Zwischenzeugnis und Teilnahmebestätigungen von Fortbildungen in die Personalakte?

2 Antworten

Hallo edding21,

dass eine Personalakte keine Sammelmappe ist, ist zwar richtig, aber Zeugnisse und Teilnahme an Fortbildungen gehören in die Personalakte, weil sie den Werdegang des AN während seines Arbeitsverhältnisses ausdrücken und dokumentieren.

Ob die Herren oder Damen der Personalabteilung nun genervt sind oder nicht, spielt dabei für dich keine Rolle. 

Du hast ja sicherlich das jeweilige Dokument als Original oder Kopie  bei dir zuhause gut verwahrt, und so bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ebenfalls parat, falls es mal am Ende Unstimmigkeiten geben sollte.

Auch gut und wichtig, dass dein Zwischenzeugnis sehr gut ausgefallen ist (wenn das tatsächlich ein sehr gutes ist..), denn daran muss sich der AG später beim Arbeitszeugnis orientieren.

Du kannst natürlich auch Einsicht in deine Personalakte verlangen, falls du es als nötig ansiehst. Das dann aber --falls vorhanden-- mit einem Betriebsratmitglied.

Hier noch ein sehr guter Link, was in die Personalakte gehört und was nicht:

http://www.business-wissen.de/artikel/personalakte-regeln-zum-inhalt-und-datenschutz-der-elektronischen-personalakte/

edding21 
Fragesteller
 04.03.2017, 10:17

Vielen Dank für Deine Antwort! Die Schlüsselsätze "stets mit sehr guten Ergebnissen" und "zu unserer vollsten Zufriedenheit" stehen drin, daher ist es schon ein sehr gutes Zeugnis. 

Du hast recht, ich werde eine Kopie des Zeugnisses in der Personalakte ablegen lassen, schadet ja eigentlich nicht, wenn der neue Vorgesetzte das Zeugnis liest. ;-) 

Du hast das Recht, nach vorheriger Beantragung / Anmeldung, Deine Personalakte einzusehen.

Tue es einfach, und wenn Du Dinge feststellst, die Dir merkwürdig vorkommen, frage nach!