Vermieter-freundlicher Mietvertrag? Einige ungewöhnliche und fragwürdige Klauseln!

Hallo zusammen,

ich bin auf der Suche nach eine Mietwohnung und habe vor einigen Tagen eine besichtigt. Glücklicherweise besteht Interesse seitens des Vermieters, weswegen er mir vorab den Mietvertrag zugesendet hat.

Aus meiner Sicht enthält der Mietvertrag jedoch ungewöhnliche und fragwürdige Klauseln, die mir bereits jetzt etwas Bauschmerzen bereiten. Nachfolgendes ist gemeint:

(1) (...) Eine Instandsetzungs-/-haltungspflicht des Vermieters für die genannten Elektrogeräte besteht nicht. --> Der Vermieter vermietet jedoch u.a. die Einbaukücke inkl. der Elektrogeräte. Im Falle eines Defekts muss er doch dann auch dafür sorgen, dass diese wieder funktionieren. Deshalb zahlt man doch einen Mietzins, oder?

(2) Hinsichtlich des Zustandes der Mietsache werden folgende Feststellungen getroffen: (...) Beanstandungen liegen nicht vor. --> Gibt es nicht hierzu ein Übergabeprotokoll?

(3) Die Schönheitsreparaturen und den Ersatz von Glasscheiben und Spiegeln übernimmt der Mieter. --> Grundsätzlich wäre ich einverstanden, wenn die Schäden durch eigenes Einwirken oder Dritte entstanden sind. Aber prinzipiell dies zu übernehmen, sehe ich nicht als Aufgabe des Mieters. Wie seht Ihr das?

(4) Soweit bei Beendigung des Mietverhältnisses die Renovierungsfristen (7 Jahre, aktuell in 5 Jahren wieder) seit Beginn des Mietverhältnisses oder seit der letzten Renovierung noch nicht vollständig abgelaufen sind, hat der Mieter eine zeitanteilige, nach vollen abgelaufenen Jahren gestaffelte Quote der Kosten einer fälligen Renovierung zu tragen. --> Grundsätzlich bin ich selbstverständlich dafür, Wohnungen in einem einwandfreien Zustand zu überlassen. Dass der Mieter jedoch dies übernimmt, halte ich für fragwürdig. Das gibt mir stark zu denken. Euch?

(5) Der Mieter trägt die Kosten für kleine Instandhaltungen, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur 200,- Euro und der dem Mieter dadurch entstehende jährliche Aufwand 6 % der Jahresbruttokaltmiete nicht übersteigt. Die kleinen Instandhaltungen umfassen das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität und Wasser, den Heiz- und Kocheinrichtungen, am Kühlschrank und Geschirrspüler, den Fenster- und Türverschlüssen, Rollos und Lamellenvorhänge sowie den Verschlussvorrichtungen der Fenster. --> Grundsätzlich wäre ich einverstanden, wenn die Schäden durch eigenes Einwirken oder Dritte entstanden sind. Aber prinzipiell dies zu übernehmen, sehe ich auch hier nicht als Aufgabe des Mieters. Das geht mir zu weit.

(6) Will der Mieter Einrichtungen, mit denen er die Mieträume versehen hat, bei Beendigung des Mietverhältnisses wegnehmen, hat er sie zunächst dem Vermieter zur Übernahme anzubieten. --> Bitte was? Wie ist das zu verstehen? Dass ich die Einrichtung nach Beendigung des Mietverhältnisses angeboten wird, obliegt alleine dem Mieter.

Fotzsetzung weiter unten...

...zum Beitrag

(7) Bei längerer Abwesenheit (länger als drei Tage) des Mieters hat er die Schlüssel an einer für den Vermieter schnell erreichbaren Stelle zu hinterlegen und dem Vermieter die Hinterlegungsstelle mitzuteilen. --> Muss das sein? Ich bin projektbedingt ab und zu 5 Tage die Woche weg.

(8) Haftung für entgangenen Mietzins bei fristloser Kündigung des Vermieters (...) --> Was ist denn mit dem Mieter, wenn dieser fristlos kündigt, wenn insb. der Vermieter seinen Pflichten nicht nachgekommen ist? Wird dem Mieter die neue Wohnung bezahlt?

