Jein. Wenn dein Mann Post vom Sozialamt bekommt, muss dein Einkommen mit angegeben werden. Aber da ihr zu weit seit, ist auch die Einkommensgrenze (das Einkommen, was nicht mit in die Berechnung einfliesst) wesentlich höher. Außerdem gibt es Schonvermögen und etliche Ausgaben, die ihr abziehen könnt. Bei zwei Personen werden Einkommen ab 2.700€ (für eine Alleinstehende Person wären es 1.500€) zur Berechnung herangezogen, allerdings abzüglich anderweitiger Unterhaltszahlungen (Kinder), Miete, Darlehen und Kredite, angemessene eigene Altersvorsorge und Werbungskosten....Bleibt dann noch etwas übrig, wird davon die Hälfte zur Kostendeckung für das Altenheim in Anspruch genommen
Insgesamt sind die Sätze sehr individuell und eine genaue Auskunft kann niemand geben. Aber sollte es soweit kommen (also die Post vom Amt), dann solltet ihr gegebenenfalls einen Fachanwalt konsultieren, da die Berechnungen des Sozialamtes sehr oft falsch sind.