Beschwerde schreiben an den Arbeitgeber (Ist es so Okey oder zu nett)?

8 Antworten

Ich finde es sehr "durcheinander" ... Viel zu viel pohei um nix! Du förderst zum wiederholten Male ein zwisvtenzeugnis und siehst dich leider zu rechtlichen Schritten gezwungen wenn bis zum xy keines bei dir eingeht! Punkt - Ende!

Hallo,

da du die Angelegenheit ja eh schon einem Anwalt übergeben hast, solltest du diesen bitte auch deine Beschwerde aufsetzen lassen.

Bitte schicke den Brief so auf keinen Fall ab, denn er enthält viele Rechtschreib- und Grammatikfehler.

Alles Gute!

AstridDerPu

Nein, das kannst du so nicht abschicken. Von der Rechtschreibung abgesehen ist es auch inhaltlich so gestaltet, dass man sich höchstens darüber amüsieren wird.

Aber dein Anwalt hat doch schon ein Schreiben los geschickt. Warum musst du das jetzt auch noch tun?

Bitte Antwort von -Schaumaamol- durchlesen und setzt das bitte um. Das ist ein Job für Deinen Anwalt. Du bist vom emotialen Zustand einfach zu nah an der Sache. Dein Anwalt ist sachlicher und bringt es besser auf den Punkt.

Viele Glück auch von mir !

Von mir aus mit den Fehlern abschicken. Fakt ist wohl - Mobbing. Ein Arbeitgeber hat die Fürsorge für seine Mitarbeiter zu leisten. Da wird es zwischen der Bitte um Stellungnahme, bis zum sofortigen Antreten in der Zentrale eine breite Handlungsmöglichkeit geben.

Wenn ich als Einleitung geschrieben habe, dass Du ruhig mit Fehlern abschicken kannst, dann hängt das natürlich von Deinem Arbeitsbereich ab. Je mehr Schreibarbeit, desto besser muss der natürlich sein.

Diesen Hinweis auf die Klagemöglichkeit ist ein stumpfes Schwert. Wenn wieder nichts kommen würde, dann gehst Du wieder zum Anwalt. Der Anwalt schreibt noch einmal unter Setzung einer Nachfrist. Dann geht es wenn überhaupt zum Gericht.

Wenn bisher Deine Einstellung zum Betrieb und Deiner Stelle positiv war, dann würde ich das auch schreiben. Und der Enttäuschung Ausdruck verleihen.

Als Option würde ich im Kopf behalten, dass auch eine Versetzung im Unternehmen sinnvoll sein kann. Zwar gibt es angeblich die Entspannung am Arbeitsmarkt, aber ein großer Betrieb und längere Betriebszugehörigkeit (da gelten ja alle KollegInnen die nach einem gekommen sind) sichern einfach den eigenen Arbeitsplatz.

Zurück zu Deinem Schreiben. Die Frage ist: Was willst Du erreichen? Willst Du Dein Zwischenzeugnis? Willst Du das die Chefetage über die Vorgänge in der Außenstelle informiert ist? Willst Du kündigen?

Wenn Du kündigen willst, dann würde ich entsprechend kurz schreiben.

"Habe am ....... mein Zwischenzeugnis angefordert. Eine weitere Zusammenarbeit ist mir nicht zumutbar, da ich durch ....... und ..... gemobbt wurde. Zwischenzeugnisse sind auch ohne Grund entsprechend kurzfristig zu erteilen, da das Fortkommen des Mitarbeiters nicht behindert werden soll. Zur Durchsetzung dieses Anspruchs benötige ich Ihre Unterstützung."

Viel mehr würde ich dann nicht schreiben. Nur in der Grammatik würde ich da noch ändern.

Wenn es Dir um mehr geht, dann würde ich den Mobbing-Vorwurf voran stellen. Und klar ausdrücken, dass das Zwischenzeugnis eine Reaktion darauf ist. Das wird Dir vorenthalten. Um weitere Unannehmlichkeiten für beide Seiten zu sparen, soll innerhalb der nächsten Tage das Zwischenzeugnis bei Dir sein.

Werde wieder Gesund und viel Erfolg!