jahr Bestand haben. Es gibt Ausnahmen:


Bei Ehen, die nicht wenigstens ein Jahr gedauert haben, hat der Überlebende nach § 46 Abs. 2 a SGB VI nur dann einen Anspruch, wenn nach den besonderen Umständen des Falles die Annahme gerechtfertigt ist, dass es nicht der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat gewesen war, einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen ...


Weitere Infos (und Quelle von oben): http://de.wikipedia.org/wiki/Rente_wegen_Todes

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du gibst an, welche Kapitalerträge du hast. Und du gibst in Z 14/15 an, wie hoch der in Anspruch genommene Sparerpauschbetrag zu diesen Werten war.

Damit wird klar, ob du schon 801 Euro genommen hast oder gar mehr oder was noch offen ist. Und damit wird das gerade gezogen.

Hier ist der Beipackzettel zur Anlage Kap 2013, wie die auszufüllen ist: http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/Steuererklaerung/Einkommensteuer/2013/Anleitung_Anlage_KAP_2013.pdf

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mir ist keine Website bekannt, auf der man nach der Höhe oder der Frequenz der Ausschüttung suchen kann. Bei den meisten Sites kann man wählen, ob man ausschüttend oder thesaurierend will. Und dann suche ich selbst im Produkt selbst.

Ich verwende fondsweb.de, dab.com oder auch comdirect.de für die Suche.

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ich kenne nur Nettozahlungen bei so einem Konstrukt. Damit kannst du das Geld deinem Arbeitgeber überweisen oder er zieht es von deinem Nettogehalt ab.

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man hätte bis Ende März noch die Beiträge für 2012 nachzahlen können. Der 31.03. ist immer das Limit für Zahlungen das Vorjahr betreffend.

Die Beitragshöhe kann frei festgelegt werden. Die Bandbreite je Monat ist für 2013 zwischen (ca.) 88 und 1.098 Euro.

Quelle? Weitere Infos? Hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232670/publicationFile/53417/freiwillig_rentenversichert_ihre_vorteile.pdf

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ja bzw. nein, denn 100m werden abgerundet. Anteilige km werden auf ganze km abgerundet. Damit gelten steuerlich die 100m als 0km.

Generell ist es jedoch so, dass es egal ist, wie du zur Arbeit kommst. Die Entfernungspauschale kann jeder ansetzen - Fahrradfahrer, Fussgänger etc. Es sind immer 30ct/ Entfernungskm.

Durch den Arbeitnehmerpauschbetrag greift die Entfernungspauschale steuerlich auch erst bei einigen km.

http://de.wikipedia.org/wiki/Entfernungspauschale

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das liegt im Auge des Betrachters wie auch im fairen Verhalten der sich trennenden Parteien.

Ich kenne einen Fall, da hat einer das Konto des anderen geplündert, obwohl er hoch und heilig geschworen hat, es nicht zu tun.

Ich kenne einen anderen Fall, wo es die Frage gar nicht gibt, denn es gab schon immer getrennte Konten wie auch gemeinsame.

Eine Pauschalregelung wird es nicht geben. Es kommt auch darauf an, wie die Einnahmen- und Ausgabenströme gestaltet sind.

Ich kann mir bei all den Scheidungen, die ich kennen, nicht vorstellen, dass es eine kluge Entscheidung war, Konten nicht so schnell wie möglich zu trennen bzw. klar zu organisieren. Schliesslich beginnt mit der Trennung auch die Unterhaltsfrage. Und wie will man eine Abgrenzung finden, wenn es nur einen Kontoquark gibt?

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du willst also Vermieter werden, wenn auch für Ferienimmobilien, aber du willst das Risiko nicht tragen? Das würde ich nochmals überdenken.

Ich kannte mal so ein Objekt, von dem du sprichst. Was ist passiert? Der, der die Garantie gegeben hatte, ist pleite gegangen. Dann war da mit Garantie auch nichts mehr.

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fraglich ist, ob so eine Klausel überhaupt rechtskräftig ist. Viele Klauseln sind es nicht http://www.kanzlei-ebp.de/urteil/arbeitsrecht/rueckzahlung-von-ausbildungskosten.html (BAG, 11.04.2006, AZ: 9 AZR 610/05).

Dann stellt sich die Frage, wie die Zahlungen durch den Arbeitgeber erfolgten, ob der Arbeitnehmer hier bei der Besteuerung herangezogen wurde, ob es zu einer Besteuerung über geldwerten Vorteil kam.

