Nach Kündigung freiberuflich für Ex-Firma arbeiten und Gründerzuschuss erhalten?

6 Antworten

Google mal nach Eigenkündigung. Wenn Du Deinen Job ohne triftigen Grund (medizinisches / psychlogisches Attest) kündigst, dann bekommst Du in den ersten drei Monaten kein ALG1.

grmusrobot 
Fragesteller
 01.11.2016, 11:03

Hallo, danke für Deine Antwort. Ich würde mich allerdings wie beschrieben kündigen lassen. 

Stellwerk  01.11.2016, 11:06
@grmusrobot

Dann kann es je nach Grund sein, dass die ARGE Dir da ein bisschen Stunk macht, das ist keine Garantie. Wird sich die Firma darauf einlassen, DIR zu kündigen? Damit macht sie sich arbeitsrechtlich u.U. angreifbar.

Wie wäre es, wenn Du Dich mit Deiner jetzigen Firma auf eine Reduzierung der Arbeitszeit  einigst und in Teilzeit gründest? Wenn Du Dir ein Standbein nebenher aufgebaut hast, kannst Du immer noch kündigen. Und solange hast Du die Sicherheit der Anstellung v.a. bzg. Sozialabgaben und kannst schauen, ab wann es gut genug läuft.

 

grmusrobot 
Fragesteller
 01.11.2016, 11:09
@Stellwerk

Danke. Das ist eine sehr gute Idee die ich auch schon erwägt habe. 

Qochata  01.11.2016, 11:35
@grmusrobot

Ein Gründer Zuschuss kann aber nur vor Beginn einer selbstständigen Tätigkeit beantragt werden und das auch nur, wenn die selbstständige Tätigkeit nicht nebenberuflich sondern hauptberuflich ausgeübt wird

Hallo,

hier haben schon einige auf deine Frage reagiert. Um einen Gründungszuschuss zu erhalten mussman wissen wie die Agentur für Arbeit selbst arbeitet und wie die Richlinien für die Vergabe des Gründungszuschuss sind.

Natürlich ist es richtig, dass der Gründungszuschuss eine "Kann-Leistung" ist. Allerdings will man dadurch nur verhindern, dass sich Jeder mit einer noch so kurriosen Idee (z.B. Wünschelrutengänger etc.)  selbstständig macht.

Um den Gründungszuschuss zu erhalten, muss man eine gute Taktik, eine gute Story sowie die entsprechenden Gründungsunterlagen (Businessplan, Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung etc.) haben.

Zudem muss man wissen, dass die Aufgabe der AfA die Vermittlung in ein Angestelltenverhältnis ist und nicht die Unterstützung von Existenzgründern!

Warum sollte das Amt dich unterstützen für deinen jetzigen Arbeitgeber als freier Mitarbeiter zu arbeiten? Eher unwahrscheinlich, da hier sofort der Verdacht auf Schein-Selbstständigkeit fällt.

Daher mein Rat setze Dich mit einem Gründungsberater in Verbindung.

LG

grmusrobot 
Fragesteller
 01.11.2016, 11:15

Hallo,

der Bereich in dem ich arbeite ist SEHR speziell. Ich vermute mal dass kein ARGE-Mitarbeiter mit diesem Job-Profil überhaupt irgendwas anfangen kann. Eine Vermittlung in diesem Job in eine Festanstellung ist mehr oder minder ausgeschlossen weil eigentlich alle Leute in diesem Bereich freiberuflich & projektbezogen arbeiten und nur sehr wenige Leute sich festanstellen lassen. Zudem kenne ich einige Freelancer die genau aus diesen Gründen den Gründerzuschuss erhalten haben. 

Aber klar, Du hast natürlich Recht - es gibt keinen Rechtsanspruch und man ist ein Stück weit dem Sachbearbeiter "ausgeliefert". 

baindl  01.11.2016, 11:22
@grmusrobot

Eine Vermittlung in diesem Job in eine Festanstellung ist mehr oder minder ausgeschlossen

Dann werden Dir sehr schnell andere Arbeitsangebote offeriert.

Keiner hat Anspruch auf Gelder, der sich nicht offen für Alternativen zeigt.

Wer selbst kündigt bekommt eine Sperre vom Amt.

Das betrifft jedoch nicht die Existenzgründerzuschüsse.

Aber was versprichst du dir davon?

Du schreibst selbst: .. ab Februar projektbezogen, also keine dauernde und fortlaufende  Aufträge. Das ist das eine.

Und zum anderen bist du Scheinselbstständig, wenn du nur von einem Auftraggeber abhängig und dazu auch noch Weisungsgebunden bist.

Und bedenke weiter, dass du dann deine Steuern und Sozialabgaben in voller Höhe selbst tragen musst. Zusätzlich benötigst du noch etl. weitere Versicherungen wie Betriebshaft, Unfall und Krankenhaustagegeld, Berufsunfähigkeit usw. Denn es gibt dann keinen mehr der dir Lohnfortzahlung leistet.

Überlege es dir sehr gut.

grmusrobot 
Fragesteller
 01.11.2016, 11:11

Hallo,

Ziel ist es natürlich so schnell wie möglich für andere Auftraggeber zu arbeiten und das sollte auch relativ schnell möglich sein. Die ex-Firma als Auftraggeber ist nur natürlich erstmal eine sichere Bank und beruhigend zu wissen dass von der Seite dauerhaft Aufträge kommen. Auf mittelfristige Sicht gesehen, sollen die Auftrage der ex-Firma allerdings eher so 10-15% des monatlichen Auftragsvolumens ausmachen. 

Ob du den Gründer Zuschuss  erhältst, ist sowieso fraglich. Du musst nämlich die Tragfähigkeit deiner selbstständigen Tätigkeit auch nachweisen. Das kann durch eine fachkundige Stelle, z.b. die IHK,  erfolgen. Und ein Steuerberater oder Unternehmensberater müsste dir einen Businesplan und eine  Rentabilitsvorausschau erstellen. Das wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Ob du in Zukunft für deine jetzige Firma freiberuflich tätig sein wirst oder nicht, hat keinen Einfluss darauf, ob dir der Gründerzuschuss gewährt wird oder nicht

grmusrobot 
Fragesteller
 01.11.2016, 11:23

Hallo und Danke,

das ist mir alles bewusst. Meine Freundin hat letztes Jahr erfolgreich den Gründerzuschuss beantragt. Insofern bin ich mit dem Aufwand und den nötigen Schritten gut vertraut.

Ich möchte nochmal darauf hinweisen dass meine ursprüngliche Frage keine Allgemein-Frage zum Gründerzuschuss darstellte, sondern ganz gezielt einen Teilaspekt hinterfragte. 

Qochata  01.11.2016, 11:29
@grmusrobot

Ok, das konnte ich nicht wissen. Als nächstes lautet eventuell die Frage, ob du erst eine Zeitlang arbeitslos bzw. arbeitsuchend sein musst, damit du überhaupt einen Gründerzuschuss beantragen kannst. Denn entscheidend für das Amt ist wohl, dass du so schnell wie möglich wieder eine (versicherungspflichtige) Vollzeit-Tätigkeit findest.