Überschuldung durch Grundstück, Insolvenz, Rückübertragung ablehnen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo, ich kenne solche Fälle. Falls Du das Grundstück im Falle einer erfolglosen Versteigerung in einer echten Freigabe zurück erhältst trägst Du ab diesem Zeitpunkt wieder alle öffentlichen Lasten. Grundsteuer, Wasser/Abwasser, Mülltonne, Gebäudeversicherung usw. In diesem Fall geh zum Notar und gib das Recht am Grundstück nach §928 BGB zurück. Im Normalfall tritt dann der Fiskus für dich ein. Evtl. Schulden verbleiben natürlich bis zum Ende der Insolvenz bei Dir.. Das ist das geringste Übel und Du kannst dich zurück lehnen. Versuche den Wert des Grundstückes so gering als möglich beim Notar anzugeben. LG Peter

Danke für deine Antwort.

Hallo,

auch wenn man das Eigentum nach § 928 BGB aufgibt, befreit das nicht von den Grundabgaben. Die sind weiterhin zu zahlen bis ein neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen ist.

Danke für die Antwort.