Zwangsversteigerung, Besichtigung möglich?

4 Antworten

Nur wenn der Versteigerer (die Erben, Nachlassverwalter etc.) oder sogar der Mieter mitspielen. Einen Anspruch darauf hat man nicht.

Das kann man pauschal nicht beantworten. Der Bewohner, ob Eigentümer oder Mieter, Muss einer Besichtigung zustimmen. Auch wenn die Wohnung leer steht muss der Eigentümer kooperativ sein. Gibt es einen Zwangsverwalter? Dann sollte eine Besichtigung zumindest bei Leerstand kein Problem sein. Wende Dich am besten an den Betreiber der Zwangsversteigerung. Vielleicht hat dieser auch einen Makler beauftragt der dir die Frage beantworten kann.

Der Eigentümer bzw. Bewohner muss nicht einmal den Gutachter in die Wohnung lassen. Das kann man auch nicht erzwingen. Deswegen sind Besichtigungen durch potentielle Bietinteressenten reine Kulanz.

Wenn der Eigentümer nicht will nein. Wenn ich Eigentümer wäre würde ich Dich nicht rein lassen.

Also Finger davon, oder Fachmann holen