Und dann ist die Frage, wie sich denn der Arbeitgeber bezahlen lässt. Möglich wäre es, dass er das Bruttogehalt um den zu zahlenden Betrag mindert. Und damit stellt sich die Frage der Absetzbarkeit bei der Steuer nicht mehr, denn das ist ja bereits über die verringerte Bruttogehaltszahlung erfolgt, womit sich das zu versteuernde Einkommen um genau den Betrag der Weiterbildungskosten verringert.


Damit muss man den Fall genau kennen, vor allem die Gestaltung der Zuwendungen (Masterstudium), den Vertrag zur Rückzahlung wie auch die Gestaltung der Rückzahlung.

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das liegt an der Altersgrenze. Bei deinem Alter werden Studenten in der PKV in dein Normaltarif eingestuft.

Du willst den Versicherungsvertreter haftbar machen? Wofür? Du müsstest wohl eher die Politiker, die solche Regeln auf den Weg bringen und in Gesetze giessen, verklagen. Das ist gängige Praxis. Auch wenn das Thema KVen ein Dschungel ist, so gibt es Regeln, denen man nicht entkommen kann. Ulla S. hat einige nette Dinge auf den Weg gebracht :)

Was tun? Versuchen, die KV zu wechseln oder mit der KV reden, dass sie die Erhöhung aussetzen - ggf. gegen spätere Nachzahlung.

Kündigen ist insofern keine Option, weil es gesetzl. Pflicht ist, sich krankenzuversichern. Und dann wird der Wiedereinstieg richtig teuer - auch dank Ulla S.


Nicht die PKV gefährdet dein Studium, sondern die gängige Rechtsprechung und Gesetzeslage.

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Problem mit American Express Gold Card...

Hallo,

ich bin Vielreisender und viel unterwegs und treffe daher regelmäßig auf die AMEX Anbieter am Flughafen.

Vor etwas über 1 Jahr hatte ich mir das Angebot mal näher angesehen und auch einen Antrag ausgefüllt, allerdings hat mir der Berater Vorort ausdrücklich versichert, dass es noch kein finaler Abschluss sei. D.h. erst nach Erhalt der Karte und Freischaltung dieser wäre der Vertrag verbindlich. Und falls ich ich nicht innerhalb einer Frist freischalte, verfällt die Karte. Leider habe ich die Aussage nur mündlich erhalten, aber mir war damals sehr wichtig nicht sofort Vorort einen Vertrag abzuschließen. Ich habe ausdrücklich mehrmals gefragt!

Ich hatte mir dann 2 Wochen später zu Hause alles angesehen und mich dann doch dagegen entschieden, also habe ich die Karte nicht freigeschaltet! Für mich war der Fall damit erledigt.

So und nun bekomme ich eine Rechnung und eine Lastschrift von American Express von 140€ für eine Karte, die ich nie genutzt habe und die ich noch nicht einmal mehr habe. Ich habe nämlich die Unterlagen von damals nicht aufbewahrt und die Karte zerstört.

Hat mich also der Berater damals falsch informiert? Denn in den Unterlagen stand auch drin, dass die Karte freizuschalten sei. Aber anscheinend ist es AMEX egal, ob man die Karte freischaltet, kassiert wird trotzdem...

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, sehe die Chance aber eher gering, da ich leider die Unterlagen nicht aufbewahrt habe, oder sollte ich doch mal einen Anwalt fragen?

Die 140€ sind wohl leider verloren, die Karte werde ich aber kündigen, ich habe sie ja nicht mal mehr. Und es zeigt mir einmal mehr, dass ich in dieser Welt echt niemandem trauen darf, das macht mir grad irgendwie wütend und traurig zugleich.

Meine Frage ist nun auch, ob jemand schon von einem ähnlichen Fall gehört hat?

Mein nächster Schritt ist nun erstmal die Hotline.

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ich sehe hier ein Geschäft, von dem man mit einer Frist von 2 Wochen zurücktreten kann. Alternativ: man nimmt die Post nicht an.

Du scheinst diese Frist nicht eingehalten zu haben und dich rein auf das Freischalten verlassen zu haben.

Ohne Unterlagen ist es mühsam, Vermutungen anzustellen.


Bist du dir wirklich sicher, dass du die Unterlagen und die Karte erhalten hast? Hast du ein Einschreiben erhalten? Wenn nicht, so weise doch AmEx darauf hin, dass du die Unterlagen nicht bekommen hast und frage, ob sie nachvollziehen können, wann du die Unterlagen erhalten haben sollst!!!

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