Kann man Anzahlung für Handwerker noch für das Steuerjahr 2010 absetzen?
Guten Tag.
Im nächsten Jahr werden bei mir die Handwerker in die Wohnung kommen und einiges renovieren. Die Kosten möchte ich natürlich bestmöglich von der Steuer absetzen. Ein Bekannter meinte nun zu mir, dass ich theoretisch schon jetzt eine Anzahlung an die Handwerker machen könnte, und diese dann noch für das Steuerjahr 2010 berücksichtigt werden müsste, obwohl die Arbeiten erst 2011 beginnen. Hat er damit recht? Ich habe davon nopch nie gehört und hätte gerne eine Antwort.
Vielen Dank im Voraus für Eure Bemühungen und (hoffentlich) hilfreichen Ratschläge!
2 Antworten
In dem maßgeblichen BMF-Schreiben vom 15.02.2010 (hier zu finden: http://www.kuerzer.de/hndl2010) konnte ich keinen Hinweis auf die Ansetzbarkeit von Anzahlungen auf haushaltsnahe Handwerkerleistungen finden.
Auch die Textziffer 40 bietet hier keinen Anlaß zu einer solchen Vorgehensweise, selbst wenn die Abschlagsrechnung den Materialanteil ausweisen und sie unbar bezahlt würde.
Das stimmt - es gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Maßgeblich für die Versteuerung ist der Zeitpunkt des Zuflusses (Versteuerung als Einnahme beim Handwerker) und Abflusses (beim Auftraggeber). Ich selbst habe eine Reparatur eines Haushaltsgerätes am 27.12.2009 erhalten, die Rechnung kam erst im Januar 2010. Das heißt Versteuerung in 2010.