Zwangsvollstreckung-Hemmung?
Hallo, ich habe folgendes problem auf der Arbeit. Ein Vollstreckungsbescheid verjährt ja nach 30 Jahren.
Wenn aber in diesen 30 Jahren mehrmals der ZV-Auftrag an den GV gegeben wurde und die Vollstreckung erfolglos war, hemmt das die Verjährung??? Oder was sind die Voraussetzungen, dass die Verjährung beim VB gehemmt wird?
Danke.
2 Antworten
Funnky:
Eine Hemmung der Verjährung lässt sich entweder durch Vereinbarung mit dem Schuldner, z. B. im Rahmen einer Ratenzahlungsvereinbarung oder durch Vollstreckungsmaßnahmen erreichen.
Ja, jede Vollstreckungshandlung bewirkt den Neubeginn der Verjährung.
§ 212 Abs. 1 Satz 2 BGB:
(1) Die Verjährung beginnt erneut, wenn (...) 2. eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird.