Überschuldung durch Grundstück, Insolvenz, Rückübertragung ablehnen?
Ich habe ein großes Grundstück mit einem 3-Familienhaus. Leider decken die Mieteinnahmen (dazu kommen schlecht zahlende Mieter) nicht die Grundstückskosten, vor allem die Grundsteuern. Das Grundstück ist über eine Bank finanziert, verkaufen haben ich auch probiert, leider kein Käufer gefunden. Also denke ich über eine Insolvenz nach. Jedoch habe ich Angst, dass wenn die Versteigerung des Hauses erfolglos bleibt, der Inso-Verwalter mit einer Freigabeerklärung aus der Insolvenzmasse, mir das Grundstück rücküberträgt. Kann ich eine Rückübertragung ablehnen? Danke für Antworten...
2 Antworten
Hallo, ich kenne solche Fälle. Falls Du das Grundstück im Falle einer erfolglosen Versteigerung in einer echten Freigabe zurück erhältst trägst Du ab diesem Zeitpunkt wieder alle öffentlichen Lasten. Grundsteuer, Wasser/Abwasser, Mülltonne, Gebäudeversicherung usw. In diesem Fall geh zum Notar und gib das Recht am Grundstück nach §928 BGB zurück. Im Normalfall tritt dann der Fiskus für dich ein. Evtl. Schulden verbleiben natürlich bis zum Ende der Insolvenz bei Dir.. Das ist das geringste Übel und Du kannst dich zurück lehnen. Versuche den Wert des Grundstückes so gering als möglich beim Notar anzugeben. LG Peter
Danke für deine Antwort.
Hallo,
auch wenn man das Eigentum nach § 928 BGB aufgibt, befreit das nicht von den Grundabgaben. Die sind weiterhin zu zahlen bis ein neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen ist.
Danke für die Antwort.