Du kannst nur versuchen, dass Du von der Bank aus der Schuldhaftung entlassen wirst. Regelungen, die Du mit Deinem Partner triffst, haben keine Auswirkung auf das Schuldverhältnis mit der Bank! Alles Gute!
Der Kaufpreis ist bei der Veräußerung von Sachgesamtheiten im Verhältnis der Teilwerte auf die Wirtschaftsgüter aufzuteilen (sog. modifizierte Stufentheorie; BFH, BStBl II 94, 224). Das habe ich dazu gefunden. D.H der Gesellschafter einer Personengesellschaft, der seinen Gesellschaftsanteil veräußert, wird behandelt, als ob er die zum Vermögen der Gesellschaft gehörenden Wirtschaftsgüter (anteilig) veräußert. Der BFH folgt damit dem der Besteuerung von Personengesellschaften im Ertragsteuerrecht zu Grunde liegenden Transparenzprinzip. Die Personengesellschaft entfaltet somit keine „Abschirmwirkung“ gegenüber ihren Gesellschaftern. Mehr findest Du unter: http://www.iww.de/index.cfm?pid=1314&pk=116807&spid=1290&spk=1289&sfk=31
Die Kosten für die zweite Ausbildung können als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden, da sie aus steuerlicher Sicht nur als Fortbildung anerkannt werden. für eine Zweite Ausbildung gibt es keinen Berufsausbildungszuschuss! Um Möglichkeiten für Wohngeldzuschuss abzuklären würde ich mich mal an die Wohngeldstelle wenden.
Hallo Sandra12345, mach dir keine Sorgen wegen eventueller Steuern und abgaben, denn es gibt Freibeträge für Studenten:
Sind die Beträge, die auf das studentische Konto fließen, tatsächlich sehr gering, besteht keine Steuerpflicht. Bis zu 8.004 Euro (seit Januar 2010, vormals 7.664 Euro) pro Jahr darf ein Student derzeit verdienen, um für das Finanzamt uninteressant zu bleiben. Damit ist er übrigens auch in Sachen Kindergeld auf der sicheren Seite: Um den Anspruch der Eltern auf diese staatliche Unterstützung nicht zu gefährden, gilt auch hier eine Grenze von 8.004 Euro.
Quelle: http://www.studilux.de/studium-uni/wie-studieren/studium-steuer.html
Ich habe ein wenig gegoogelt und bin der Meinung, dass Dein Freund Anspruch darauf hat. Es bestent ein Rechtsanspruch! So sagt Wikipedia dazu:
Das Persönliche Budget ermöglicht Menschen mit einem Anspruch auf Teilhabeleistungen (Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung), anstatt einer traditionellen Sachleistung oder Dienstleistung Geld oder in Ausnahmefällen Gutscheine zu erhalten. Sie können so theoretisch selbst entscheiden, wann welcher Dienst und welche Person die Unterstützung erbringen soll und diese als „Kunde“ unmittelbar selbst bezahlen.
Seit dem 1. Januar 2008 besteht in der Bundesrepublik Deutschland ein Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Diese Entwicklung ist maßgeblich geprägt durch das neue Rehabilitationsrecht (Sozialgesetzbücher I - XII mit Schwerpunkt SGB IX). Das Persönliche Budget ist eine Leistungsform für Teilhabeleistungen der Rehabilitationsträger des Neunten Buches Sozialgesetzbuch Rehabilitation (SGB IX, §17). Träger sind zum Beispiel die Arbeitsagentur (SGB III), die gesetzliche Krankenversicherung (SGB V), die gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI) und die Sozialhilfeträger (SGB XII). Auch die Pflegekassen (SGB XI) und die Integrationsämter können Leistungen in der Form eines Persönlichen Budgets erbringen.
Das habe ich auf studis-online gefunden: Aus dem Darlehensvertrag für das Studienbeitragsdarlehen kommt man dann kaum heraus - man kann ihn nur durch sofortige Tilgung der bisher angefallenen Schulden tilgen. Sofern man aber auch nur ein paar Semester die Gebühren spart, sollte es sich trotzdem lohnen. genaue Quelle: http://www.studis-online.de/StudInfo/Gebuehren/nrw_befreiung.php
Bundesschatzanweisungen haben eine Laufzeit von 2 Jahren! Mehr dazu unter Wikipedia!
Das stimmt - es gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Maßgeblich für die Versteuerung ist der Zeitpunkt des Zuflusses (Versteuerung als Einnahme beim Handwerker) und Abflusses (beim Auftraggeber). Ich selbst habe eine Reparatur eines Haushaltsgerätes am 27.12.2009 erhalten, die Rechnung kam erst im Januar 2010. Das heißt Versteuerung in 2010.
Ja, Deine Frau kann für ihre Firma Sportsponsoring steuerlich absetzen. Sie macht damit Werbung für ihr Unternehmen.
Welche Chancen Du rechtlich gesehen hast, das kann dir vermutlich nur ein Jurist sagen, der sich auf italienisches REcht spezialisiert hat. Ob die Summe im Verrhältnis zu den Anwaltsgebühren steht, ist fraglich. Wende Dich zuerst an den Scheckaussteller, versuche zu klären, warum der Scheck zurückging und stelle die Gebühren zusätzlich in Rechnung. Frage auch die Sparkasse, was Sie dir empfehlen würden. So gar nichts sagen, das kommt mir doch komisch vor.
Ich bin ganz Deiner Meinung, dass die Berufsgeossenschaft für die Kur aufkommen muß. Wende Dich an Sie, denn wenn Deine Behinderung durch einen Arbeitsunfall verschuldet wurde, müssen die Folge- und Begleitkosten auch durch die Berufsgenossenschaft getragen werden. Kann druchaus sein, dass Du aber eine Verordnung vom Arzt für die Kur brauchst.