Besten Dank für Eure Hilfe!

AchillesMD

...zur Antwort

Grundsätzlich müsstest Du hier Schadensersatzansprüche gegenüber dem Verursacher stellen können. Das Problem - in erster Linie - scheint jedoch zu sein, dass Du dessen Personalien nicht hast, da er verschwunden ist, korrekt? Deshalb sollte es fast unmöglich sein, gegen diesen Ansprüche stellen zu können.

Auch von mir die Gegenfrage: welche Versicherung sollte da einspringen?

...zur Antwort

Ich verstehe die Frage(n) nicht so ganz.

Wo bezahlt man beim Einzahlen von Bargeld am wenigsten Gebühren?    

Grundsätzlich findest Du eine Gebührenauflistung im "Preis- und Leistungsverzeichnis" der jeweiligen Kreditinstitute. In der Regel ist es jedoch so, dass Du für das Einzahlen keine Gebühren zu entrichten hast. Ich kenne kein Kreditinstitut, welches dies berechnet.

Wo zahlt man am wenigsten Gebühren, wenn man Geld auf ein Direktbankkonto einzahlen möchte? 

Hierbei handelt es sich dann um eine Überweisung. Siehe ebenfalls meine Antwort oben.

...zur Antwort

Da die Prepaid-Kreditkarte auf Deinen Vater ausgestellt ist, muss der Händler (Rewe usw.) sowie die Bank davon ausgehen, dass Dein Vater und niemand anderes diese benutzt.

Inwieweit diese auch von Dir benutzt werden kann ist evtl. in den jeweiligen Bedingungen oder AGBs geregelt.

Ich gehe jedoch davon aus, dass dies von sämtlichen Beteiligten geduldet wird, auch wenn wahrscheinlich nicht ganz rechtens. Damit Du bzw. Ihr aber gar keine Unannehmlichkeiten zu befürchten habt, ist es ratsam, mit der Bank über eine Prepaid-Karte, speziell für Dich, zu sprechen. Gegebenenfalls löst sich somit das Problem. Achtet jedoch insb. auf sämtliche Gebühren, die entstehen können.

...zur Antwort

Ich kann hier nur logische Annahmen treffen:

Grundsätzlich entstehen Reisekosten nur, wenn diese auch tatsächlich entstanden sind. Die Anfahrt von der eigenen Betriebsstätte bis zum Kunden sind klar als Reisekosten zu werten und sollten von der Fußpflegerin berücksichtigt werden. Da von dem Kunden A bis zum Kunden B jedoch keine weitere Anfahrt mehr notwendig ist, können hier auch keine weiteren Reisekosten entstanden sein.

Ob die Anfahrtskosten nun zwei Mal fällig sind, steht evtl. auf einem anderen Papier. Grundsätzlich würde ich mich hier darauf berufen, was vorher besprochen worden ist. Falls dies nicht der Fall gewesen ist, würde ich herausfinden wollen, ob die Anfahrtskosten pauschal oder genau abgerechnet werden von der Fußpflegerin. Falls Ihr die Rechnungen getrennt bezahlt, vermute ich, dass die Anfahrtskosten pauschal berechnet werden können.

Ansonsten sind dies zwei unterschiedliche Themen.

...zur Antwort

Grundsätzlich ist es eine gute Idee, einen Dispositionskredit durch einen Ratenkredit zu begleichen, da die Zinsen für den Dispo i.d.R. noch deutlich über den 10 % p.a. liegen.

Andererseits sind die angebotenen Zinsen für den Ratenkredit i.H.v. 10,99 % als sehr hoch einzuschätzen - evtl. auch aufgrund der eigenen Bonität / Zahlungsfähigkeit.

Ich würde Dir daher empfehen, Dich insb. über Online-Angebote schlau zu machen, da diese meist einen niedrigeren Zinssatz als in den Bankfilialen haben. Weiterhin empfehle ich zu berücksichtigen, stets den effektive Zinssatz zu beachten, da dieser alle Kosten etc. enthält und der Zins ist, den Du begleichen musst. Aus Deinen 10,99 % ist bspw. nicht ersichtlich, ob es sich um einen nom. oder eff. Zinssatz handelt.

Grüße AMD

...zur Antwort