Zwischenverkauf vorbehalten im Text bei Ebay gegen Zwangsverkauf bei einem.Ebay-Gebot vor Abbruch

6 Antworten

Leider kann ich fachlich nicht direkt weiter helfen. Aber die Phrase schon mal mit anzugeben für den Fall der Fälle wäre nicht verkehrt. Ob das dann vor Gericht und im Allgemeinen Bestand hat, kann ich nicht sagen.

Ich habe die Geschichte auch verfolgt und bin da in einem Dilemma. Einerseits finde ich es gut, weil eben Ebay für Schnäppchen steht und wer bei einem Euro anfängt, muss damit rechnen, das der Artikel für weniger weggeht. Anderseits finde ich die Option gut, die Auktion ggf. abzubrechen, wenn man ein besseres Angebot erhält. Verloren hat dadurch eigentlich niemand.

Vielleicht sollte Ebay hier eine kleine Schranke einbauen, dass bei Abbruch 1 EUR zu Strafgebühr zu zahlen ist.

Ich finde das Urteil völlig übertrieben und in keiner Relation. Wenn ich der Bieter wäre, der hier klagt, ich würde mich schämen! Die Frage, hat er wirklich einen Schaden erlitten, ich bezweifle es. Hier hat sich einfach jemand dumm und dämlich verdient und es drauf ankommen lassen.

Laut OLG Düsseldorf (22 U 54/13) ist genau dieser Satz zulässig. Bedenke dass jedes Gericht das anders sehen kann und auch höchstrichterliche Urteile nicht wie in den USA für andere Gerichte bindend sein müssen.

Auch interessant: Der hatte sogar einen Schreibfehler drin "vorenthalten" und hätte damit eigentlich sogar das Gegenteil ausgesagt, aber das wurde nicht weiter thematisiert ;)

Rate doch dem Bieter das höchtste Gebot abzugeben, bevor Du es für ihn rausnimmst. Der Höhstbieter hat immer einen Anspuch auf den Artikel - es sei denn der Artikel ist plötzlich kaputt gegangen (was ja bei dem Auto kaum sein kann - muss bewiesen werden).

kann ich dieses umgehen dass ich Schadenersatz leisten muß wenn ich in den Ebaytext schreibe "Zwischenverkauf Vorbehalten"

Nein, bei einer Auktion kannst Du einen derartigen Vorbehalt auch von Anfang an nicht geltend machen. Stelle einfach ein entsprechendes Mindestgebot ein und das Problem ist gelöst.

nein, das kannst du nicht

Dies alles ist sicher misslich für den Online-Händler, der sich verkalkuliert hat oder der parallel mehrere Absatzwege für ein Produkt zu nutzen versucht. So mancher versucht sich wegen dieser Problematik mit entsprechenden Klauseln abzusichern, welche die gewünschte Flexibilität wieder herstellen sollen. Davon kann ich jedoch nur abraten. Das wäre Voodoo. Denn gebetsmühlenartig in jedes Auktions-Angebot eingefügte Einschränkungen wie „Angebot freibleibend“ helfen genauso wenig wie die Formulierung „Zwischenverkauf vorbehalten“. Im Gegenteil: Das provoziert Abmahnungen (vgl. nur LG Hamburg, Urteil vom 18.01.2007, Aktenzeichen: 315 O 457/06).

Fazit: Wenn sich ein Abbruch einmal nicht vermeiden lässt, sollte man sich als betroffener Online-Händler schon im Vorfeld schleunigst Rechtsrat einholen um die bestmögliche Strategie entwickeln zu können. Neben der Möglichkeit zur Beendigung des Angebotes ist ggf. auch das Berufen auf einen zulässigen Anfechtungsgrund denkbar. Das sollte man rechtzeitig abklären. Anderenfalls drohen, wie aufgezeigt, erhebliche Mehrkosten, die ggf. vermeidbar gewesen wären. Quelle: http://www.onlinehaendler-news.de/recht/409-lieferpflicht-trotz-abbruch-vorzeitige-beendigung-einer-ebay-auktion-kann-teuer-werden.html