Zwischenprüfung - Kündigung? :/

4 Antworten

Einen Wiederholungsversuch muss der Arbeitgeber dir einräumen.

Erst wenn das Ausbildungsziel nicht mehr erreicht werden kann, wäre das ein "wichtiger Grund" das Ausbildungsverhältnis zu lösen.

angieyeees 
Fragesteller
 17.06.2015, 18:44

Soweit ich weiß kann man für die Zwischenprüfung bei uns keine Wiederholung machen. :/

BelleRobyn  19.06.2015, 17:59
@angieyeees

Wozu auch? Ist nur eine Leistungsfeststellung, und allein die Teilnahme an der ZP ist wichtig für die letztendliche Zulassung zur AP, nicht aber das Bestehen der ZP. Warum sollte man also wiederholen wollen? Vielleicht meinte Hans auch die AP bei dem Wiederholungsversuch.

Laut Entscheidung des Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen 10 Sa 518/12) ist die versemmelte Zwischenprüfung per se kein Kündigungsgrund. Wieso auch? Immerhin stellt die Zwischenprüfung genaugenommen nur eine zwischenzeitliche Leistungsfeststellung dar. Laut Ausbildungs- und Prüfungsordnung der einzelnen Kammern ist das Bestehen der Zwischenprüfung auch kein Muss für die Zulassung zur AP. Und bis zur Abschlussprüfung besteht ja genaugenommen noch genug Zeit, mögliche Defizite, die sich in der Zwischenprüfung gezeigt haben, aufzuarbeiten.

ABER: Wenn der AG ausdrücklich darlegen bzw. beweisen kann, dass eine Verbesserung bis zur AP definitiv nicht mehr eintreten wird (weil der betreffende Azubi auf gut Deutsch einfach ne unverbesserlich faule Sau ist), kann er durchaus sogar eine fristlose Kündigung wegen mangelnder Leistung aussprechen.

Keine Sorge. Wichtig ist nur das du an der Prüfung teilgenommen hast und nicht Christine sie ausgefallen ist. Mehr als nur eine kleine Standpauke wird dich nicht erwarten.

angieyeees 
Fragesteller
 17.06.2015, 16:47

Oh, wow. Danke für deine super schnelle Antwort. ☺ Ja die Standpauke werde ich schon aushalten, glaube ich. :p Nur mir ist das Herz direkt in die Hose gerutscht als ich gelesen habe, dass ich meinen Ausbildungsplatz verlieren könnte. 😓

TheRoad97  17.06.2015, 16:54

Viel wichtiger ist am Ende die Abschlussprüfung ;)

angieyeees 
Fragesteller
 17.06.2015, 17:13

Ja das stimmt schon. Aber trotzdem macht man sich Gedanken darüber. :/ :p

Nein das ist kein Kündigungsgrund