Zwangsvollstreckung-Hemmung?

2 Antworten

Funnky:

Eine Hemmung der Verjährung lässt sich entweder durch Vereinbarung mit dem Schuldner, z. B. im Rahmen einer Ratenzahlungsvereinbarung oder durch Vollstreckungsmaßnahmen erreichen.

 

Ja, jede Vollstreckungshandlung bewirkt den Neubeginn der Verjährung. 

§ 212 Abs. 1 Satz 2 BGB: 

(1) Die Verjährung beginnt erneut, wenn (...) 2. eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird.