Nach Kündigung und Auszug, ehem. Mieter stellt Heizung ab, wer zahlt Schaden?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

das wäre dann ein Versicherungfall geworden.


Meine pers. Meinung dazu:

so einen Ex-Vermieter möchte ich nicht, der mich als schlauen Herren bezeichnet, weil ich bei Auszug die Heizung abdrehe. Vermutlich wäre ich auch dann der schlaue Herr, wenn die Heizung anliesse, weil ich ja - wie jeder - weiss, dass sonst Rohre gefrieren. Und dann werde ich als schlau bezeichnet, weil dann die Kosten zu tragen sind durch eine angelassene Heizung. Und als Mieter weiss ich auch, wann ein neuer Mieter kommt. Und ich weiss auch, was dem Vermieter am liebsten ist.

Ich kann dir nur sagen, dass ich bisher bei Auszug die Heizung abgedreht habe, gar alle Sicherungen rausgedreht, den Kühlschrank abgetaut etc. Nur habe ich das mit dem Vermieter abgesprochen, wie er es denn gerne hätte. Und meine Vermieter fanden es gut, alles abzudrehen.

Ich denke, das ist deine Aufgabe als Vermieter. Was machst du denn mit einem, der im Sommer auszieht? Und wenn die Wohnung leer steht. Was soll der machen?

Man kann ja jegliche Verantwortung abwälzen. Aber wenn du bei deinem Eigentum in dem Falle den Mieter als Schuldigen siehst, na dann gute Nacht!

DH ! genau diese Gedanken hatte ich beim Lesen der Frage auch. K

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@Gaenseliesel

Eigentum verpflichtet.

Und wenn es um Immobilien geht, dann denke ich, es wird keinen Vermieter geben, der hier den Mieter verantwortlich machen wird. Hätte ich so einen Vermieter und der würde sich an mich wenden, weshalb ich denn die Heizung und so.... Dem würde ich einen schönen Tag wünschen.

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Wieso hatte der Mieter nach der Übergabe denn überhaupt noch Zugang zu der Mietsache? Das ist mir völlig unverständlich. Es ist doch gerade Sinn und Zweck der Übergabe in jeder Hinsicht eine Zäsur zu bewirken. Da solltest Du aber mal drüber nachdenken um solche Fehler künftig zu vermeiden. Abgesehen davon ist die Mietsache nach Übergabe in Deiner Verantwortung. Du mußt also für Schäden einstehen. Und ob Dich deine Gebäudeversicherung entlastet? Besteht da nicht Beheizungspflicht?

Wer hätte einen Schaden zahlen müssen, wenn jetzt schon ein Rohr geplatzt wäre?

Du oder dein Gebäudeversicherer, wer sonst? Mit (mängelfreier) Übergabe steht sie bis zur Nachvermietung in deiner Verantwortung, der M wäre aus seinen Obliegenheiten und Mietvertragspflichten ja entlassen :-O

Und dieser Verantwoertung kommt man nicht mal zufällig, sondern im Eigeninteresse nach um sich zu vergewissern, ob nicht auf eigene Kosten tagelang die Wasserpülung rauscht, Licht brennt, der Kühlschrank Luft teuer auf Temparatur hält, der Herd brennt oder ein Fenster offensteht :-O

G imager761

Hm, also der Mieter ist doch ausgezogen?! Und Sie hatten mit ihm eine Übergabe?! Mit dem Zeitpunkt der Übergabe ist das doch Ihre Sache und Sie sollten sich um Ihr Eigentum kümmern, Dass der ehemalige Mieter noch irgendwelche Pflichten hat, sehe ich nicht, dass ist mit Übergabe Ihre Baustelle!