Gibt es eine Verjährung beim Versorgungsausgleich?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Man kann die Abänderung des Versorgungsausgleichs beantragen, wenn sich ein wesentlicher Wertunterschied ergeben hat.

http://dejure.org/gesetze/VersAusglG/51.html

Das sollte man aber jemanden berechnen lassen, der sich damit auskennt.

Denn bei der Abänderung wird der Versorgungsausgleich neu nach dem geltenden Recht durchgeführt und das kann sich auch nachteilig für den Antragsteller auswirken.

Diese Frage ist zwar mal so richtig gut; aber ich komme trotz Nachdenkens und obwohl ich juristisch nicht unbeleckt bin, zu keiner Antwort auf Deine Frage. Der Freund eigentlich nichts unternehmen; seine Ex ist im Zugzwang. Wenn Dein Freund dennoch etwas über die Rechtslage wissen will, sollte ihm die Rechtsantragstelle beim Amtsgerichte weiterhelfen können. Diese Frage müssen die (kostenlos) beantworten können. Der wichtigste Punkt bei dem Fall ist übrigens, ob Dein Freund die (zu erwartende) Rente damals verschwiegen hat.

Es wären ja nur die Ansprüche aus der Ehezeit aufzuteilen. Wenn das damals bei der Scheidung versäumt wurde, hätte sie sich damals an ihren Rechtsanwalt halten können. Der hat das dann wohl verbummelt.

Jetzt gibt es jedenfalls nichts mehr.