Hallo Sandra12345, mach dir keine Sorgen wegen eventueller Steuern und abgaben, denn es gibt Freibeträge für Studenten:

Sind die Beträge, die auf das studentische Konto fließen, tatsächlich sehr gering, besteht keine Steuerpflicht. Bis zu 8.004 Euro (seit Januar 2010, vormals 7.664 Euro) pro Jahr darf ein Student derzeit verdienen, um für das Finanzamt uninteressant zu bleiben. Damit ist er übrigens auch in Sachen Kindergeld auf der sicheren Seite: Um den Anspruch der Eltern auf diese staatliche Unterstützung nicht zu gefährden, gilt auch hier eine Grenze von 8.004 Euro.

Quelle: http://www.studilux.de/studium-uni/wie-studieren/studium-steuer.html

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Das stimmt - es gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Maßgeblich für die Versteuerung ist der Zeitpunkt des Zuflusses (Versteuerung als Einnahme beim Handwerker) und Abflusses (beim Auftraggeber). Ich selbst habe eine Reparatur eines Haushaltsgerätes am 27.12.2009 erhalten, die Rechnung kam erst im Januar 2010. Das heißt Versteuerung in 2010.

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Welche Chancen Du rechtlich gesehen hast, das kann dir vermutlich nur ein Jurist sagen, der sich auf italienisches REcht spezialisiert hat. Ob die Summe im Verrhältnis zu den Anwaltsgebühren steht, ist fraglich. Wende Dich zuerst an den Scheckaussteller, versuche zu klären, warum der Scheck zurückging und stelle die Gebühren zusätzlich in Rechnung. Frage auch die Sparkasse, was Sie dir empfehlen würden. So gar nichts sagen, das kommt mir doch komisch vor.

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